Infos zum öffentlichen Anbieten einer Tieraufnahme

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Susanna

Erfahrener Benutzer
20. Dez. 2005
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Hallo zusammen

Da es sehr viele Menschen gibt, die selbstlos anbieten irgendwelche Tiere (ob nun Hunde, Katzen, Nager, Kleintiere oder Wildtiere) aufzunehmen, möchte ich hierzu einmal eine kurze Aufklärung bzw. Erläuterung zu den Gesetzgebungen in der Schweiz machen.

Es ist wie folgt geregelt:

Jedes öffentliche (Inserate in Internet oder andere Medien, auch mündliche Angebote) Anbieten von Tieraufnahme oder -übernahme ist einer gesetzlichen Bewilligungspflicht unterstellt.

Nein, nicht wenn man ein Tier kaufen möchte, sondern dann wenn man per Inserate anbietet Tiere aufzunehmen, sei es nun gratis oder wie auch immer, gilt dies als Tierheim/Auffangstation und ist geregelt. Es geht hier darum, dass es sehr viele gibt, die meinen sie könnten mit der Aufnahme und dem Wiederverkauf der Tiere schnelles Geld machen. Natürlich denken nicht alle so, dass brauche ich nicht zu sagen!

Es gibt in der Schweizer Tierschutzverordnung Artikel 34. Dieser Artikel definiert den Begriff Tierheim wie folgt:

Ziffer 1 Tierheime sind Betriebe in denen Tiere in Pension gehalten oder herrenlose Tiere betreut werden.

Somit ist klar, dass ein Aufnehmen von "überflüssig" gewordenen Tieren einer gewerbsmässigen Haltebewilligung bedarf.

Diese wiederum führt zu Art. 11 der da lautet:

In gewerbsmässigen Wildtierhaltungen.........sowie in Tierheimen......, die gewerbsmässig Tiere halten und züchten müssen die Tiere grundsätzlich durch Tierpfleger mit Fähigkeitsausweis oder unter deren unmittelbaren Aufsicht betreut werden.

Es gibt hierzu auch Ausnahmen. Die Auffangstation müsste aber bei der kantonalen Behörde gemeldet sein. Das Kantonale Veterinäramt entscheidet von Fall zu Fall ob und wie viele Tierpfleger angestellt sein müssen.

Falls das neue Tierschutzgesetz in Kraft tritt, müssen fast alle Kleintierzuchten gemeldet sein bzw. werden.

Wer also einfach anbietet Tiere gratis aufzunehmen und dies auch noch öffentlich in einem Inserat oder Forum anbietet, macht sich strafbar, wenn er nicht gemeldet bzw. bewilligt ist.

Es geht hier nicht darum irgendjemandem ans Bein zu treten, sondern es geht darum, dass solche Angebote im Moment aus dem Boden schiessen und es sehr schwer ist für Laien die Spreu vom Weizen zu trennen.

Wenn jemand also sein Tier an eine solche Institution abgeben möchte, dann sollte er möglichst auch nach einer solchen Bewilligung fragen und sich diese zeigen lassen.

Wir selber haben, wie die meisten schon wissen, eine Auffangstation für Reptilien auf die Beine gestellt. Wir haben eine solche Bewilligung und sind an die Auflagen und Richtlinien des BVET gebunden. Wir führen eine Kontrollliste und es wird genauestens Buch geführt. Die tiere werden mit einer Verzichtserklärung aufgenommen und mit einem Platzierungsvertrag abgegeben. Wir können und müssen also jederzeit dem kantonalen Veterinäramt die Bücher präsentieren und das ist auch richtig so. Damit ist das Wohl der Tiere gewährleistet.

Wir haben auch eine örtlich und räumlich vom Tierheim getrennte Quarantäne, um irgenwelche Übetragungen zu vermeiden.

Leider ist das öffentliche Anbieten von Tagesplätzen oder Spaziergang für Hunde nicht geregelt. Das BVET ist aber daran auch hier Massnahmen zu ergreifen. Genauso auch für die boomende Petsitting-Branche. Hier ist die graue Zone, da die Tiere meist bei Privatpersonen in deren Zuhause betreut werden. Würden aber die Tiere ferienhalber aufgenommen, so wären wir wieder bei Artikel 34 bezüglich der Definition eines Tierheims.

So, ich hoffe, ich konnte das Ganze ein wenig ersichtlich bzw. verständlich machen. Es wäre schön, wenn man in Zukunft sicher sein kann, dass man sein Tier nicht einem "Händler" abgibt, sondern einer kontrollierten seriösen Institution.

Gruss,

Susanna Elsener
Bewilligte Auffangstation für Reptilien und Wirbellose

 
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