Hundegesetz über läufigen Hündinnen

BlackySky

Erfahrener Benutzer
18. März 2010
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Jetzt hab ich mal ne ganz doofe Frage.

Wer lässt seine läufige Hündin frei laufen? Natürlich wenn ein anderer Hund kommt, wird angeleint.

Wer hat gewusst, dass man dann gegen das Hundegesetzt verstösst?

 
Aehm, also in unserer Morgenrundehundegruppe hat es eine unkastrierte Hündin, sonst sind alle Hunde kastrierte Weibchen sowie sind gelegentlich zwei kastrierte Rüden dabei. Wenn nun also das eine Weibchen läufig ist, läuft sie vor allem Anfangs der Läufigkeit auch frei mit. D.h. bis wir anderen Hunden begegnen, dann kommt sie auch an die Leine. Sobald es aber klar mühsam wird (nicht wegen unseren Hunden, sondern Fremden), kommt die Besitzerin nicht mehr mit uns, sondern geht an einem anderen Ort (wo es normalerweise keine anderen Hunde hat) laufen.

Das man gegen das Hundegesetz verstösst, weiss sicher weder die Hundehalterin noch habe ich das gewusst. Wobei hier im Tessin ist genereller Leinenzwang. Wir verstossen also täglich gegen das Gesetz, da wir die Hunde nur anleinen, wenn uns ein angeleinter Hund entgegen kommt oder sonst etwas aussergewöhnliches Los ist (da wo wir laufen, gibt es nur Wiese und Wäldchen).

 
Meinst du gegen das kantonale Hundegesetz? Das wird wohl wieder in allen Kantonen sehr ubterschiedlich geregelt sein....

 
Stimmt... Bei uns im AG ist mir nichts dergleichen aufgefallen im Gesetz.

 
Wir haben Izzy damals während ihren beiden Läufigkeiten auch laufen lassen. Natürlich mit Rücksichtnahme auf andere Hundehalter.

Ich denke, diese Regelung ist wirklich kantonal geregelt, ich hab zumindest bei uns gerade auf die schnelle nichts gefunden?

 
Im Kanton Schwyz steht sogar dies:

  • Läufige Hündinnen sind eingesperrt zu halten (§ 2 Abs. 2 Hundegesetz/SZ). 
    Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt öffentlich umherlaufen zu lassen (§ 3 Abs. 1 Hundegesetz/SZ).
 
Habe unser Hundegesetz und die dazugehörige Verordnung nochmals durchgesehen, im AG gibts da tatsächlich keine Regelung.

Unbeaufsichtigtes Laufenlassen ist wohl in allen Kantonen verboten...

 
Darf dieser Thread in den öffentlichen Bereich? finde das Thema spannend (muss dann mal das Berner Gesetzt studieren bezüglich Läufigkeit :ugly: ) und bringt sicher allen etwas. 

 
Unbeaufsichtigt das ist mir klar und das find ich auch gut, aber das wäre sie ja nicht. 

 
Meine läuft auch immer frei.

Wiso soll ich sie anleinen wen sie eh bei mir bleibt und trotz allem super gehorcht?

Ich kann sogar in ner hundegruppe mitlaufen wen meine läufig ist. (Hunde die ich kenne)

Man muss halt aufpassen!

Aber ohne Aufsicht würd ich sie nicht lassen.

Meine Nachbarin hat einen unkastrierten Berner Senn.

Deswegen darf sie nicht mal unbeaufsichtigt in den garten während den tagen.

 
Toffi wurde während der gesamten Zeit an der Schlepp behalten. Dies aber nicht primär wegen ihrem Gehorsam, sondern weil ich zwei weitere Weibchen dabei habe und ich einfach nicht riskieren wollte, dass es zu einem Problem kommt, wenn Toffi zickig gegen einen fremden Hund reagiert oder dieser bei ihr zu aufdringlich agiert. Dann hätten wohl die anderen Zwei das Gefühl sie müssten ihr helfen.

Ausserdem hat es bei uns doch noch den einen oder anderen Bauernhofrüden, der dann plötzlich auftauchen kann. Bin auch von den Zeiten her eher dann unterwegs gewesen wenn die Anderen schon draussen waren.

 
Meine ist erst seit einer Woche läufig und sie hat einen guten Gehorsam, sodass ich Sie noch frei laufen lassen kann. Wenn ich sehe, dass ein Hund umschwirrt kommt Sie sofort an die Leine, obwohl sie im Moment jedem noch ein drittes Nasenloch verabreicht. 

 
Hab noch das Hundegesetzt des Kantons St. Gallen angeschaut. Dort ist bezüglich Läufigkeit nichts erwähnt oder geregelt.

 
Ich habe Lilo während der Läufigkeit bei mir oben auch frei gelassen. 

also "während der Läufigkeit" => als sie blutete, in den Stehtagen nicht! 

und "Bei mir oben" => hier treffen wir so gut wie nie jemanden, man sieht relativ weit etc

Ausser an Tagen, wo sie so garnicht folgen wollte, da war sie sowieso an der Schlepp ;)  
An stärker frequentierten Orten war Lilo aber immer an Flex/Schlepp. 

 
der kanton TG sieht für  für besitzer von läufigen hündinnen kein spezielles verhalten vor. dawn läuft frei wenn es keine anderen hunde in der nähe hat bzw. wenn ich weiss dass es sich um hündinnen oder kastraten (nur grosse) handelt. bei ihr liegt das problem auf der weiblichen seite. die meisten rüden lassen sie plus/minus in ruhe, sie aber kann um die stehtage rum seeeeehr extrem werden. daher stehtage unter besonderer vorsicht frei laufen lassen und vor jeder kurve abrufen bzw. ich bin dann meist an der thur.

 
Bis vor kurzem hat man in Bern gegen das Gesetz verstossen, wenn man mit seiner läufigen Hündin überhaupt spazieren gegangen ist.... :ugly: Stammte wohl noch aus der Zeit, als überall Rüden rumstreunerten, und wurde natürlich schon lange nicht mehr beachtet. Der Passus ist jetzt aber gestrichen, soviel ich weiss.