Hundebesuch in Mietwohnung

shadow

Erfahrener Benutzer
15. Juni 2009
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Rechtliche Frage:

Darf die Vermietung (wenn im Vertrag steht "Hundehaltung" verboten) verbieten, dass Besuch mit Hund in die Wohnung zu Besuch kommt?


Wo finde ich Gesetzestexte dazu? Beim HEV finde ich nur allgemeines bzgl. Hundehaltung.

 
also bei uns sind besucher erlaubt für ein paar stunden. für länger müssen die mieter ein gesuch einreichen.

hundesitting ist generell nicht erlaubt in unseren siedlungen.

ob es hierzu gesetzestexte gibt, müsste ich morgen abklären.

 
Original von lionfish

also bei uns sind besucher erlaubt für ein paar stunden. für länger müssen die mieter ein gesuch einreichen.

hundesitting ist generell nicht erlaubt in unseren siedlungen.

ob es hierzu gesetzestexte gibt, müsste ich morgen abklären.
Für länger ist mir klar, dass es eine Bewilligung gebraucht.

Wenn du das abklären könntest wäre natürlich super lieb.

 
oh je keine ahnung..
in deutschland kann die hundehaltung lange in mietwohnungen verboten sein. mehrtägiger besuch mit hund kann niemand verbieten.. rein rechtlich.
aktueller fall bekam ich neulich erzählt. der vermieter wollte den besuch mit hund.. mal gleich nach 3 tagen verbieten. er hatte keine chance (persönlichkeitsrecht des mieters).

 
Ja bei mir auch ein Problem... Vermieter von Freund will mir verbieten Ihn mit Hund besuchen zu gehen... mühsam mühsam:(

 
Original von shadow

Ja bei mir auch ein Problem... Vermieter von Freund will mir verbieten Ihn mit Hund besuchen zu gehen... mühsam mühsam:(
Ich kanns nicht beschwören, bin aber überzeugt, dass er dir das nicht verbieten kann - besuchshalber natürlich (Persönlichkeitsrecht deines Freundes als Mieter)

 
Ich studiere ja Jura, dennoch kann ich deine Frage nicht aus dem Stehgreif beantworten ;) .

Aber so wie mir ist hat mir mein Freund mal erzählt (er arbeitet beim Mietgericht Zürich) dass man es nicht verbieten kann dass ein Besucher den Hund für einige Stunden mit in die Wohnung nimmt.

Es wäre aber sicherlich wieder fraglich wie oft Du deinen Freund mit Hund besuchst. Sind es z.B. 2-3 Nächte/Woche wäre es wieder fraglich ob dies noch in das Mass des normalen Besuchs fällt....

 
Original von shadow

gem diesem Bericht hier sieht es leider schlecht aus für mich:(

http://www.ktipp.ch/beratung/1018297/Kuendigung_wegen_Hund
Naja, bei meiner Freundinn sind auch keine Hunde erlaubt in der whg. aber trotzdem bin ich auch nur ein *Besucher*. Also kann keiner was sagen. Sie hat sogar irgendwo nen Zeitungsartikel wo drinn steht dass es kein problem sei wenn zb. ich mit Hund zu besuch bin.

Soll man denn immer umziehen wenn sich die Lebenssituation ändert ?

 
Ich arbeite ja auch im Metier und habe noch nie etwas davon gehört, dass Hundebesuch verboten werden kann. Kommt halt allerdings draufan, ob du wochenweise bei deinem Freund bist und es jemanden stört und sich der beim Vermieter beschwert......

Ev. hilft ein klärendes Gespräch?

 
Original von TalkingAnimals

Ich arbeite ja auch im Metier und habe noch nie etwas davon gehört, dass Hundebesuch verboten werden kann. Kommt halt allerdings draufan, ob du wochenweise bei deinem Freund bist und es jemanden stört und sich der beim Vermieter beschwert......

