Hundegesetz Kanton Bern kommt...

Also so schlimm finde ich das neue Gesetz jetzt nicht.Für mich stehen dort ausschliesslich Punkte drin die sowieso schon lange für "seriöse" Hundehalter/innen selbstverständlich sein sollten.

 
Ein Gesetzestext ist noch nicht da, oder?

Ich sehe das wie Bängeli, da wird ganz vieles festgelegt, was für den anständigen Hundehalter sowieso klar ist. Aber oftmals hat es auch viele Gummiartikel drin, wie in Zürich, wo es z.B. heisst, dass ein Hund so geführt werden muss, dass er weder Mensch noch Tier belästigt. Was eine Person als Belästigung ansieht ist für die andere noch nicht mal der Rede wert...

Und generell macht mich als Hundehalter traurig, dass man uns so bevormunden muss... einfach, weil es ein paar schwarze Schafe gibt (die dann meist nicht mal durch das Gesetz zu einem anständigeren Verhalten gebracht werden)...

 
Die wichtigsten Punkte stehen im letzten Teil des Artikels.
Den möchte ich gerne noch detailierter haben, was die Auswirkungen sind und ab welchem Umfang die greiffen.

Aber im Grossen und Ganzen tönt das Gesetz vernünftig und realistisch.

 
Ich finde es einfach so bedenklich, dass man jedes Gesetz noch und nochmal durchkauen und vergrössern und umschreiben muss - nicht nur für uns Hundehalter, allgemein. Irgendwie wird man nur noch bevormundet *seufz*

Aber wenigstens gibt es kein Rassenverbot - das ist ja schon mal super! In Zürich und anderen Verbots-Kantonen sieht man ja die Auswüchse, welche niemandem etwas bringen...

 
Also eigentlich ändert es zum jetzigen Gesetz nichts, ausser das mit dem Kot.
Auch der gültige Gesetzestext hat Gummiartikel drin (...dass Mensch und Tier nicht belästigt werden.). Aber ganz ehrlich? Ich habe die Berner bisher immer als sehr tolerant erlebt.

 
Gestern wurde das Gesetz vom Grossen Rat gutgeheissen. Ich habe diesen Artikel im Radio gehört Regionaljournal Bern Freiburg Wallis | Keine Einschränkungen im Berner Hundegesetz | Schweizer Radio DRS

Grundsätzlich finde ich das Gesetz in Ordnung (mal davon abgesehen, dass es eigentlich ein gesamtschweizerisches geben sollte).

Was mich im neuen Gesetz jedoch erstaunte, war der Absatz, dass eine Person nur max. 3 Hunden ausführen darf. Laut Gesetzestext kann man in bestimmten Fällen eine Ausnahmebewilligung erhalten.

 
Ja gut, in 99% der Fälle ist es gut, dass 1 Person maximal 3 Hunde auf's Mal ausführen darf. Wenn ich manchmal die sog. Hundesitter mit 8 und mehr Hunden sehe, habe ich jedesmal bedenken!

Auch hier hört es sich bisher nicht schlecht an.

Grundsätzlich finde ich, sollte man das unkontrollierte Vermehren verbieten und da fängts beim Bauern schon an und endet bei "richtigen" Vermehrern und Oops-Würfen! Das sind nämlich meistens die, die nicht schauen, wem sie die Hunde geben und schlussendlich bei "schlechten" Haltern landen. Ich bin der Meinung das man mit so einer Massnahme schon sehr viele der Beissvorfälle vermeiden könnte.

 
Ich finde das neue Hundegesetz gut!
Auch die Einschränkung für die max. 3 Hunden.

 
Bei der Einschränkung auf 3 Hunde beim Spazieren bin ich geteilter Meinung. Einerseits verstehe ich, dass man verhindern will, dass jemand mit zig Hunden ein grosses unkontrolliertes Rudel ausführt. Andererseits, wenn jemand 4 oder 5 (vielleicht auch noch kleine, "platzsparende") Hunde mit gutem Appell oder an der Leine spazieren führt, stört das doch auch niemanden.
Ich bin einfach nicht sicher, ob es diesen Artikel wirklich braucht, denn wichtig ist einzig und allein, dass niemand belästigt wird.

 
ich mache des öfteren einen aare rundgang und da begegnen mir schon mal hundesitter (?) mit 6, 8 hunden und
ganz so geheuer ist es mir dabei ehrlich gesagt ned und punkto gehorsam ist es meistens nicht weit her.
aber es gibt selbstverständlich auch die andern, z.b. die bearded collie gruppe. die züchterin (nehme es an, dass das eine züchterin ist) hat das rudel super im griff, richtig toll und ein kreuzen auf dem meist schmalen weg kein problem.

 
Ich bin sicher, dass es in solchen fällen mit einem gut erzogenen rudel eine bewilligung gibt.

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@ Ruth dann läufst du auch wo ich meistens laufe !! Die sittergruppe ist meistens so zwischen 9.30 und 10.30 h dort ! Die Frau mit den sehr ich auch ab und zu !

 
@semra
echt!
ich seh sie meistens auf der tour: badi münsingen-cambagna und zurück.

 
So nun ist es also Offiziell. Ab dem 01.01.2013 tritt das neue Gesetz in Kraft.
Ab dann darf man im Kanton Bern nur noch mit 3 Hunden pro Person unterwegs sein.
Ich finds sinvoll, für Hundesitter, für mich als Privat Person wird es etwas mühsam, desshalb werde ich wohl einen Kantonswechsel in erwägung ziehen :rolleyes:

 
ist ja komplett sinnbefreit, die beschränkung auf 3 hunde. hoffe, sowas bescheuertes kommt hier nie zustande.
heisst ja im klartext, ich als erfahrene, erwachsene frau darf keine 4 dackel ausführen, aber ein 15jähriges mädchen dürfte locker 3 schäferhunde ausführen... von wem wohl tendenziell die grössere gefahr ausgeht...?