Einfuhrbestimmung DE-CH

befi

Erfahrener Benutzer
21. Feb. 2010
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Wir gehen heute nach De zum einkaufen. Meine Frage: Zählt mein 3 jähriger Sohn als "vollwertige" Person? oder zählt er gar nicht? Wir sind 3 Erwachsene und eben ein Kleinkind...

Darf ich nun theoretisch so als Beispiel: 80kg Gemüse in die Schweiz einführen oder nur 60kg (p.P sind es 20kg)?


Finde das nirgends oder ich bin einfach ein bisseli doof :ugly:

 
Ich glaube, er gilt auch als Person. Sicher bin ich mir aber nicht. Warum hältst Du an der Grenze nicht kurz an und fragst? :)

 
Sikari... DAS wär natürlich auch eine Möglichkeit :thumbsup:

Vielen Dank für eure Antworten :D

 
Der Kleine gilt aber nur, wenns nicht um Alkohol oder Zigis oder ähnliches geht.... aber zur Sicherheit würd ich auch schnell halten und fragen.

 
Das mit Artikeln ü. 18 war mir klar...würde sich ein wenig komisch anhören am zoll: "ja, wissen sie, 2l für mich 2l für meinen Mann, 2l für Schwiemum, und 2l für unseren Sohn" "Ihr Sohn ist aber ein wenig jung für Vodka" " Ach was, der ist schon dreieinhalb! :D

 
Ich hab's nur geschrieben, weil es tatsächlich Leute gibt, die das so versuchen.....

 
Gilt als Person :)
Ausser eben bei Tabakwaren und Alkohol, dafür müssen die Kids 17 Jahre alt sein.

 
[QUOTE='befi]Das mit Artikeln ü. 18 war mir klar...würde sich ein wenig komisch anhören am zoll: "ja, wissen sie, 2l für mich 2l für meinen Mann, 2l für Schwiemum, und 2l für unseren Sohn" "Ihr Sohn ist aber ein wenig jung für Vodka" " Ach was, der ist schon dreieinhalb! :D
[/QUOTE]:laughingmyassoff: Viel Spass beim Einkaufen!