Ev. hilft ein klärendes Gespräch?
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Gespräch wurde bereits gesucht-hat nichts genützt. Die Verwalterin liebt Hunde ebenfalls nur kann sie nichts machen. Es ist ein riesiger Block in Bern und wohl eher "arme" Leute dort. ich glaube die mögen keinem etwas gönnen und schon gar nicht wenn jemand einen Hund in diesen Wohnungen rein nehmen kann - keine Chance:(

Weder der Mops seines Bruders noch der meine Hund hat jemals gebellt sprich ich wüsste nicht weshalb beschwerde eingereicht werden könnte. :(

 
Original von shadow

Gespräch wurde bereits gesucht-hat nichts genützt. Die Verwalterin liebt Hunde ebenfalls nur kann sie nichts machen. Es ist ein riesiger Block in Bern und wohl eher "arme" Leute dort. ich glaube die mögen keinem etwas gönnen und schon gar nicht wenn jemand einen Hund in diesen Wohnungen rein nehmen kann - keine Chance:(

Weder der Mops seines Bruders noch der meine Hund hat jemals gebellt sprich ich wüsste nicht weshalb beschwerde eingereicht werden könnte. :(
Hm, in solchen Blocks wohnen ja oft Leute aus Ländern mit bestimmten religiösen Hintergrund.

Für die gelten Hunde als "unrein"- so hat man mir das zumindest mal erklärt...

Oft haben sie auch extrem Angst vor Hunden.

Ich würde mir ne andere Wohnung suchen, um ehrlich zu sein.

 
@Silvie: ja, die Religion ist das Eine, das Andere ist, dass du - so blöd es tönt - in solchen Liegenschaften dann plötzlich eine "Hundeschwemme" hast, was nicht schlecht sein muss, aber kann.

Ich darf fast nicht sagen, dass ich es an manchen Orten besser finde, wenn keine Hunde da sind, weil die Leute nicht mit der Verantwortung klarkommen.

Das beginnt bei verkackten Vorgärten und Wiesen, die auch für die Kinder da wären bis zu Exkrementen und tonnenweise Haare in Treppenhäusern, Hunde in Kellerabteilen eingesperrt, stundenlanges Bellen, freilaufende Hunde in Treppenhäusern, Leute die ihre Miete nicht mehr zahlen mit der Entschuldigung sie hätten hohe Tierarzt-Rechnungen, Tiersammler die plötzlich 5 statt nur 1 Hund haben ohne es zu melden, Leute die einen Hundehort in ihrer 1-Zimmer-Wohnung betreiben um ihr Geld aufzubessern, etc.

Von daher verstehe ich sogar als Hundehalterin die Eigentümer, wenn sie sagen, dass Hunde nicht erlaubt sind, obwohl ich es eigentlich traurig finde für die verantwortungsvollen Leute, deren Hunde man nicht mal bemerken würde.

Wenn allerdings nicht mal Besuch erlaubt ist, würde ich einen Umzug ins Auge fassen. Vor allem wenn der Hund nicht auffällt.....

 
Ich stimme dir voll und ganz zu Angie, aber man sollte trotzdem jeden Fall einzeln betrachten und nicht immer gleich (aus Bequemlichkeit) ein Verbot aussprechen, erst Recht wenn es sich nur um "BESUCH" handelt.

Bevor wir in unser eigenes Haus gezogen sind, habe ich auch in einer Mietwohnung gewohnt- die Haltung von Hunden und Katzen war nicht generell verboten, musste aber schriftlich beantragt werden.
Meine Vermieterin wollte dann genau wissen welche Rasse wir halten möchten und wer sich um den Hund kümmert in unserer Abwesenheit.

Das heisst, nur weil es mir genehmigt wurde, bedeutete es nicht das es alle anderen "auch" dürfen.

Gut, ich muss zugeben das die Wohnung nicht ganz billig war- aber oft ist genau in teuren Blocks die Hundehaltung generell verboten :rolleyes:

 
Ist wirklich eine doofe Situation.

