So weit sind wir also: einer schiesst "in einen Dreckhaufen vor sich" (by the way: er hat ABGEDRÜCKT und GESCHOSSEN!) und die Leute finden das gut, weil ja zwei phööse "Kampfhunde" nicht an der Leine sind und sich der Schütze daran stört. Wenn sie nicht abrufbar sind: wieso kann der Besitzer sie dann abrufen und anleinen? Wenn sie "Kampfhunde" sind: weshalb können Fremde sie anfassen und zu Boden drücken ohne Schaden zu nehmen?
Nun können wir diese Angelegenheit weiter spinnen und sind bald soweit, dass wir Verhältnisse wie in den USA haben, wo man sehr schnell zur Waffe greifen kann und auf Menschen schiessen kann - und das Gesetz heisst das auch noch gut.
Ich bin selber Sportschützin, habe eine Waffe, welche ich NIEMALS gegen Menschen oder Tiere richten würde. Das hat in meinen Augen auch mit Erziehung, Charakter und Schützen-Ehre zu tun.
Aber kommen ein gestromter Hund und ein Dobermann daher, ist es ja legitim, das Schiesseisen zu zücken und herumzuballern. Das nächste Mal sind es vielleicht Menschen, die den Herrn nerven und auf die er schiesst. Wer ist da nun der "Kampfhund"?