Hallo Zusammen
Ich hab mal einige Fragen die hier ev einige beantworten können.
Zur Geschichte:
Hundeführerin A meldet mit ihrem Chihuahua den SKN Kurs an für Praktisch und den Theoretischen Teil.
Ja den Theorieteil hätte sie zuerst machen sollen, bevor der Hund kommt. Das war sicherlich falsch.
Also geht A in den praktischen Kurs zur Leiterin B.
Der Chih ist ein sehr bellfreudiger Hund und bellt anfangs alles an, was er nicht kennt.
B sagte dann zu A sie müsse den Hund sitzen lassen und ruhig bringen und beschäftigte sich mehrheitlich mit dem anderen Kursteilnehmer. Nach dem zweiten Mal sagte A zu B, dass sie nicht mehr kommt, und den Kurs bei jemandem anders machen wird, da es ihr nicht so dem entspreche was sie sich vorgestellt hat.
Also rief mich A an und machte bei mir den SKN. Zuerst halt den Praktischen Teil, dannach musste sie den Theorieteil noch nachholen.
Ich beurteilte den Hund folgendermassen: Kein Grundgehorsam vorhanden, Hund bellt oft und anfangs alles an. Keine klare Komunikation zwischen Hundeführer und Hund vorhanden. Und ich schrieb, sie müsse in einen Erziehungskurs gehen, was sie auch wollte bei mir.
Wir gingen zum Bahnhof auf den Peron, Zug kam, Leute stiegen aus und ein. Hund war ruhig und ich hatte nicht das Gefühl, dass der Hund gestresst war.
Wir gingen zum Pferd, sogar mit dem Pferd spazieren, zu Kühen und Ziegen. Der Hund hatte nie Stress oder Angst.
Beim anfassen des Hundes, musste ich einfach langsame Bewegungen machen, konnte sie jedoch auch auf den Arm nehmen, Zähne anschauen etc.
Als der Hund anfangs bellte und A nicht wirklich auf den Hund eingehen konnte, übernahm ich dies mal, um ihr zu zeigen, wie sie es machen soll und gab ihr ein paar Tipps dazu. Der Hund war dannach auch ruhig und bellte nicht mehr.
Jetzt bekam sie einen Brief von der ersten Kursleiterin B, dass sie den Hund beim Kantonalen Vet Amt gemeldet habe, da der Hund agressiv sei und ängstlich bei allen Umwelteinflüssen.
Hmm, komisch. Bei mir war das ja gar nicht der Fall. Und im Verkehr waren sie nicht und mit Pferden und Kühen hatte sie auch nie Kontakt im ersten Kurs bei B.
Der Kantonstierarzt hat ihr nun 5 Einzellektionen aufgebrumt. Wie wenn 5 Stunden etwas nützen würden.
Jetzt hab ich mal nach der Leiterin B gesucht im BVET und leider nirgens ihren Namen gefunden mit der Bewilligung für SKN. Nur die Hundeschulleiterin hat die Bewilligung für den SKN und ist im BVET registriert. Nicht aber die, die den Kurs gegeben hat.
Ich werde jetzt mal mit dem Kantonstierarzt Kontakt aufnehmen. Anscheinend hätten die mich anrufen sollen, was bis heute nicht geschah.
Jetzt meine Fragen:
Darf die Leiterin B einfach so einen Hund melden, obwohl kein Beissvorfall statt fand und die Hundeführerin den Kurs ja gar nicht fertig gemacht hat und kein SKN bekam von ihr, sondern dann ja von mir?
Und wie sieht das aus, wenn diese Leiterin jetzt wirklich keine Bewilliungsnr vom BVET hat, wie kann ich da rechtlich vorgehen?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Grüessli
Ich hab mal einige Fragen die hier ev einige beantworten können.
Zur Geschichte:
Hundeführerin A meldet mit ihrem Chihuahua den SKN Kurs an für Praktisch und den Theoretischen Teil.
Ja den Theorieteil hätte sie zuerst machen sollen, bevor der Hund kommt. Das war sicherlich falsch.
Also geht A in den praktischen Kurs zur Leiterin B.
Der Chih ist ein sehr bellfreudiger Hund und bellt anfangs alles an, was er nicht kennt.
B sagte dann zu A sie müsse den Hund sitzen lassen und ruhig bringen und beschäftigte sich mehrheitlich mit dem anderen Kursteilnehmer. Nach dem zweiten Mal sagte A zu B, dass sie nicht mehr kommt, und den Kurs bei jemandem anders machen wird, da es ihr nicht so dem entspreche was sie sich vorgestellt hat.
Also rief mich A an und machte bei mir den SKN. Zuerst halt den Praktischen Teil, dannach musste sie den Theorieteil noch nachholen.
Ich beurteilte den Hund folgendermassen: Kein Grundgehorsam vorhanden, Hund bellt oft und anfangs alles an. Keine klare Komunikation zwischen Hundeführer und Hund vorhanden. Und ich schrieb, sie müsse in einen Erziehungskurs gehen, was sie auch wollte bei mir.
Wir gingen zum Bahnhof auf den Peron, Zug kam, Leute stiegen aus und ein. Hund war ruhig und ich hatte nicht das Gefühl, dass der Hund gestresst war.
Wir gingen zum Pferd, sogar mit dem Pferd spazieren, zu Kühen und Ziegen. Der Hund hatte nie Stress oder Angst.
Beim anfassen des Hundes, musste ich einfach langsame Bewegungen machen, konnte sie jedoch auch auf den Arm nehmen, Zähne anschauen etc.
Als der Hund anfangs bellte und A nicht wirklich auf den Hund eingehen konnte, übernahm ich dies mal, um ihr zu zeigen, wie sie es machen soll und gab ihr ein paar Tipps dazu. Der Hund war dannach auch ruhig und bellte nicht mehr.
Jetzt bekam sie einen Brief von der ersten Kursleiterin B, dass sie den Hund beim Kantonalen Vet Amt gemeldet habe, da der Hund agressiv sei und ängstlich bei allen Umwelteinflüssen.
Hmm, komisch. Bei mir war das ja gar nicht der Fall. Und im Verkehr waren sie nicht und mit Pferden und Kühen hatte sie auch nie Kontakt im ersten Kurs bei B.
Der Kantonstierarzt hat ihr nun 5 Einzellektionen aufgebrumt. Wie wenn 5 Stunden etwas nützen würden.
Jetzt hab ich mal nach der Leiterin B gesucht im BVET und leider nirgens ihren Namen gefunden mit der Bewilligung für SKN. Nur die Hundeschulleiterin hat die Bewilligung für den SKN und ist im BVET registriert. Nicht aber die, die den Kurs gegeben hat.
Ich werde jetzt mal mit dem Kantonstierarzt Kontakt aufnehmen. Anscheinend hätten die mich anrufen sollen, was bis heute nicht geschah.
Jetzt meine Fragen:
Darf die Leiterin B einfach so einen Hund melden, obwohl kein Beissvorfall statt fand und die Hundeführerin den Kurs ja gar nicht fertig gemacht hat und kein SKN bekam von ihr, sondern dann ja von mir?
Und wie sieht das aus, wenn diese Leiterin jetzt wirklich keine Bewilliungsnr vom BVET hat, wie kann ich da rechtlich vorgehen?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Grüessli