Ein eintrag von Prisca aus dem Thema
Hundegesetze
Wer sich einen neuen Hund anschaffen möchte, sollte die Gesetze in seinem Kanton beachten!!! Ich habe diese mal Zusammengefassen nach Kanton..
Aargau:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Appenzell (AI/AR)
Keine Rassen spezifische Gesetze
Basel Land/ Stadt:
Neu ist in Haushalten, in denen ein potenziell gefährlicher Hund lebt, die Haltung eines zweiten Hundes verboten. Ausnahmen sind unter strengen Voraussetzungen aber möglich.
Es gibt eine Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde..
Als potenziell gefährliche Hunde gelten:
Bullterrier
Staffordshire Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
American Pit Bull Terrier
Rottweiler
Dobermann
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Kreuzungen mit diesen Rassen sowie Hunde, die in Bezug auf die äussere Gestalt diesen Rassen und Kreuzungen ähnlich sind sowie andere Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als potenziell gefährlich aufgefallen sind
Bern:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Freiburg:
Das am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Hundehaltung verbietet das Halten, Züchten, Verwenden, Ab- und Weitergeben von Pitbulls grundsätzlich.
Bewilligungspflichtig sind folgende Hunderassen:
American Staffordshire Terrier
Boerbull (Boerboel)
Bullterrier
Cane Corso Italiano
Dobermann
Dogo Argentino (Argentinische Dogge)
Dogo Canario (Kanarische Dogge)
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastin Español (Spanischer Mastiff)
Mastino Napoletano
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Tosa
Für die Haltung von mehr als zwei Hunden braucht es eine Bewilligung..
Genf:
Am 24. Februar 2008 haben die Genfer Stimmberechtigten eine Volksinitiative angenommen, die ein Verbot für "Angriffshunde" (chiens d’attaque) und andere gefährliche Rassen verbietet. Betroffen sind jene Rassen, für die seit der Verschärfung des kantonalen Hundegesetzes im Sommer 2007 (das nun ersetzt wird) eine von einer Reihe von Bedingungen (bspw. Mündigkeit des Halters, Nachweis Abstammung aus amtlich bewilligten Zucht) abhängige Bewilligungspflicht gilt – unter anderem "alte Bekannte" wie Pitbull, Rottweiler und Boerbull. Die Verbannung sämtlicher potenziell gefährlicher Hunde ersetzt auch die für diese Tiere im gesamten öffentlichen Raum geltende Maulkorbpflicht.
Mit Annahme der Initiative wird zudem eine allgemeine Prüfungs- und Bewilligungspflicht für Hunde mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilo eingeführt.
Glarus:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Graubünden:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Jura:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Luzern:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Neuenburg:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Nidwalden:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Obwalden:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Schwyz:
Keine Rassen spezifische Gesetze
St.Gallen:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Solothurn:
Das Halten bestimmter Hunderassen bedarf nach dem neuen Hundegesetz einer Bewilligung. Betroffene Hunde sind:
Bullterrier
Staffordshire Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
American Pit Bull Terrier
Rottweiler
Dobermann
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
sowie deren Kreuzungen.
In Zukunft dürfen von diesen Rassen nur noch Hunde angeschafft werden, die einer anerkannten Zuchtstätte entstammen.
Tessin:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Thurgau:
Einige Hunderassen werden als potentiell gefährlich bezeichnet. Wer einen Hund einer solchen Rasse oder eine Kreuzung daraus im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt im Voraus eine Bewilligung.
1. American Staffordshire Terrier
2. Bullterrier
3. Cane corso
4. Dobermann
5. Dogo Argentino
6. Fila Brasileiro
7. Mastiff
8. MastÃn Español
9. Mastino Napoletano
10. Presa Canario (Dogo Canario)
11. Rottweiler
12. Staffordshire Bullterrier
13. Tosa
14. Hunde des Typs Pitbull
Uri:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Waadt:
Für „gefährliche Hunde“ herrscht eine Bewilligungspflicht. Als potenziell gefährlich und somit als bewilligungspflichtig gelten:
American Staffordshire Terrier
American Pit Bull Terrier
Rottweiler
sowie deren Kreuzungen
Wallis:
Gefährliche Hunde werden in die Kategorien verbotene, potentiell gefährliche und gefährliche Hunde unterteilt..
Verboten sind:
Pitbull-Terrier
American Staffordshire-Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
Dobermann
Dogue Argentin
Fila Brasileiro
Rottweiler
Mastiff
MastÃn Español
Mastino Napoletano
Tosa.
Weiter wird jeder Aufenthalt eines Listenhundes im Wallis unter der Bedingung, dass das Tier an der Leine geführt und einen Maulkorb trägt, für eine Höchstdauer von 30 Tagen bewilligt (Beschluss des Staatsrates des Kantons Wallis vom 21. Dezember 2005).
Zug:
Keine Rassen spezifische Gesetze
Zürich:
In öffentlich zugänglichen Räumen gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde, die älter als sechs Monate sind und zu folgenden Hunderassen gehören:
American Pitbull
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier
sowie Kreuzungen mit diesen Rassen
Ab dem 1.1.09 sind folgende Rassen im Kanton Zürich verboten: American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen.