Dies hat heute die Baselbieter Polizei gemeldet:
Lausen: Tote Katzen geben Rätsel auf: die Polizei bittet um Mithilfe
Seit längerer Zeit befasst sich die Polizei Basel-Landschaft mit verletzten oder toten Katzen in Lausen BL; seit Anfang 2008 sind der Polizei sechs vergleichbare Fälle gemeldet worden. Die jeweiligen Tierhalter wohnen im Gebiet Stutz in Lausen, vorwiegend an der Edletenstrasse, der Apfelhurtstrasse sowie der Hasenackerstrasse.
Die Tiere wurden jeweils durch ihre Besitzer in Besorgnis erregendem Zustand vorgefunden und zum Tierarzt gebracht; einige der Tiere verendeten in der Folge. Die Abklärungen ergaben, dass die Tiere zuvor einen Köder mit vermutlich präparierten Medikamenten gefressen haben, welcher möglicherweise durch externe Personen, aber auch durch mögliche Anwohner ausgelegt worden waren.
Da sich die Ereigniszeiten ausschliesslich auf die Wintermonate beschränkten, geht die Polizei primär nicht von absichtlicher Tierquälerei aus. Vielmehr erscheint es möglich, dass Anwohner des Quartiers Köder ausleg(t)en, die in erster Linie für Wildtiere (z.B. Füchse) gedacht sind. Hauskatzen mit Auslauf nahmen diese Köder ebenfalls auf.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Anwohnerschaft des erwähnten Quartiers um Mithilfe. Wer zum Beispiel Kenntnis davon hat, dass solche Köder ausgelegt wurden/werden, oder dass schon Köder ausserhalb des direkten Siedlungsgebietes festgestellt worden sind, ist gebeten, sich zu melden. Anlaufstelle ist die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal, Telefon 061 553 35 35.
Der Kantonstierarzt und die Polizei Basel-Landschaft weisen darauf hin, dass das Auslegen von vergifteten Ködern grundsätzlich nicht erlaubt und strafbar ist. Wer dies tut, macht sich der fahrlässigen Tierquälerei strafbar. Werden Tiere gezielt Opfer von solchen Attacken, fällt die Fahrlässigkeit weg. Tierquälerei ist zudem ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt.
Lausen: Tote Katzen geben Rätsel auf: die Polizei bittet um Mithilfe
Seit längerer Zeit befasst sich die Polizei Basel-Landschaft mit verletzten oder toten Katzen in Lausen BL; seit Anfang 2008 sind der Polizei sechs vergleichbare Fälle gemeldet worden. Die jeweiligen Tierhalter wohnen im Gebiet Stutz in Lausen, vorwiegend an der Edletenstrasse, der Apfelhurtstrasse sowie der Hasenackerstrasse.
Die Tiere wurden jeweils durch ihre Besitzer in Besorgnis erregendem Zustand vorgefunden und zum Tierarzt gebracht; einige der Tiere verendeten in der Folge. Die Abklärungen ergaben, dass die Tiere zuvor einen Köder mit vermutlich präparierten Medikamenten gefressen haben, welcher möglicherweise durch externe Personen, aber auch durch mögliche Anwohner ausgelegt worden waren.
Da sich die Ereigniszeiten ausschliesslich auf die Wintermonate beschränkten, geht die Polizei primär nicht von absichtlicher Tierquälerei aus. Vielmehr erscheint es möglich, dass Anwohner des Quartiers Köder ausleg(t)en, die in erster Linie für Wildtiere (z.B. Füchse) gedacht sind. Hauskatzen mit Auslauf nahmen diese Köder ebenfalls auf.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet die Anwohnerschaft des erwähnten Quartiers um Mithilfe. Wer zum Beispiel Kenntnis davon hat, dass solche Köder ausgelegt wurden/werden, oder dass schon Köder ausserhalb des direkten Siedlungsgebietes festgestellt worden sind, ist gebeten, sich zu melden. Anlaufstelle ist die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft in Liestal, Telefon 061 553 35 35.
Der Kantonstierarzt und die Polizei Basel-Landschaft weisen darauf hin, dass das Auslegen von vergifteten Ködern grundsätzlich nicht erlaubt und strafbar ist. Wer dies tut, macht sich der fahrlässigen Tierquälerei strafbar. Werden Tiere gezielt Opfer von solchen Attacken, fällt die Fahrlässigkeit weg. Tierquälerei ist zudem ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt.