Krähe am Pfahl......

Ringo

Erfahrener Benutzer
01. Mai 2009
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Kann mir mal einer sagen, ob dies bei uns in der CH noch gestattet ist?

Auf dem Bauernhof auf dem mein Schwiegervater eine Wohnung hat, baumelt jetzt seit neustem eine tote Krähe (die der Bauer anscheinend selbst mit einem Stein totgeschlagen hat :shock: ) an einem Pfahl.... ;( .

Gott.... Wie erbärmlich ist denn die Menschheit? Ist dies wirklich noch erlaubt (kann mich erinnern, dass ich als Kind schon solche armen Tiere gesehen habe)?

 
ja echt..... ?( :curse:

Ich kann mich wirklich erinnern, dass ich das als Kind schon gesehen habe. Anscheinend soll dies die andern Krähen fernhalten.

Muss noch dazu sagen, dass diese arme tote Krähe nicht in einem Saatfeld hängt sondern in einer normalen Wiese....

 
Ich war mal irgendwo im luzernischen bei einer Kollegin zu Besuch. Wir liefen an einem Hof vorbei wo am ganzen Scheunentor jenste tote Krähen angenagelt waren. Hässlicher Anblick. Ich kann mir nicht vorstellen dass sowas erlaubt ist aber wo kein Kläger, da kein Richter :thumbdown:

 
Ich finds auch scheusslich, habs aber in der Nähe von Luzern auch schon sehen müssen. Vielleicht ist das von Kanton zu Kanton geregelt? Ich frage mal meinen Mann, der sollte das ja wissen.

 
in hombrechtikon ZH sah ich das auch und zwar bei den niederstamm-obstbäumen.

 
ähhh ...mittelalter?
ich habs noch nie gesehen zum glück. in der heutigen zeit kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen dass dies noch legitim ist..

 
[QUOTE='andi+rudel]ähhh ...mittelalter?

ich habs noch nie gesehen zum glück. in der heutigen zeit kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen dass dies noch legitim ist..
[/QUOTE]doch.. ich glaubs ja nicht..
Viele Methoden - aber kein Wundermittel

Ausserdem

gebe es noch eine «prähiostorische» Methode, um Rabenvögel in die

Flucht zu schlagen. Sie bestehe darin, zur Abschreckung der Artgenossen

eine tote Krähe auf ein Feld zu legen. Dieses Vorgehen sei relativ

effizient. Auch der Einsatz von Raubvögeln wirke abschreckend. Diese

Methode werde zunehmend angewendet.

quelle:

http://www.schweizerbauer.ch/htmls/artikel_19212.html

 
Ich hab gerade kürzlich auch so eine Krähe an einem Pfahl baumeln sehen. Das gibts schon noch :(

 
Sollte ich soetwas sehen, werde ich auf der Stelle eine Anzeige machen. Wem Eine Scheune, bzw. Obstbäume gehören lässt sich ja nun leicht rausfinden.

 
Also laut meinem Mann ist es wohl erlaubt bzw es ist nicht verboten. Was nicht erlaubt ist, ist die Krähe zu schiessen. Also theoretisch dürfte der Landwirt nur eine bereits tote Krähe nutzen.
kotz%20smiley.gif
. Das bedeute man kann den Landwirt wohl nur anzeigen, wenn die Krähe eine Schusswunde hat. Dann bekommt der Landwirt eine Busse wegen dem Verstoss gegen ein Jagdgesetz.

Tolle Welt. Umso erschreckender, das das ein Biobauer war in dem Link.
kotz%20smiley.gif


 
habe auch schon davon gehört, dass es anscheinend die anderen Krähen so vertreibt, aber habe es zum Glück noch nie gesehen...

 
Habe davon weder gehört noch soetwas gesehen..
Will das auch glaub garnicht
kotz%20smiley.gif


Mal wieder typisch für die Gesetzgebung. Alles erlaubt was nicht verboten ist :huh:

 
[QUOTE='Crispy]Also laut meinem Mann ist es wohl erlaubt bzw es ist nicht verboten.
[/QUOTE]Leben wir denn im Mittelalter??
Unglaublich!

Nun, ich habe mal ein Mail an das Vet.Amt geschrieben, da es sonst noch 2 "Sachen" hatte, die mich störten. Wahrscheinlich wird ja eh nichts passieren........ Mal schauen.

 
Oh da bin ich gespannt. Vielleicht gibts ja doch inzwischen ein Gesetz/Verbot. Ich habe auch im Internet nichts mehr gefunden.