E-Petitionen sind ja immer wieder ein Thema. Viele sind sehr unsicher, ob es sich jetzt um einen sogenannten "Hoax" handelt, oder ob es so eine Petiton wirklich gibt, und die Unterschriften auch nützen. Nun hab ich mich einmal schlau gemacht und in der Technischen Universität Berlin nachgeschaut. Sie ist recht aktuell, alle möglichen Arten der Fälschungen sind beschrieben und die Gängigsten auch aufgelistet: TU-Berlin * Hoax-Info Service
Hoffe, damit etwas Licht ins Dunkel zu bringen:smiles::
In diese Kategorie fallen Kettenbriefaktionen, die dazu aufrufen, sich für oder gegen dies oder jenes einzusetzen. Das mag alles gut gemeint sein und die Ziele der Aktion mögen höchst ehrenwert sein, jedoch gilt hier ganz klar:
In der →Hoax-Liste werden dessen ungeachtet nur solche E-Petitionen aufgeführt, bei denen darüber hinaus etwas nicht stimmt – etwa solche, deren Anliegen sich längst erledigt hat oder die falsche Angaben enthalten.
Mittlerweile sind auch etliche Web-Portale für Online-Petitionen entstanden. Dort kann jede/r für ein beliebiges Anliegen um Zustimmung werben. Diese Beliebigkeit färbt auch zwangsläufig auf die erzielbare Wirkung ab.
Die Betreiber solcher Petitionsplattformen erwecken zudem mit Verweis auf den Vertrag von Lissabon (vormals: EU-Verfassung) den falschen Eindruck, man könne die EU-Kommission mit einer Million "Unterschriften" zu etwas zwingen.
Zwar sieht der Vertrag von Lissabon ein Petitionsrecht vor ("Europäische Bürgerinitiative"), die dazu notwendige EU-Verordnung ist jedoch erst am 16.02.2011 erlassen worden. Bis dahin existierte lediglich ein Entwurf, dessen sehr hohe Anforderungen diese Online-Petitionen nicht einmal im Ansatz erfüllen. Erst ab 1. April 2012 kann eine europäische Bürgerinitiatve gestartet werden. Das dürfte, nein, muss den Betreibern dieser E-Petitionsplattformen bekannt sein.EU-Kommission, Verordnung Nr. 211/2011
Petitionen sind ganz allgemein lediglich ein Vehikel, um eine Angelegenheit gegenüber den jeweils passend erscheinenden Einrichtungen zu Gehör zu bringen. Das Ziel ist damit noch lange nicht erreicht, eine Gewähr dafür bieten Petitionen generell nicht – egal, wie viele Menschen sie unterstützen. Es ist Petitionen schon immer inhärent zu Eigen, dass sie vom Wohlwollen der Herrschenden abhängen. Petitionen sind ihrem Wesen nach kein Mittel der Basisdemokratie sondern ein Relikt der Feudalherrschaft. Zu diesem Thema bei Telepolis weiterlesen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestagshat inzwischen ebenfalls eine Website für Online-Petitionen. Das System wurde von der Napier-Universität in Edinburgh, Schottland, ursprünglich für das schottische Parlament entwickelt. Im Unterschied zu anderen Petitions-Websites werden die eingereichten Petitionen immerhin tatsächlich von den Politikern im Petitionsausschuss gelesen und behandelt – zumindest, wenn ein legitimes Anliegen erkennbar ist, für das der Bundestag auch zuständig ist.
Hoffe, damit etwas Licht ins Dunkel zu bringen:smiles::
In diese Kategorie fallen Kettenbriefaktionen, die dazu aufrufen, sich für oder gegen dies oder jenes einzusetzen. Das mag alles gut gemeint sein und die Ziele der Aktion mögen höchst ehrenwert sein, jedoch gilt hier ganz klar:
- Kettenbriefe sind kein adäquates Medium, um seriöse Anliegen zu kommunizieren.
- Kettenbriefe und E-Petitionen ändern nichts.
- Niemand, der etwas ändern könnte, nimmt Kettenbriefe und E-Petitionen ernst oder auch nur zur Kenntnis.
In der →Hoax-Liste werden dessen ungeachtet nur solche E-Petitionen aufgeführt, bei denen darüber hinaus etwas nicht stimmt – etwa solche, deren Anliegen sich längst erledigt hat oder die falsche Angaben enthalten.
Mittlerweile sind auch etliche Web-Portale für Online-Petitionen entstanden. Dort kann jede/r für ein beliebiges Anliegen um Zustimmung werben. Diese Beliebigkeit färbt auch zwangsläufig auf die erzielbare Wirkung ab.
Die Betreiber solcher Petitionsplattformen erwecken zudem mit Verweis auf den Vertrag von Lissabon (vormals: EU-Verfassung) den falschen Eindruck, man könne die EU-Kommission mit einer Million "Unterschriften" zu etwas zwingen.
Zwar sieht der Vertrag von Lissabon ein Petitionsrecht vor ("Europäische Bürgerinitiative"), die dazu notwendige EU-Verordnung ist jedoch erst am 16.02.2011 erlassen worden. Bis dahin existierte lediglich ein Entwurf, dessen sehr hohe Anforderungen diese Online-Petitionen nicht einmal im Ansatz erfüllen. Erst ab 1. April 2012 kann eine europäische Bürgerinitiatve gestartet werden. Das dürfte, nein, muss den Betreibern dieser E-Petitionsplattformen bekannt sein.EU-Kommission, Verordnung Nr. 211/2011
Petitionen sind ganz allgemein lediglich ein Vehikel, um eine Angelegenheit gegenüber den jeweils passend erscheinenden Einrichtungen zu Gehör zu bringen. Das Ziel ist damit noch lange nicht erreicht, eine Gewähr dafür bieten Petitionen generell nicht – egal, wie viele Menschen sie unterstützen. Es ist Petitionen schon immer inhärent zu Eigen, dass sie vom Wohlwollen der Herrschenden abhängen. Petitionen sind ihrem Wesen nach kein Mittel der Basisdemokratie sondern ein Relikt der Feudalherrschaft. Zu diesem Thema bei Telepolis weiterlesen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestagshat inzwischen ebenfalls eine Website für Online-Petitionen. Das System wurde von der Napier-Universität in Edinburgh, Schottland, ursprünglich für das schottische Parlament entwickelt. Im Unterschied zu anderen Petitions-Websites werden die eingereichten Petitionen immerhin tatsächlich von den Politikern im Petitionsausschuss gelesen und behandelt – zumindest, wenn ein legitimes Anliegen erkennbar ist, für das der Bundestag auch zuständig ist.