Auffälliger Hund in CH einführen?

Foxy

Erfahrener Benutzer
10. Mai 2009
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hallo,

eine Frau will einen American Bulldog in die Schweiz einführen, der Hund hat Leinen/Maulkorbpflicht da er als gefährlich eingestuft wurde.
Wo kann sie sich erkundigen diesbezüglich?

Liebe Grüsse

Foxylady

 
na beim kantons zuständigen veterinärsamt würd ich mal sagen..
aber wen ein hund im ausland als gefährlich eingestuft wird,ich weiss nciht ob die das hier überhaupt interessiert keine ahnung..

 
Wieso möchte diese Frau den Hund einführen? Zieht sie in die Schweiz um oder übernimmt sie diesen Hund?

Es kommt sicher darauf an in welchen Kanton.

 
Ich hab noch keine genauen Angaben, aber ich glaube das jemand von hier den Hund übernehmen will

 
in deutschland zb. in diversen bundesländern,
werden die sog. "listenhunde".. zu jenen auch der amarican bulldig zählt, immer als sog. "gefährliche hunde" kat.1 oder2 auf den listen der anlagehunde geführt.
ein gravierender unterschied jedoch, ob dieser hund bereits auffällig geworden ist, oder nicht.

 
Ja ich weiss das die Deutschen zwischen anlage 1 und 2 unterscheiden.
Welchen Unterschied meinst du denn genau?
Er hat dann halt strengere auflagen meines wissens.

 
mit auffällig geworden meine ich, ob vom vet. amt eine auffälligkeit bescheinigt wurde.. zb dass der hund bereits "gebissen" hat etc..
würden so hunde eingezogen, werden sie meist nicht mehr vermittelt..
das kommt jedoch auch wiederum auf das bundesland und deren einzelner regelung an. da kocht auch jeder ein eigenes süppchen.
prinzipiell und offiziell sind es alles sog. "gefährliche hunde" und unterliegen der gefahren/anlageliste.
wenn der hund jedoch in die schweiz kommt, regeln das hier die einzelnen kantone mit ihren "listenhunden"..
normalerweise ist es auch kein problem so einen hund einzuführen..
jedoch natürlich nicht, wie zb. in zürich, wo ein haltungsverbot besteht.
mewine hunde sind zb in hessen anlage 1 hunde..also ausschliesslich leinen und maulkorbzwang.
würde ich dort zb. wohnen, müsste ich die maulkorbbefreiung beantragen. dh. sachkundenachweis, polizeiliches führungzeugniss.. und natürlich den wesenstest.

 
Es interessiert niemanden in einem neuen Land, ob der Hund woanders auffällig war. Ausser ein Zeuge meldet das beim Vet. Amt und sie gehen der Sache nach.

Bei uns im Ort hatten wir so einen Fall. Einen Schäfer der in Deutschland eingeschläfert werden sollte und dann in die Schweiz gebracht wurde. Die Auflagen haben hier niemanden interessiert, bis etwas passiert ist. Dann haben die Besitzer vom "Opferhund" Nachforschungen angestellt und die dem Vet Amt zur Verfügung gestellt. Als der Hund in der CH beschlagnahmt werden sollte, wurde er nach Frankreich gebracht...

Wenn der Hund im jeweiligen Kanton nicht auf der Liste steht, hat sie hier auch keine Auflagen...Leider.


Gruss Wendy

 
Das ist ja krass! Dann kann ich einen bösartigen Hund ohne Probelme in ein Land einführen bis dort wieder etwas passiert? Ja "Proscht Nägeli".

Solch auffällige Hunde sollten eingeschläfert werden.

 
Original von Sunny

Das ist ja krass! Dann kann ich einen bösartigen Hund ohne Probelme in ein Land einführen bis dort wieder etwas passiert? Ja "Proscht Nägeli".

Solch auffällige Hunde sollten eingeschläfert werden.
oftmals liegt es jedoch sicher nicht "nur" am hund.. sondern an der mangelneden sorgfaltspflicht der halter.. und da ist es nur gut und recht, wenn die hunde eine reelle chance auf ein kompetenteres zuhause bekommen.

 
Sehe ich genauso manchmal passiert etwas wo der Hund keine Schuld trägt aber er muss dafür büssen!
In DEutschland ist der Kurs für Hundehalter wie hier in der Schweiz leider keine pflich, nur bei Anlage Hunden wird genauer geschaut aber au8ch ein Collie oder Labbi kann mal Beissen.

 
Ist ja der Hammer dass das so einfach geht :rolleyes: die sollten besser mal hier die Gesetze verschärfen als überall Leinenpflicht und andere sinnlose Gesetze zu machen

 
Die Schuld trägt I M M E R derjenige am anderen Ende der Leine.
Ich finde es aber unverantwortlich einen Hund der schonmal Erfolg hatte einen Menschen zu beissen, noch rumzuschieben, ausser er kommt zu einem absoluten Spezialisten.

 
Ich bin nicht sicher ob dieser Hund um den es geht schon mal Gebissen hat, man macht ein riesen Geheimnis draus- könnte sein das es mit einem anderen Hund probleme gab, wer weiss.
Ich hab auch die Meinung wenn es um einen Menschen ging der gebissen wurde wäre ich auch vorsichtig- denn wenn man einmal diese Grenze überschreitet...

 
Wenn da schon ein Geheimnis draus gemacht wird... naja... ich weiss nicht...

 
Nun ich kenne die Leute nicht, es wurde im Forum nach gefragt wie die auflagen sind in der schweiz. Mehr weiss ich eben auch nicht und fragen kann man ja:)

 
Ich weiss nicht wer es leztens im Tv gesehen hat, ein 20 jähriges Mädchen lief mit einem Goldy knapp 1 jähgig und als er eine Frau sah riss er sich los und sprang die frau an(freudig-nicht böse)
das Resultat: Anzeige, einstufung als gefährlicher hund mit Leinen pflicht und nicht mal im eigenen Garten darf der Hund frei rum laufen, ist das denn gerecht???

 
Foxy, das hab ich auch gesehen :rolleyes:

Naja wenn sie den Hund wirklich einführen wollen hoff ich schwer dass sie an dem Hund arbeiten und nie etwas passiert denn sonst ider der AB schnell auch auf der Liste :rolleyes:

 
Hab jezt die info bekommen das der Halter die Auflagen nicht erfüllt hat und Angezeigt wurde, also soll der Hund ins tierheim und da er da so schnell nicht rauskommt hat man sich wohl nach jemandem umgeschaut der ihn in die Schweiz holt.

 
Und das hat nichts mit dem Ausland zu tun. Hat ein Hund zB in ZH besondere Auflagen (wegen Vorfall) und wird zB nach SG verkauft, weiss das in SG auch niemand. Ausser jemand meldet auch da was. Es gibt kein einheitliches PC System zwischen den Vet Ämtern...