Das Bundesveterinärwesen debattiert momentan über die Einführung einer Liste mit sogenannten "ungefährlichen Giftschlangen".
Diese sollen weiterhin nicht bewilligungspflichtig sein.
Verordnung des BLV über die Haltung von Hunden und Heimtieren (Hunde- und Heimtierverordnung)
Erläuterungen zur Verordnung des BLV über die Haltung von Hunden und Heimtieren (Hunde- und Heimtierverordnung)
Drückt die Daumen! Beide meiner Schlangenarten wären gelistet und ich müsste somit nicht plötzlich einen Giftschein besitzen :ugly:
Diese sollen weiterhin nicht bewilligungspflichtig sein.
Weitere Infos:6. Abschnitt: Reptilien Artikel 19 Giftschlangen ohne Haltebewilligung
(Art. 89 Bst. h TSchV)
Zur privaten Haltung von Giftschlangen ist grundsätzlich eine Wildtierhaltebewilligungerforderlich. Gestützt auf Artikel 89 Buchstabe h TSchV wird festgelegt, welche unge-fährlichen Giftschlangen nicht bewilligungspflichtig ist. Die entsprechenden Artenwerden in Anhang 1 dieser Verordnung aufgelistet.
Verordnung des BLV über die Haltung von Hunden und Heimtieren (Hunde- und Heimtierverordnung)
Erläuterungen zur Verordnung des BLV über die Haltung von Hunden und Heimtieren (Hunde- und Heimtierverordnung)
Drückt die Daumen! Beide meiner Schlangenarten wären gelistet und ich müsste somit nicht plötzlich einen Giftschein besitzen :ugly: