BLV debattiert über die Liste für ungefährliche Giftschlangen

Lintu_Cobain

Salamandermami
21. Mai 2013
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Das Bundesveterinärwesen debattiert momentan über die Einführung einer Liste mit sogenannten "ungefährlichen Giftschlangen".

Diese sollen weiterhin nicht bewilligungspflichtig sein.

6. Abschnitt: Reptilien Artikel 19 Giftschlangen ohne Haltebewilligung

(Art. 89 Bst. h TSchV)

Zur privaten Haltung von Giftschlangen ist grundsätzlich eine Wildtierhaltebewilligungerforderlich. Gestützt auf Artikel 89 Buchstabe h TSchV wird festgelegt, welche unge-fährlichen Giftschlangen nicht bewilligungspflichtig ist. Die entsprechenden Artenwerden in Anhang 1 dieser Verordnung aufgelistet.
Weitere Infos:

Verordnung des BLV über die Haltung von Hunden und Heimtieren (Hunde- und Heimtierverordnung)

Erläuterungen zur Verordnung des BLV über die Haltung von Hunden und Heimtieren (Hunde- und Heimtierverordnung)

Drückt die Daumen! Beide meiner Schlangenarten wären gelistet und ich müsste somit nicht plötzlich einen Giftschein besitzen :ugly: