Darf ein eingeschläfertes Tier wieder mit nach hause?

vagzubi

New member
11. Mai 2014
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Hallo Zusammen
Mein erster Beitrag in diesem Forum, ist aufgrund eines sehr unerfreulichen Anlasses.
Meine Freundin hat einen Westi. Leider gehts dem aktuell nicht so gut, so das wir uns entschlossen haben morgen mit ihm zum Tierarzt zu gehen. Da der kleine schon 17 Jahre alt ist, haben wir Angst davor, das uns der Tierarzt sagt, das wir ihr einschläfern müssen. Daher stellt sich uns aktuell die Frage, ob er, falls es wirklich so weit kommt, wieder mit nach hause darf, um im Garten seine letzte Ruhestädte zu finden.

Wünsche euch noch einen schönen Abend
Gruss Vagzubi

 
Hallo,

Gem. Gesetz dürfen Nur Tiere bis zu 10kg zuhause auf Privatgrund vergraben.

Da ein Westie meines Wissens weniger wiegt, sollte dies sicherlich machbar sein.

Der TA macht euch den Gefallen mit Sicherheit, sagt es ihm einfach genug früh.

Grüessli

Lintu

 
du kannst ihn auch einzelkremieren lassen und dann eine urne mit der asche mit nach hause nehmen.

 
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Reaktionen: Idesiree
Super für Hilfe. Ihr seit echt schnell. Hoffe das wir morgen alle einzel wieder nach hause laufen werden.
Gruss Vagzubi und noch einen schönen Abend.

 
Warum lasst ihr den Tierarzt nicht nach Hause kommen? Ich wollte meinem Hund die Fahrt, Aufregung, Gerüche etc nicht zumuten und es war überhaupt kein Problem für die Tierärztin.

 
Ja, beides stimmt. Hier noch Auszüge aus einem Merkblatt vom STS:

[SIZE=10pt]„Entsorgung“ tierischer Körper über die Kadaversammelstelle [/SIZE]

[SIZE=10pt]In der Regel können Tierkörper in der Kadaversammelstelle der Gemeinde kostenlos abgegeben werden. Zusammen mit tierischen Abfällen aus Schlachtbetrieben gelangt der Tierkörper dann in eine Tierkörpersterilisationsanlage (je nach Region entweder in die Tiermehlfabriken von Lyss oder Bazenheid), wo alles zu Tiermehl verarbeitet wird. Dazu werden die Tierkörper gehackt, bei 133 oC und 3 bar während 20 Minuten ausgekocht, anschliessend getrocknet und gemahlen. Das entstehende Tiermehl dient anschliessend z.B. einer Zementfabrik als Brennstoff. Schon seit einiger Zeit wird Tiermehl allerdings nicht mehr als Tierfutter verwendet. Neu wird auch durch die Vergärung tierischer Abfälle Biogas hergestellt. Viele Menschen haben Mühe mit der Vorstellung der Kadaververwertung ihres geliebten Heimtieres und wünschen sich einen würdigeren Abgang. [/SIZE]

[SIZE=10pt]Die Maus im Teeschachtelsarg - Vergraben im eigenen Garten [/SIZE]

[SIZE=10pt]Gerade Kindern kann es helfen, wenn sie das tote Heimtier im eigenen Garten selber begraben dürfen und später das Grab besuchen können. Ob nun eine Kerze angezündet, ein Kreuzchen oder ein Blumenstrauss hingestellt wird – die aktive Beschäftigung mit der Tatsache, dass das Tier nun nicht mehr da ist und sein Körper in der Erde ruht, hilft gerade Kindern. In der Schweiz sind allerdings einige Vorschriften zu beachten. Nicht jedes Tier kann im eigenen Garten begraben werden. Die Bestimmungen dazu sind in der VETA, der Verordnung zur Entsorgung tierischer Abfälle, zu finden. Es heisst darin (Art. 8 Abs. 1 Bst. e): [/SIZE][SIZE=10pt]Vergraben werden dürfen: einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund. [/SIZE][SIZE=10pt]Dafür ist keine Bewilligung notwendig. Anhang 2 bestimmt noch, wo Tierkörper vergraben werden dürfen. Tiere dürfen nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser vergraben werden und das Grundstück darf nicht auf einem Grundwasser-Schutzgebiet liegen. Die Tiere sollten mindestens 1.2 Meter tief vergraben werden, was auch bei einer privaten „Bestattung“ zu empfehlen ist. Bis zu einer Tiefe von einem halben Meter besteht die Gefahr, dass der Tierkörper von Füchsen wieder ausgegraben und gefressen wird. Nicht erlaubt ist es, Heimtiere auf öffentlichem Grund beizusetzen. Die Firma Wiederkehr in Mettlen (TG) bietet Tiersärge aus Holz (60 bis 250 Franken) oder Karton (20 bis 60 Franken) an und nimmt auch auf Wunsch Erdbestattungen auf dem Grundstück der Tierhalter vor. [/SIZE]
 
wir haben auch einen tollen tierarzt gerade im nächsten ort, welcher zu einem heim kommt.

natürlich würde ich diese variante vorziehen um einem hund (oder anderem tier) den "letzten stress" zu ersparen.

da wir jedoch (obwohl wir es unabhängig der grösse dürfen) keinen hund im garten vergraben, liesse ich ihn auf jeden fall kremieren.

ich würde diese variante auf jeden fall mal an eurer stelle ins auge fassen und hoffe natürlich dennoch fest dass euch das vorerst noch erspart bleibt.

meine daumen sind gedrückt...

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ihr euch sicher seit das es für den Hund besser ist zu gehen, würde ich den Tierarzt auch nach Hause kommen lassen. Falls ihr den Hund noch Behandeln lassen wollt oder noch eine klare Diagnose wollt (evt. Behandlung) würde ich zum TA fahren.

Ihr könnt selbstverständlich den Körper des Hundes wieder mit nach Hause nehmen, um ihn im Garten zu bestatten wenn es dir Umgebung erlaubt wie Bullifründin geschrieben hat. Auch könnt ihr den Hund anschliessend selber ins Krematorium fahren. Auch wenn der Hund nicht mehr lebt kann der Besitzer entscheiden was mit dem Körper des Hundes passiert.  

Ich wünsche euch viel Kraft !