mit auffällig geworden meine ich, ob vom vet. amt eine auffälligkeit bescheinigt wurde.. zb dass der hund bereits "gebissen" hat etc..
würden so hunde eingezogen, werden sie meist nicht mehr vermittelt..
das kommt jedoch auch wiederum auf das bundesland und deren einzelner regelung an. da kocht auch jeder ein eigenes süppchen.
prinzipiell und offiziell sind es alles sog. "gefährliche hunde" und unterliegen der gefahren/anlageliste.
wenn der hund jedoch in die schweiz kommt, regeln das hier die einzelnen kantone mit ihren "listenhunden"..
normalerweise ist es auch kein problem so einen hund einzuführen..
jedoch natürlich nicht, wie zb. in zürich, wo ein haltungsverbot besteht.
mewine hunde sind zb in hessen anlage 1 hunde..also ausschliesslich leinen und maulkorbzwang.
würde ich dort zb. wohnen, müsste ich die maulkorbbefreiung beantragen. dh. sachkundenachweis, polizeiliches führungzeugniss.. und natürlich den wesenstest.