Brut-+Setzzeit in Baden-Württemberg

Bebbina

Erfahrener Benutzer
22. März 2011
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Weiss jemand wie die genauen Regeln während der Brut-und Setzzeit in Baden-Württemberg sind? Was ich so im Internet gesehen habe, gilt nur für im Wald streundende Hunde Leinenpflicht, kann das sein? Ich will nicht aus der Schweiz nach Deutschland "flüchten" und meinen Hund dort "rumgackern" lassen, aber da ich doch ab und zu in Deutschland unterwegs bin, würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage aussieht.

 
ja ich glaube das ist so. nur im wald gilt leinenpflicht. zumindest war das in den vergangenen jahren so.
ist speziell irgendwo leinenpflicht sind dort in der regel auch schilder aufgestellt.

 
Ich habe diese Frage letztes Jahr auch meinen Kolleginnen aus Deutschland gestellt und sie haben gemeint, dass es in Baden-Würtemberg keine Anleinpflicht im Wald gäbe.

Dies bestätigen auch die Internetrecherchen, die ich dazu gemacht habe. Hier eine Seite, in welcher die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer festgehalten sind:

Leinenpflicht - oder nicht ! ?

Moni

 
wenn ich nicht sehr irre, ist es angeschrieben. ich erinnere mich an einen wald im baden-würtemberg, da hatte es eine dauerhafte tafel, an der angeschrieben stand, wann es wie mit der leinenpflicht aussieht (zb. 1. april bis 31. juli leinenpflicht für alle...etc).

 
Hallo zusammen....das mit den Schildern stimmt....es wird immer am Anfang des Waldes angeschrieben.....wenn der Hund aber auf dem weg bei euch bleibt und nicht in den Wald reinläuft dann kann er frei bleiben (das hat mir mal ein Förster gesagt) :p

 
Es gibt keine vorgeschriebene Leinenpflicht. Eben wenn dann ist es mit Tafeln markiert. Allerdings muss ich sagen, leine ich trotzdem während der Brut und Setzzeit an, ich denke das ist nur fair gegenüber den Wildtieren.
Bei uns im Ort und Umgebung stehen nirgens schilder, warum auch gibt so wenig Hunde und wenn dann verteilt es sich gut, der Förster würde einem aber trotzdem Ärger machen, wenn Ihr versteht was ich meine? ;-)

 
Danke für eure Antworten. Irgendwie schon ein krasser Gegensatz zur Schweiz...

 
Gestern lief bei Hund,Katze, Maus, ein Bericht zum Thema freilaufender Hund im Wald. Da gings um einen Goldi der von einem Jäger auf offenem Feld abgeschossen wurde. Dem Jäger wurde die Lizens abgenommen, weil er zuerst behauptet hat, er habe einen Fuchs geschossen ..... Dummkopf, denn darauf meinte die Jagtaufsicht, wer einen Goldi nicht mehr von einem Fuchs unterscheiden kann, ist nicht mehr geeignet zur Jagt..... Rechtlich ist es wohl ähnlich wie in der Schweiz: ein Jäger darf einen Hund abschiessen, wenn er ihn (Hund) beim jagen und hetzen eines Wildes erwischt. Nur im Wald einer Spur nachspüren oder auf offenem Feld am Waldrand, ist noch kein Grund zu schiessen. Aber, ist der Hund tot nützt dir dass auch nichts mehr....

 
@pia: hab ich auch gesehen... der hund war 10 jahre alt und selbst wenn er gewollt hätte...wär er nicht in der lage gewesen einem tier zu nahe zu kommen... viele jäger haben einfach einen an der waffel... in hittnau wurde ein mann angeschossen der mit hund im wald war. begründung: sie hätten ihn für ein reh gehalten... :evil:

 
Gottseidank sind nicht alle Jäger so "dumm/böld", aber die Ausnahmen sind sehr ärgelich