Hundekauf während Kündigungsfrist Wohnung??

Levy

Erfahrener Benutzer
15. Juni 2010
667
0
0
42
Hallo Ihr Lieben, ich brauche eure Hilfe...
Wir werden per Mitte September in einen Neubau, Parterrewohnung zügeln. In unserer jetztigen Wohnung ist es nicht erlaubt, einen Hund zu halten. Es steht zwar nirgends geschrieben, aber der Vermieter möchte es einfach nicht. Wir haben uns eigentlich vorgenommen, unseren Levy wirklich erst mitte September abzuholen... Wie könnte es anders sein... Wir haben uns total in den kleinen verliebt und wir möchten nicht mehr bis September warten...
Weiss jemand, was passieren könnte, wenn wir unseren Kleinen bereits im Juli nehmen? Dies ist während der Kündigungsfrist. Der Vermieter könnte uns nichts mehr antun, oder?
Ihr müsst wissen, wir sind hier nur 4 Parteien und es ist sehr familiär... Ich bin mir am Ãœberlegen, ob ich einfach nochmals fragen sollte und ein Foto von unserem Kleinen zeigen soll...

Ich möchte doch nicht mehr so lange warten!!!!!!!

Bitte dringend um Antworten :D

 
Ich würde mit dem Vermieter nochmals sprechen und ihm erklären wie wichtig es euch wäre und das die Zeit ja sowieso begrenzt ist.
Ist sicher besser als sich in dieser Wohnsituation auf Experimente einzulassen.

 
wenn im mietvertrag nicht ausdrücklich steht, dass tierhaltung (hundehaltung) verboten ist, ist sie erlaubt, soviel ich weiss. ich würde mit dem vermieter sprechen, ihm zb. vorweisen, dass du eine haftpflichtversicherung hast, ihn auf die kaution hinweisen (ev. hat er angst vor schäden durch den hund) und ihm versichern, dass die mitmieter auch einverstanden sind (dies muss dann natürlich auch so sein). es ist ja nur für eine sehr kurze zeit. wichtig ist, dass ihr dann in der neuen wohnung schriftlich habt, dass die hundehaltung erlaubt ist.

 
Ich würd ihn holen, schliesslich habt ihr gekündigt und zieht eh bald aus. ;)

Glaub auch nicht, dass das rechtliche Konsequenzen für euch haben kann...vielleicht weiss jemand genaueres?

 
Dein Vermieter kann dich auch innerhalb der Kündigungsfrist noch belangen, da das Mietverhältnis ja noch läuft.

Sprich, wenn es ihm nicht in den Kram passt und er euch abmahnt wegen eures Hundes, könnt ihr theoretisch ziemlich schnell auf der Strasse stehen.

Wenn ich euch wäre, würde ich das mit dem Gespräch versuchen. Wenn es jedoch nicht geht, müsst ihr wohl oder übel warten.

 
Original von TalkingAnimals

Dein Vermieter kann dich auch innerhalb der Kündigungsfrist noch belangen, da das Mietverhältnis ja noch läuft.

Sprich, wenn es ihm nicht in den Kram passt und er euch abmahnt wegen eures Hundes, könnt ihr theoretisch ziemlich schnell auf der Strasse stehen.
Uiiiiii siehst du, besser Fachleute fragen....aber wenn Tierhaltung doch nicht explizit, also schriftlich untersagt wurde, gilt das auch?? ?(

 
Wow, ihr seid einsame Spitze!!! Ich denke wirkli es ist besser, wenn wir nochmals fragen......
In unserem Mietvertrag steht: Haustiere nur mit Einverständnis des Vermieters. Tja...

Im neuen Mietvertrag steht aber geschrieben, dass Haustiere erlaubt sind. Der Eigentümer hat selber auch 3 Hunde :) jupiiiii

ok, dann werde ich nochmals rüber gehen und fragen :rolleyes:

 
Original von Levy

Wow, ihr seid einsame Spitze!!! Ich denke wirkli es ist besser, wenn wir nochmals fragen......

In unserem Mietvertrag steht: Haustiere nur mit Einverständnis des Vermieters. Tja...

Im neuen Mietvertrag steht aber geschrieben, dass Haustiere erlaubt sind. Der Eigentümer hat selber auch 3 Hunde :) jupiiiii

ok, dann werde ich nochmals rüber gehen und fragen :rolleyes:
Ach so, ja dann ists klar, nur mit Einverständnis, habs eben so verstanden, dass da gar nix steht.

Zum Glück müsst ihr euch bei der neuen Wohnung diese Gedanken nicht mehr machen 8)

 
In diesem Fall bitte kein Risiko eingehen! Es gibt Bundesgerichtsentscheide darüber, die besagen, dass es weder rechts- noch sittenwidrig ist, einem Mieter die Hundehaltung schriftlich zu verbieten!

Sprich der Mieter hat trotz Klausel im Mietvertrag den Hund angeschafft, wurde verwarnt, hat den Hund aber behalten und das Verfahren bis vor Bundesgericht weitergezogen! Viel Nervenkrieg, Zeit und Geld später, hat das Bundesgericht den Fall abgeschmettert.

Das Bundesgericht hat bisher immer abgelehnt, das Halten von Haustieren als persönliche Freiheit anzusehen! Natürlich sehen dies diverse Anwälte und Politiker anders, jedoch hat sich daran bisher noch nichts geändert, leider.

Und wie gesagt, auch in der Kündigungsfrist, die am laufen ist, musst du dich an den Vertrag halten.

Da würde ich lieber abwarten..... alles andere ist nur nervenaufreibend.

 
ja klar, wir möchten auch kein Risiko eingehen. Unser Verhältnis ist nämlich sehr gut und wir möchten auch nicht im Streit auseinander gehen. Ich werde aber dann nochmals mit ihm sprechen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass er ja sagt, wenn er den kleinen Ratzer auf dem Foto sieht. Es wäre ja nur ca für 2 Monate inder er Mieter mit einem Hund hätte :D

Werde euch auf dem Laufenden halten!