Am 7. März: JA zur Tierschutzanwalt-Initiative!
Der Abstimmungskampf tritt in die heisse Phase. Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet die Einführung kantonaler Tier- schutzanwälte. Damit ist die Abstimmung aber nicht gewonnen. Damit die Tierschutzanwalt-Initiative am 7. März angenommen wird, ist noch viel Engagement und Überzeugungsarbeit nötig.
Werben Sie in Ihrem Bekanntenkreis für ein Ja, mobilisieren
Sie Freunde und Bekannte.
Sie brauchen Flyer und/oder Plakate? Sie wollen sich im Abstimmungs- kampf engagieren und brauchen Unterstützung? Die ideale Ausgangs- plattform für alle, die sich für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative ein- setzen wollen, ist die Website >> www.tierschutzanwalt.ch. Hier finden Sie alle News zum Abstimmungswahlkampf, Links zu Radio- Sendungen und Medienberichten sowie die wichtigsten Argumente für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative.
Von wegen "überholt und überflüssig"
In der bundesrätlichen Medienkonferenz bezeichnete Bundesrätin Doris Leuthard die Tierschutzanwalt-Initiative als "überholt und überflüssig". Das neue Tierschutzgesetz reiche aus, um den Tierschutz zu verbessern. Was Leuthard den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verschweigt: Auch unter dem neuen Tierschutzgesetz ist Tierquälerei trauriger Alltag. Und Tierschutzfälle haben zugenommen!
Nach wie vor wird Tierquälerei in vielen Kantonen überhaupt nicht ver- folgt oder als Bagatelldelikt geahndet.
Anstatt dem Tierschutzgesetz Zähne zu verleihen, will der Bundesrat die Umsetzung weiter den
Kantonen überlassen, die bisher schon nichts getan haben.
Lesen Sie die Stellungnahme des Schweizer Tierschutz STS >> weiter
[1] Untätige Behörden und stete Zunahme von Tierschutzfällen. Damit muss Schluss sein! Der Tierschutzanwalt schaut säumigen Behörden auf die Finger und sorgt dafür, dass Tiere besser geschützt werden.
[2] Im heutigen Strafverfahren hat der Täter alle Rechte (Akteneinsicht, Beweisantragsrecht, Ergreifung von Rechtsmitteln), das Opfer hingegen gar keine. Der Tierschutzanwalt vertritt die Interessen der gequälten Tiere und sorgt für gleiche Spiesse im Strafverfahren.
[3] Im Kanton Zürich gibt es seit 1992 einen Tieranwalt. Die Erfahrung zeigt, dass die Institution allseits bestens akzeptiert ist. Die Kosten belaufen sich auf 80'000 Franken pro Jahr oder 8 Rappen/ Einwohner - das muss uns der Tierschutz doch wert sein! Zum Vergleich: Der Kanton Zürich gibt jährlich über 100 Millionen für die Strafverfolgung aus.
[4] Der Tierschutzanwalt hat die Fachkompetenz, die den Behörden heute meistens fehlt. Er ver
bessert die Qualität im Strafverfahren, kann lasche Urteile gegen Tierquäler bekämpfen und sorgt
so für eine bessere Achtung der Rechte der Tiere.
[5] Heute kommt die Mehrheit der Tierschutz-Straffälle aus Kantonen, die über einen Tierschutz- anwalt oder eine ähnliche Institution verfügen. Bei einem Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative wären keine kantonalen Tieranwälte mehr möglich und das Tierschutzgesetz und die Tiere verlören ihren Hüter.
Mehr Argumente gibts unter >> www.tierschutzanwalt.ch
INIBUS on Tour: Der Abstimmungszirkus tourt durch die Schweiz
Ein Huhn, das auf Stelzen für die Tierschutzanwalt-Initiative wirbt. Ein waschechter Zirkuspudel, der anstelle eines Reifens durch eine Gesetzeslücke springt. Der INIBUS des Schweizer Tierschutz STS tourt vom 25. Januar bis zum 6. März durch mehr als 50 Ortschaften in der ganzen Schweiz.
Die Tourdaten finden Sie >> hier
Haben Sie bereits einen Facebook-Account? Wenn nicht, gibt es jetzt einen guten Grund, Mitglied zu werden. Werden Sie Fan der Initiative, diskutieren Sie mit und zeigen Sie Ihre Unterstützung. >> zur Fan-Site
GfK-Studie: Mehrheit für den Tierschutzanwalt
Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern finden, dass Tierquäler härter bestraft werden sollen. Eine Mehrheit der Bevölkerung glaubt, dass die Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten den nötigen Druck auf die Behörden erzeugt, damit das Tierschutzgesetz konsequent umgesetzt wird. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK.
