Aloah zusammen,
wie einige von Euch ja schon wissen, habe ich mit meinen Hundis eine lange Reise geplant und zwar 19Stunden von Zürich in die Masuren (Polen).
Nun hab ich mal etwas im Internet herumgestöbert wegen den Einreisebestimmungen und da ist mir dieser Satz aufgefallen:
Polen:
Tollwutimpfung mindestens vor 21 Tagen, höchstens 12
Monaten. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht
älter als drei Tage und Internationaler Impfpass. Kein
Einfuhrverbot.
Weiss da jemand etwas genaueres? Ist die der aktuelle Stand?
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, ist das so?
Und dann noch: Wenn die Tollwut noch ein Jahr gültig wäre, aber bereits vor einem Jahr das letzte Mal gemacht wurde, muss ich sie dann extra für Polen nochmals machen?
Habe versucht meinen TA zu fragen, doch der hat momentan keinen Telefondienst.
Vielleicht weiss ja sonst wer von Euch genaueres...
Danggeschööööön :thumbsup:
wie einige von Euch ja schon wissen, habe ich mit meinen Hundis eine lange Reise geplant und zwar 19Stunden von Zürich in die Masuren (Polen).
Nun hab ich mal etwas im Internet herumgestöbert wegen den Einreisebestimmungen und da ist mir dieser Satz aufgefallen:
Polen:
Tollwutimpfung mindestens vor 21 Tagen, höchstens 12
Monaten. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht
älter als drei Tage und Internationaler Impfpass. Kein
Einfuhrverbot.
Weiss da jemand etwas genaueres? Ist die der aktuelle Stand?
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, ist das so?
Und dann noch: Wenn die Tollwut noch ein Jahr gültig wäre, aber bereits vor einem Jahr das letzte Mal gemacht wurde, muss ich sie dann extra für Polen nochmals machen?
Habe versucht meinen TA zu fragen, doch der hat momentan keinen Telefondienst.
Vielleicht weiss ja sonst wer von Euch genaueres...
Danggeschööööön :thumbsup: