Gemeinderat gibt 2 Hunde zum Abschuss frei!

PrinzLionel (w)

Erfahrener Benutzer
05. Aug. 2013
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Naja...

[h=5]Art. 56[/h]

D. Haftung für TiereI. Ersatzpflicht1 Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet, wer dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet habe, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.
Prinzipiell nicht verboten, jedoch genau so nicht wirklich erlaubt.

Wenn was passiert, ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht...

 
Naja...

Prinzipiell nicht verboten, jedoch genau so nicht wirklich erlaubt.

Wenn was passiert, ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht...
in diesem artikel geht es alleine um die haftungsfrage, das hat nichts mit verboten oder erlaubt zu tun - nur weil du als autofahrer haftest wenn du jemanden anfährst heisst das auch noch nicht, dass autofahren verboten ist ;)

ich persönlich finds zum k***** wenn leute ihre hunde jagen lassen. schade ist nur, dass die hunde bestraft werden und nicht die besitzer...

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