Das wurde heute im Landrat entschieden:
Im Kanton Baselland gilt künftig ein
Fütterungsverbot für Wildtiere. Zudem müssen in Wildruhegebieten
Hunde an die Leine genommen werden. Der Landrat hat am Donnerstag
entsprechende Bestimmungen ins Jagdgesetz aufgenommen.
Die Gesetzesänderung wurde im Kantonsparlament mit nur einer
Gegenstimme und einer Enthaltung verabschiedet. Weil damit das
nötige qualifizierte Mehr erreicht wurde, entfält eine
Volksabstimmung.
Beantragt hatte die Gesetzesänderung die Regierung, da das
Füttern einheimischer Wildtiere - etwa von Füchsen oder Krähen - im
Siedlungsgebiet zu Problemen geführt hatte. Künftig ist derlei
verboten. Erlaubt bleibt indes das «massvolle Füttern von Vögeln im
Winter» und Ausbringen von Lockfutter für die Jagd.
In Wildruhegebieten dürfen zudem Hunde nicht mehr wie bisher frei
laufen gelassen werden. Solche Gebiete sollen dem Wild Schutz und
Rückzugsmöglichkeiten bieten und durften daher schon bisher nur auf
Wegen begangen werden; allerdings mussten Hunde nicht angeleint
werden.
(SDA-ATS\/my/lr)
Im Kanton Baselland gilt künftig ein
Fütterungsverbot für Wildtiere. Zudem müssen in Wildruhegebieten
Hunde an die Leine genommen werden. Der Landrat hat am Donnerstag
entsprechende Bestimmungen ins Jagdgesetz aufgenommen.
Die Gesetzesänderung wurde im Kantonsparlament mit nur einer
Gegenstimme und einer Enthaltung verabschiedet. Weil damit das
nötige qualifizierte Mehr erreicht wurde, entfält eine
Volksabstimmung.
Beantragt hatte die Gesetzesänderung die Regierung, da das
Füttern einheimischer Wildtiere - etwa von Füchsen oder Krähen - im
Siedlungsgebiet zu Problemen geführt hatte. Künftig ist derlei
verboten. Erlaubt bleibt indes das «massvolle Füttern von Vögeln im
Winter» und Ausbringen von Lockfutter für die Jagd.
In Wildruhegebieten dürfen zudem Hunde nicht mehr wie bisher frei
laufen gelassen werden. Solche Gebiete sollen dem Wild Schutz und
Rückzugsmöglichkeiten bieten und durften daher schon bisher nur auf
Wegen begangen werden; allerdings mussten Hunde nicht angeleint
werden.
(SDA-ATS\/my/lr)