Hab mal ne ganz allgemeine Frage:
Darf vom TKAMO aus eine Person zwei Hunde ohne SKG-Abstammungspapiere zeitgleich führen (sprich für zwei solche Hunde gelöste Lizenzen haben)? Oder gibt es da irgendeine Beschränkung?
Ich habe irgenwie in Erinnerung dass es da irgenwie so eine Regelung gibt, dass man nur einen solchen Hund pro AHV-Nr. haben darf, aber ich bin nicht mehr sicher, ob dies in Bezug auf den TKAMO war...
Darf vom TKAMO aus eine Person zwei Hunde ohne SKG-Abstammungspapiere zeitgleich führen (sprich für zwei solche Hunde gelöste Lizenzen haben)? Oder gibt es da irgendeine Beschränkung?
Ich habe irgenwie in Erinnerung dass es da irgenwie so eine Regelung gibt, dass man nur einen solchen Hund pro AHV-Nr. haben darf, aber ich bin nicht mehr sicher, ob dies in Bezug auf den TKAMO war...