Ja, beides stimmt. Hier noch Auszüge aus einem Merkblatt vom STS:
[SIZE=10pt]„Entsorgung“ tierischer Körper über die Kadaversammelstelle [/SIZE]
[SIZE=10pt]In der Regel können Tierkörper in der Kadaversammelstelle der Gemeinde kostenlos abgegeben werden. Zusammen mit tierischen Abfällen aus Schlachtbetrieben gelangt der Tierkörper dann in eine Tierkörpersterilisationsanlage (je nach Region entweder in die Tiermehlfabriken von Lyss oder Bazenheid), wo alles zu Tiermehl verarbeitet wird. Dazu werden die Tierkörper gehackt, bei 133 oC und 3 bar während 20 Minuten ausgekocht, anschliessend getrocknet und gemahlen. Das entstehende Tiermehl dient anschliessend z.B. einer Zementfabrik als Brennstoff. Schon seit einiger Zeit wird Tiermehl allerdings nicht mehr als Tierfutter verwendet. Neu wird auch durch die Vergärung tierischer Abfälle Biogas hergestellt. Viele Menschen haben Mühe mit der Vorstellung der Kadaververwertung ihres geliebten Heimtieres und wünschen sich einen würdigeren Abgang. [/SIZE]
[SIZE=10pt]Die Maus im Teeschachtelsarg - Vergraben im eigenen Garten [/SIZE]
[SIZE=10pt]Gerade Kindern kann es helfen, wenn sie das tote Heimtier im eigenen Garten selber begraben dürfen und später das Grab besuchen können. Ob nun eine Kerze angezündet, ein Kreuzchen oder ein Blumenstrauss hingestellt wird – die aktive Beschäftigung mit der Tatsache, dass das Tier nun nicht mehr da ist und sein Körper in der Erde ruht, hilft gerade Kindern. In der Schweiz sind allerdings einige Vorschriften zu beachten. Nicht jedes Tier kann im eigenen Garten begraben werden. Die Bestimmungen dazu sind in der VETA, der Verordnung zur Entsorgung tierischer Abfälle, zu finden. Es heisst darin (Art. 8 Abs. 1 Bst. e): [/SIZE][SIZE=10pt]Vergraben werden dürfen: einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund. [/SIZE][SIZE=10pt]Dafür ist keine Bewilligung notwendig. Anhang 2 bestimmt noch, wo Tierkörper vergraben werden dürfen. Tiere dürfen nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser vergraben werden und das Grundstück darf nicht auf einem Grundwasser-Schutzgebiet liegen. Die Tiere sollten mindestens 1.2 Meter tief vergraben werden, was auch bei einer privaten „Bestattung“ zu empfehlen ist. Bis zu einer Tiefe von einem halben Meter besteht die Gefahr, dass der Tierkörper von Füchsen wieder ausgegraben und gefressen wird. Nicht erlaubt ist es, Heimtiere auf öffentlichem Grund beizusetzen. Die Firma Wiederkehr in Mettlen (TG) bietet Tiersärge aus Holz (60 bis 250 Franken) oder Karton (20 bis 60 Franken) an und nimmt auch auf Wunsch Erdbestattungen auf dem Grundstück der Tierhalter vor. [/SIZE]