>> STS-Medienmitteilung vom 26.11.09 | >> Umfrage-Ergebnisse ( pdf-File )
Der Abstimmungskampf tritt in die heisse Phase. Eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung befürwortet die Einführung kantonaler Tier- schutzanwälte. Damit ist die Abstimmung aber nicht gewonnen. Damit die Tierschutzanwalt-Initiative am 7. März angenommen wird, ist noch viel Engagement und Überzeugungsarbeit nötig.
Werben Sie in Ihrem Bekanntenkreis für ein Ja, mobilisieren
Sie Freunde und Bekannte.
Sie brauchen Flyer und/oder Plakate? Sie wollen sich im Abstimmungs- kampf engagieren und brauchen Unterstützung? Die ideale Ausgangs- plattform für alle, die sich für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative ein- setzen wollen, ist die Website >> www.tierschutzanwalt.ch. Hier finden Sie alle News zum Abstimmungswahlkampf, Links zu Radio- Sendungen und Medienberichten sowie die wichtigsten Argumente für ein Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative.
Von wegen "überholt und überflüssig"
In der bundesrätlichen Medienkonferenz bezeichnete Bundesrätin Doris Leuthard die Tierschutzanwalt-Initiative als "überholt und überflüssig". Das neue Tierschutzgesetz reiche aus, um den Tierschutz zu verbessern. Was Leuthard den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verschweigt: Auch unter dem neuen Tierschutzgesetz ist Tierquälerei trauriger Alltag. Und Tierschutzfälle haben zugenommen!
Nach wie vor wird Tierquälerei in vielen Kantonen überhaupt nicht ver- folgt oder als Bagatelldelikt geahndet.
Anstatt dem Tierschutzgesetz Zähne zu verleihen, will der Bundesrat die Umsetzung weiter den
Kantonen überlassen, die bisher schon nichts getan haben.
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[1] Untätige Behörden und stete Zunahme von Tierschutzfällen. Damit muss Schluss sein! Der Tierschutzanwalt schaut säumigen Behörden auf die Finger und sorgt dafür, dass Tiere besser geschützt werden.
[2] Im heutigen Strafverfahren hat der Täter alle Rechte (Akteneinsicht, Beweisantragsrecht, Ergreifung von Rechtsmitteln), das Opfer hingegen gar keine. Der Tierschutzanwalt vertritt die Interessen der gequälten Tiere und sorgt für gleiche Spiesse im Strafverfahren.
[3] Im Kanton Zürich gibt es seit 1992 einen Tieranwalt. Die Erfahrung zeigt, dass die Institution allseits bestens akzeptiert ist. Die Kosten belaufen sich auf 80'000 Franken pro Jahr oder 8 Rappen/ Einwohner - das muss uns der Tierschutz doch wert sein! Zum Vergleich: Der Kanton Zürich gibt jährlich über 100 Millionen für die Strafverfolgung aus.
[4] Der Tierschutzanwalt hat die Fachkompetenz, die den Behörden heute meistens fehlt. Er ver
bessert die Qualität im Strafverfahren, kann lasche Urteile gegen Tierquäler bekämpfen und sorgt
so für eine bessere Achtung der Rechte der Tiere.
[5] Heute kommt die Mehrheit der Tierschutz-Straffälle aus Kantonen, die über einen Tierschutz- anwalt oder eine ähnliche Institution verfügen. Bei einem Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative wären keine kantonalen Tieranwälte mehr möglich und das Tierschutzgesetz und die Tiere verlören ihren Hüter.
Mehr Argumente gibts unter >> www.tierschutzanwalt.ch
INIBUS on Tour: Der Abstimmungszirkus tourt durch die Schweiz
Ein Huhn, das auf Stelzen für die Tierschutzanwalt-Initiative wirbt. Ein waschechter Zirkuspudel, der anstelle eines Reifens durch eine Gesetzeslücke springt. Der INIBUS des Schweizer Tierschutz STS tourt vom 25. Januar bis zum 6. März durch mehr als 50 Ortschaften in der ganzen Schweiz.
Die Tourdaten finden Sie >> hier
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GfK-Studie: Mehrheit für den Tierschutzanwalt
Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern finden, dass Tierquäler härter bestraft werden sollen. Eine Mehrheit der Bevölkerung glaubt, dass die Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten den nötigen Druck auf die Behörden erzeugt, damit das Tierschutzgesetz konsequent umgesetzt wird. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GfK.
>> STS-Medienmitteilung vom 26.11.09 | >> Umfrage-Ergebnisse ( pdf-File )