Wir haben soeben die Informationen zum neuen Hundegesetz im Kanton Aargau bekommen.
Für Listenhunde (PitBull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler sowie deren Mischlinge) muss ab dem 1.Mai 2012 eine Bewilligung beantragt werden. Dies beinhaltet:
Die das Gesuch stellende Person
· muss mindestens 18 Jahre alt sein.
· darf nicht wegen Delikten verurteilt worden sein beziehungsweise deswegen in einer laufenden Strafuntersuchung stehen, die einen
verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen.
· muss den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Decksumme 1 Million Franken) erbringen.
· muss über genügend kynologische Fachkenntnisse verfügen (bereits Hundeerfahrung haben).
· gewährleistet aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung.
Welche Pflichten sind mit der Halteberechtigung verbunden?
Der Hundehaltende muss mit seinem Hund – nebst dem obligatorischen Sachkundenachweis – einen speziellen Hundeerziehungskurs absolvieren sowie eine Prüfung über die erworbenen Fähigkeiten ablegen.
Was tun Hundehaltende, welche bereits einen "Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" besitzen?
Sie registrieren sich beim Kantonalen Veterinärdienst und reichen die geforderten Dokumente (Strafregisterauszug, kynologischer Nachweis) nach. Sie erhalten
nach positiver Prüfung nachträglich eine Halteberechtigung und müssen der Ausbildungspflicht nachkommen – der Kantonale Veterinärdienst entscheidet
darüber, ob im Einzelfall lediglich die Prüfung abgelegt werden muss.
Was kostet die Halteberechtigung?
Diese kostet zwischen 100 und 150 Franken. Die Ausbildungs- und Prüfungskosten werden von der Ausbildungsstätte festgelegt und in Rechnung gestellt.
Listenhunde dürfen auch nach der Bewilligung nur noch EINZELN ausgeführt werden!
Für alle Hundetrainer:
Wer darf Erziehungskurse für Listenhunde anbieten:
Der Kantonale Veterinärdienst erteilt Bewilligungen an Ausbildende, die
nachfolgende Bedingungen erfüllen:
· mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit in der
Hundeausbildung.
· nicht wegen einschlägigen Delikten, die einen
verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial als fragwürdig erscheinen lassen,
verurteilt oder in laufender Strafuntersuchung.
· Ausbildung als:
1. Certodog Hundeinstruktor 1 (HIK 1)
oder
2. Instruktor des Hundehalterbrevets des Kantonalverbandes der
Aargauer Kynologen (KVAK)
oder
3. Gruppenleiter der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft
(SKG)
oder
4. Wesensrichter eines SKG-Rasseclubs einer von der Féderation
Cynologique International (FCI) anerkannten
Gebrauchshunderasse
oder
5. Spezialist Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden
(Art. 68 Abs. 2 lit. b TSchV)
Für Listenhunde (PitBull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler sowie deren Mischlinge) muss ab dem 1.Mai 2012 eine Bewilligung beantragt werden. Dies beinhaltet:
Die das Gesuch stellende Person
· muss mindestens 18 Jahre alt sein.
· darf nicht wegen Delikten verurteilt worden sein beziehungsweise deswegen in einer laufenden Strafuntersuchung stehen, die einen
verantwortungsbewussten Umgang mit dem Hund als fragwürdig erscheinen lassen.
· muss den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Decksumme 1 Million Franken) erbringen.
· muss über genügend kynologische Fachkenntnisse verfügen (bereits Hundeerfahrung haben).
· gewährleistet aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung.
Welche Pflichten sind mit der Halteberechtigung verbunden?
Der Hundehaltende muss mit seinem Hund – nebst dem obligatorischen Sachkundenachweis – einen speziellen Hundeerziehungskurs absolvieren sowie eine Prüfung über die erworbenen Fähigkeiten ablegen.
Was tun Hundehaltende, welche bereits einen "Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" besitzen?
Sie registrieren sich beim Kantonalen Veterinärdienst und reichen die geforderten Dokumente (Strafregisterauszug, kynologischer Nachweis) nach. Sie erhalten
nach positiver Prüfung nachträglich eine Halteberechtigung und müssen der Ausbildungspflicht nachkommen – der Kantonale Veterinärdienst entscheidet
darüber, ob im Einzelfall lediglich die Prüfung abgelegt werden muss.
Was kostet die Halteberechtigung?
Diese kostet zwischen 100 und 150 Franken. Die Ausbildungs- und Prüfungskosten werden von der Ausbildungsstätte festgelegt und in Rechnung gestellt.
Listenhunde dürfen auch nach der Bewilligung nur noch EINZELN ausgeführt werden!
Für alle Hundetrainer:
Wer darf Erziehungskurse für Listenhunde anbieten:
Der Kantonale Veterinärdienst erteilt Bewilligungen an Ausbildende, die
nachfolgende Bedingungen erfüllen:
· mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit in der
Hundeausbildung.
· nicht wegen einschlägigen Delikten, die einen
verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial als fragwürdig erscheinen lassen,
verurteilt oder in laufender Strafuntersuchung.
· Ausbildung als:
1. Certodog Hundeinstruktor 1 (HIK 1)
oder
2. Instruktor des Hundehalterbrevets des Kantonalverbandes der
Aargauer Kynologen (KVAK)
oder
3. Gruppenleiter der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft
(SKG)
oder
4. Wesensrichter eines SKG-Rasseclubs einer von der Féderation
Cynologique International (FCI) anerkannten
Gebrauchshunderasse
oder
5. Spezialist Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden
(Art. 68 Abs. 2 lit. b TSchV)