Hund aus Deutschland

jessy

Erfahrener Benutzer
24. Okt. 2008
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Hi ihr,


an alle, die einen Hund aus Deutschland in die Schweiz gebracht haben:

Wie läuft das Ganze beim Zoll ab, bzw. was muss ich machen und was nicht ? Muss man den Hund verzollen und gibts die MwSt zurück oder gibt es das bei einem Hund gar nicht ?

Merci für brauchbare Antworten ;)

 
Hallo,

man muss den Hund nicht mehr Verzollen, nur die MWST musst Du entrichten. Wenn Du bei Bvet.ch schaust findest Du alle erforderlichen Unterlagen auch zum Down loaden.
Was für eine Rasse soll es denn werden *neugierigfrag*

Lieben Gruss

Foxy

 
Ah super, dann werd ich dort mal schauen, merci!

Mama will wieder einen Powderpuff =)

 
Da steht, ich müsse ihn am Schweizer Zoll anmelden; also doch am Zoll halten und dort was machen, oder kann ich das machen, wenn wir wieder normal in der Schweiz sind ?
Wir würden bei Schaffhausen über den grossen Zoll, soviel mir ist. Also von Schaffhausen richtung Stuttgart

 
Ja Du musst ihn am Zoll anmelden und direkt die MWSt entrichten, also schau das Du den Kaufvertrag vorzeigen kannst und achte auf die impfung.
Sprich wenn er mit 12 Wochen schon Tollwut geimpft ist kann er glaube ich erst nach 4(?) Wochen einreisen wegen dem titer, wenn er unter 12 Wochen ist braucht es eine Bestätigung vom Veterinär das
der Welpe an einem Tollwut freien platz aufgezogen wurde und keinen Kontakt zu Wildtieren hatte und kein Risiko bestand sich anzustecken.
Puh früher war Schaffhausen kein angenehmer Zoll èbergang weiss nicht ob sich das geändert hat in den lezten Jahren?

 
Werde wohl noch mit Mama darüber sprechen bezüglich des Zolls, wäre einfach der schnellste Weg. Vielleicht kann mir ja ansonsten jemand einen guten, angenehmen Zoll empfehlen ;)

Der Hund (soferns dieser überhaupt werden würde) wäre dann bereits bald ein Jahr alt, von daher sollten alle Impfungen gemacht sein.

 
Original von caffy

Werde wohl noch mit Mama darüber sprechen bezüglich des Zolls, wäre einfach der schnellste Weg. Vielleicht kann mir ja ansonsten jemand einen guten, angenehmen Zoll empfehlen ;)
also ab durch zoll weil/otterbach.. da steht nie jemand und somit FREIE fahrt für freie hunde..
# Melden Sie ihr(e) Tier(e) beim Schweizer Zoll an, und bewahren sie die Belege über die korrekte Deklaration und gegebenenfalls die Entrichtung der Mehrwertsteuer sorgfältig auf.

# Die Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren oder coupiertem Schwanz in die Schweiz ist verboten.

# Als Hundebesitzer oder -besitzerin müssen Sie Ihre Tiere in Ihrer Schweizer Wohngemeinde anmelden. Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin muss die Hunde zusätzlich in der Schweizer Hundedatenbank anmelden.

es ist die 19% ige mehrwertsteuer in deutschland damit gemeint...

und die gibts meines wissens nicht für tiere zurück.

 
hääää ?(
Also muss ich jetzt am Zoll anhalten oder nicht ?
Mir geht es bloss ums korrekte durchkommen mit einem neuen Hund, der also neu in die Schweiz kommt! Da will ich ihn nicht irgendwie durchmogeln, sondern korrekt einreisen und wenn nötig auch etwas dafür bezahlen bzw eben verzollen.
Wenn ich über einen unbewachten Zoll fahren will, dann kann ich auch die grüne Grenze nutzen, da gibt es ja auch jenste

 
Du MUSST den Hund beim Zoll anmelden und die MWST entrichten. Diesen Beleg musst du unbedingt aufbewahren (am Besten zum Heimtierpass packen). Damit du bei weiteren Kontrollen am Zoll (wenn du in die Ferien gehst) keine Probleme kriegst. Also nichts mit freie Fahrt und so. Zum Zoll, den Hund anmelden, die Gebühr bezahlen und du hast Ruhe. Scheiss drauf, ob der Zoll einen guten Ruf hat oder nicht, das ist bloss Papierkram!

Wichtig ist einfach, dass der Hund die Tollwutimpfung hat (bei einem Alter über 12 Wochen) und wenn möglich gleich die Titerbestimmung dazu. Damit und mit dem Kaufvertrag ist alles geritzt!

 
Hallo

Also erstens braucht der Hund mindestens seit 4 Wochen die Tollwut-Impfung. Zweitens musst du anhalten und den Hund verzollen, dazu brauchst du den Kaufvertrag als Quittung und den internationalen Hundepass( dort kleben sie dann auch die Quittung der Verzollung rein).Natürlich dürfen cupierte Hunde nicht über die Grenze gebracht werden.

lg Tanja

 
eben.. sie muss damit an kein hauptzollamt. die papiere können an jedem zoll bearbeitet werden. am otterbacher ist zb meist nur das büro besetzt und die grenzkontrollen als solche sind eher selten. ausserdem hat man dort keine wartezeiten. hauptzollämter sind meist schwer frequentiert und da muss man auch oft warten.

 
Titerbestimmung brauchst Du nicht...es gilt das Datum für das Impfinterval im Europäischen Heimtierausweis.Das ist echt keine große Sache am Zoll. Einfach anhalten, Heimtierausweis und Kaufvertrag vorlegen, bezahlen und Stempel in den Heimtierausweis geben lassen. Bei mir wollten die den Hund nicht mal sehen...

 
Ah super, ok.. merci euch! Wollen ja nichts illegales machen :D

 
ich gebe zu, jendayi habe ich einfach über die grenze genommen, die papiere vom TA in deutschland, dass kein kontakt mit wildtieren bestand, hätte ich zwar dabei gehabt, aber wenn sie sie nicht sehen wollten...

inzwischen hab ich sie ins SHSB eintragen lassen, einen CH heimtierpass machen lassen und kein mensch wird mich irgendwann noch fragen ob ich je zoll bezahlt habe.

 
Ich mache das Ganze ja im Juni mal wieder und es ist wirklich ganz einfach.

Titerbestimmung brauchst Du nicht. Wichtig ist der Chip und das im Heimtierausweis alles richtig ausgefüllt ist.

Schau Dir vorher die Bürozeiten an der jeweiligen Grenze an und versuch nicht grade zu den Hauptzeiten dort zu sein, dann stehst Du Schlange mit den LKW Fahrern wenn Du Pech hast.

Bei der Impfung gibt es Ausnahmen für Welpen im Alter von 3 bis 4 Monate, weil man da ja die Wartezeit nicht einhalten kann.

Lies Dich mal durch die Seiten vom VetAmt.

Das mit dem Zoll ist mir neu, ich dachte den muss man zahlen...Da les ich mich wohl besser nochmal ein.



Gruss Wendy

 
Unter drei Monate alte Jungtiere aus der EU dürfen nur dann ungeimpft in die Schweiz verbracht
werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine tierärztliche
Bestätigung vorliegt, wonach sie seit der Geburt am Ort gehalten wurden, an dem sie geboren
worden sind, und nie mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, die einer Infektion mit Tollwut ausgesetzt gewesen sein könnten.


Also scheint ja die Bescheinigung zu reichen oder doch nicht???

Ausnahmebewilligungen können nur in begründeten Fällen erteilt werden, z.B. für Hunde und Katzen , die aus medizinischen Gründen nicht gegen Tollwut geimpft werden können oder für Welpen im Alter zwischen 3 und 4 Monaten, die die Wartefrist nach der Impfung nicht einhalten können.


Hm ich glaube da frag ich doch mal den Profi :)

 
Zum Schaffhauser Zoll: ich fahr da fast täglich durch, und es sind mittlerweile recht freundliche zöllner dort.

 
@crispy: ist der welpe weniger als 12 wochen alt, reicht die bestätigung, die ein TA ausgefüllt hat. ich würde keinen welpen in dem alter gegen tollwut impfen, das ist schon ein rechter hammer.

und beim eintrag fürs SHSB fragt kein mensch ob du zoll bezahlt hast oder nicht.

eine kollegin von mir ist TA beim bvet und die hat mir ein forumlar gemailt, welches ich dem züchter von jendayi geschickt habe und dessen TA füllte es aus. das zusammen mit dem chipnachweis, dem heimtierpass und gut ist. mehr braucht es von D bzw. EU länder nicht. wobei skandinavien ausser DK andere richtlinien hat.

 
Phuuu.. Conny, könntest du mir das Formular zumailen, sofern du es noch hast ?


Muss mich heute nochmals durch den Infojungle lesen im Netz, da es sowieso nicht mein Geld ist, das draufgeht, stören mich diese Kosten nicht. Ich sage Mama einfach mal alle Varianten und sie kann sich dann entscheiden.

Könnte man auch am nächsten Tag noch zum Zoll fahren ? Wir nehmen an, dass wir frühestens um 22.00 am Zoll vorbei kommen.

 
Wenn du Richtung Stuttgart musst, bzw. von dort kommst, kannst du statt über Singen- Thayngen (Hauptzoll) auch über Gailingen - Büsingen fahren. Ein kleiner Zoll, wo's schnell geht.