Hätte nie gedacht, dass dem so ist, ist aber leider so:
Wie sagte Obelix so treffend: Die spinnen die Goten :up1
Wenn Sie einen Hund mitnehmen, der nicht im Transportbehälter als Handgepäck transportiert werden kann, zahlen Sie den halben Fahrpreis.
Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise im Fernverkehr. Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket sind entgeltpflichtige Hunde als Person/Erwachsener zu berücksichtigen.
Hunde dürfen nicht als kostenlose Familienkinder bei der Buchung eines Online-Tickets angegeben werden. Generell gilt, dass Sitzplatzreservierungen für Hunde nicht möglich sind und ebenso keine Online-Tickets zum Selbstausdruck. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist hingegen per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist.
Bei internationalen Reisen zahlen Sie für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.
Zur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste im Zug müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden. Werden Hunde ohne Leine/ Maulkorb angetroffen und diese können auf Aufforderung des Zugbegleiters nicht angebracht werden, kann der Zugbegleiter den Hund aufgrund fehlender Sicherheit aus dem Zug verweisen. Diese Regelung gilt nicht für Hunde, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Unentgeltliche Mitnahme von Haustieren im Allgemeinen
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
Wie sagte Obelix so treffend: Die spinnen die Goten :up1