Hundehalter melden?

Gealsy

Erfahrener Benutzer
09. Juni 2011
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Hallo Zusammen
Ich hab mal einige Fragen die hier ev einige beantworten können.
Zur Geschichte:
Hundeführerin A meldet mit ihrem Chihuahua den SKN Kurs an für Praktisch und den Theoretischen Teil.
Ja den Theorieteil hätte sie zuerst machen sollen, bevor der Hund kommt. Das war sicherlich falsch.
Also geht A in den praktischen Kurs zur Leiterin B.
Der Chih ist ein sehr bellfreudiger Hund und bellt anfangs alles an, was er nicht kennt.
B sagte dann zu A sie müsse den Hund sitzen lassen und ruhig bringen und beschäftigte sich mehrheitlich mit dem anderen Kursteilnehmer. Nach dem zweiten Mal sagte A zu B, dass sie nicht mehr kommt, und den Kurs bei jemandem anders machen wird, da es ihr nicht so dem entspreche was sie sich vorgestellt hat.
Also rief mich A an und machte bei mir den SKN. Zuerst halt den Praktischen Teil, dannach musste sie den Theorieteil noch nachholen.
Ich beurteilte den Hund folgendermassen: Kein Grundgehorsam vorhanden, Hund bellt oft und anfangs alles an. Keine klare Komunikation zwischen Hundeführer und Hund vorhanden. Und ich schrieb, sie müsse in einen Erziehungskurs gehen, was sie auch wollte bei mir.
Wir gingen zum Bahnhof auf den Peron, Zug kam, Leute stiegen aus und ein. Hund war ruhig und ich hatte nicht das Gefühl, dass der Hund gestresst war.
Wir gingen zum Pferd, sogar mit dem Pferd spazieren, zu Kühen und Ziegen. Der Hund hatte nie Stress oder Angst.
Beim anfassen des Hundes, musste ich einfach langsame Bewegungen machen, konnte sie jedoch auch auf den Arm nehmen, Zähne anschauen etc.
Als der Hund anfangs bellte und A nicht wirklich auf den Hund eingehen konnte, übernahm ich dies mal, um ihr zu zeigen, wie sie es machen soll und gab ihr ein paar Tipps dazu. Der Hund war dannach auch ruhig und bellte nicht mehr.

Jetzt bekam sie einen Brief von der ersten Kursleiterin B, dass sie den Hund beim Kantonalen Vet Amt gemeldet habe, da der Hund agressiv sei und ängstlich bei allen Umwelteinflüssen.
Hmm, komisch. Bei mir war das ja gar nicht der Fall. Und im Verkehr waren sie nicht und mit Pferden und Kühen hatte sie auch nie Kontakt im ersten Kurs bei B.
Der Kantonstierarzt hat ihr nun 5 Einzellektionen aufgebrumt. Wie wenn 5 Stunden etwas nützen würden.
Jetzt hab ich mal nach der Leiterin B gesucht im BVET und leider nirgens ihren Namen gefunden mit der Bewilligung für SKN. Nur die Hundeschulleiterin hat die Bewilligung für den SKN und ist im BVET registriert. Nicht aber die, die den Kurs gegeben hat.
Ich werde jetzt mal mit dem Kantonstierarzt Kontakt aufnehmen. Anscheinend hätten die mich anrufen sollen, was bis heute nicht geschah.

Jetzt meine Fragen:
Darf die Leiterin B einfach so einen Hund melden, obwohl kein Beissvorfall statt fand und die Hundeführerin den Kurs ja gar nicht fertig gemacht hat und kein SKN bekam von ihr, sondern dann ja von mir?
Und wie sieht das aus, wenn diese Leiterin jetzt wirklich keine Bewilliungsnr vom BVET hat, wie kann ich da rechtlich vorgehen?


Vielen Dank für eure Mithilfe.
Grüessli

 
Wenn die Dame B den Kurs nicht Gemacht hat wie will sie einen Hund Taxieren?
Ausserdem Dürfen nur Anerkannte Personen den Kurs geben.
Ich würde die Dame B mal Melden , so das diese dann Beweisen müsste das sie die Fähigkeit hat.
Statt der Halterin zu Helfen macht sie diese nur noch Unsicherer.
Musste mir die Nötige Hilfe auch anderswo Holen.

 
Genau das ist es. Sie half ihr überhaupt nichts. Sie gab ihr auch nie Tipps. Sie sagte nur sie müsse das und das machen. Und schreibt nacher ein Verhalten auf, das sie so ja gar nicht beurteilen kann, da sie den Hund in solchem Umfeld gar nie sah. Sie schrieb: Stressauslöser sind, Menschen jeglicher Art, ausser Besitzer, Hunde, Pferde, jegliche Fahrzeuge, jegliche Umweltreize. Wie um himmelswillen will sie dies beurteilen, wenn sie 1. nie einem Pferd begegnet sind und 2. auch nie an Fahrzeugen vorbei liefen sondern immer nur auf der Wiese ( im übrigen auch auf Wiesen, bei denen sie noch nie ein Bauer gefragt hat ob sie drauf darf) waren. Ich werde mich demfall auch mit dem BVET in Verbindung setzen und anfragen ob sie eine Bewilligung hat oder nicht.