An einigen Orten kommt es halt nicht raus dass regelmässig ein Hund zu Besuch ist. Sprich es stört niemandem und wird deshalb geduldet und auch nicht bei der Verwaltung gemeldet.

An anderen Orten sind die Leute halt "pingeliger" und wollen wirklich keine Hunde. Es gibt auch tatsächlich Leute (v.a. ausländische Kulturen) die wirklich sehr Angst haben vor Hunden, egal ob gross oder klein. Im Block von meinem Freund wohnt im Parterre auch eine Familie mit Kindern, und die ganze Familie hechtet aus dem Weg wenn ich mit meinem "fast-Schosshund" komme. Ich nehme insoweit Rücksicht als dass der Hund immer an der Leine ist/ich ihn auf den Arm nehme...

Aber ja, wenn der Vermieter dagegen ist kannst Du nicht wirklich viel ausrichten. Entweder suchst Du jemanden der deinen Hund hütet wenn Du zu deinem Freund gehst oder Dein Freund kommt halt zu Dir.

Eine neue Wohnung suchen wo Hunde erlaubt sind ist nicht immer einfach.

Ich würde wohl die Option in Erwägung ziehen, den Hund in die Wohnung zu schmuggeln. Meine Hündin kann man problemlos in eine grosse Tasche packen und dann merkts niemand.
Aber je nach Grösse des Hundes geht das nicht. V.a. werden die Probeleme noch grösse wenns jemand rauskriegt.... :(

 
Wenn im Vertrag steht, das keine Hundehaltung erlaubt ist, dann kannst Du da nichts machen. Niemand kann Dir verbieten Deinen Freund mit Hund "mal" zu besuchen. Aber sobald es regelmässig wird und über längere Zeit, kann das ein Kündigungsgrund sein. Meistens ist es dem Vermieter solange egal, bis ein Nachbar sich beschwert. Aber eben der Nachbar will vielleicht auch einen Hund, darf aber nicht. Und nun sieht er regelmässig (!) einen Hund in der Nachbarswohung. So sind die Menschen...

Die rechtliche Frage ist einfach, wann "regelmässig" anfängt. Einen unregelmässigen Besuch kann Dir niemand verbieten. Aber eben in einer Beziehung wird ja Dein Besuch eher regelmässig sein.
Da Deine Vermieter nichts machen kann, bleiben Euch ja nicht viel Alternativen. Entweder Dein Freund kommt Dich in Deiner eigenen Wohnung besuchen und Du beschränkst Deine Besuche beim ihm so ein, das es nicht regelmässig ist. Oder aber er sucht sich Dir zu liebe eine andere Wohnung.

Ich habe auch eine Wohnung vermietet, in der die Hundehaltung nicht erlaubt ist. Das ist in dem Haus (10 Wohnungen, unten Krankengymnastik und ein Büro) generell nicht erlaubt, daher konnte ich da gar nicht anders. Trotzdem gibt es 2 Hunde in dem Haus. Einen 14 jährigen Dackel, der dort seinen Lebensabend verbringen darf. Dort haben ALLE Parteien auf einer Versammlung abgestimmt und zugestimmt. Das wurde aber auch schriftlich festgehalten. Nach dem Tod des Dackels darf kein neuer Hund einziehen.
Und dann gibts noch einen Behindertenbegleithund für unseren Rollstuhlfahrer im Haus. Assistenzhunde sind vom Verbot generell ausgeschlossen.

So wie Du das beschreibst wird es wohl schlecht werden, eine Ausnahmegenehmigung aller Mieter/Vermieter zu erhalten oder?

Mir als Vermieter ist es piepegal ob da jemand mit Hund regelmässig zu Besuch kommt. Solange sich niemand beschwert...Bei uns im Haus gibts zum Glück keine Neider.


Gruss Wendy

 
ich konnte es jetzt auch abklären bei uns im geschäft. bei uns in der genossenschaft ist es in der statute geregelt. eine übernachtung wäre nicht erlaubt und regelmässige besuche auch nicht. die tierhaltung ist bei uns sehr streng geregelt. (leider)