 
Prinzipiell ist jeder Hundeschulleiter verpflichtet einen auffälligen Hund zu melden, der im Kurs ist, wenn Gefahr für das Team und/oder Andere besteht. Ob dies in dem Fall wirklich gerechtfertigt ist, ist aus Distanz nicht beurteilbar, da du ja auch nicht wirklich weisst, was dort tatsächlich vorgefallen ist.

Aber vielleicht haben hier auch noch andere Gründe mitgespielt haben, dass die Leiterin die Teilnehmerin A gemeldet hat.

Und wegen der SKN-Ausbildung: Leider gibt es tatsächlich immer wieder Personen, welche den SKN-Kurs anbieten, ohne die entsprechende Ausbildung zu haben. Aber es müssen auch nicht alle mit SKN-Trainerbewilligung in der Liste des BVET aufgeführt sein. Dafür braucht es eine separate Meldung an das BVET.

Das einzige, was du machen könntest, wäre, die Teilnehmerin A zu veranlassen mit der Trainerin über die ANzeige zu sprechen und sich dabei den SKN-Ausweis zeigen zu lassen.

Aber etwas Gutes hat die Anzeige ja doch noch, denn so lernt die Teilnehmerin in den 5 Stunden noch etwas mehr über ihren Hund und wie sie in führen muss. Was sie vielleicht ohne diese Auflage nicht auf sich genommen hätte.

Moni

 
Wenn sie nicht anerkannt ist, darf sie den Kurs nicht geben. Sonst könnte das ja jeder. Aber einen Hund melden kann ja theoretisch jeder. Ich kann auch hingehen und melden, dass mir der Hund von X negativ aufgefallen sei. Aber ich weiss nicht ob man ohne Beweise, vom BVET diese Auflagen bekommt.

 
Da ich der Hundeführerin ja auch geraten habe, sie soll in einen Erziehungskurs gehen und dies mit ihr besprochen habe, wollte sie das ja sowieso machen. Daher ist das ja eh ein Witz. Und der Kantonstierarzt hat die Unterlagen von meiner Beurteilung auch erhalten. Die Hundeführerin hat eine Kopie geschickt. Darauf hin sagten sie, dass sie sich bei mir melden werden. Dies geschah bis jetzt jedoch nicht.

 
Die erste Frage, die sich mir stellte ist, ob die Hundehalterin wirklich die ganze Geschichte erzählt hat? Da gibts immer 2 Seiten. Nur so als Denkanstoss. Warum sprichst du die Trainerin, die die Meldung gemacht hat, nicht einfach an? Vielleicht kann man das ja so klären?

 
Die erste Frage, die sich mir stellte ist, ob die Hundehalterin wirklich die ganze Geschichte erzählt hat? Da gibts immer 2 Seiten. Nur so als Denkanstoss. Warum sprichst du die Trainerin, die die Meldung gemacht hat, nicht einfach an? Vielleicht kann man das ja so klären?
Keine Angst, dies werde ich auch tun. Hab mir schon die Nummer notiert von der Trainerin.

Aber zuerst will ich abgeklärt haben, ob sie jetzt wirklich beim BVET gemeldet und registriert ist oder nicht. Warte immer noch auf eine Antwort vom BVET.

Nur komisch, dass die Hundehalterin mir im Skn Kurs einiges anders gesagt hat, als die Trainerin notierte. Und dort wusste die Hundehalterin ja noch nicht, dass sie gemeldet wurde.

 
Hallo
Verstehe ich das richtig, da wird ein Hund dem BVET gemeldet aufgrund einer einzigen Kursstunde ?
Weil er bellt und noch nicht alles kennt?

Müssen sich die Vet-Ämter nun mit solchen Lappalien befassen?

 
Genau. Und wenn dann mal jemand wirklich gegen das Tierschutzgesetzt verstösst unternehmen sie rein gar nix. Läuft doch alles schief in dem Verein. :curse:

 
Hallo

Verstehe ich das richtig, da wird ein Hund dem BVET gemeldet aufgrund einer einzigen Kursstunde ?

Weil er bellt und noch nicht alles kennt?
Mich wollte unsere SKN-Tante ja auch melden...weil ich nicht wollte, dass sich Charlie mit einem anderen Rüden in die Haare kriegt und ich mittendrin am Boden liege.