So, und weil die Finger noch nicht wund sind, schreib ich noch weiter
Aufgrund meiner Sorge hab ich meine TÄ angerufen, sie hat gemeint, dass sie die Befunde gerne hätte, dann könne sie mit mir Klartext reden. Also haben wir nach den Befunden gefragt. Wir haben diese auch erhalten, mit folgendem Begleitbrief:
... handelt es sich bei Ihrer Hündin um die Erkrankung einer Leptospirose ... ich habe die Labor-Unterlagen incl. Ihrere Adresse an den Kantonstierarzt weitergegeben, der normalerweise die weitere Vorgehensweise und die damit verbundenen Vorgänge mit Ihrem Tier veranlassen und genau vorschreiben wird. ...
Eine Nichtbeachtung der Erkrankung und eine nicht Einhaltung entsprechend amtstierärztlich angeordneter Vorgehensweise - die von einem Begleittierarzt überwacht werden muss, um Schaden von Mensch und Tier fernzuhalten - ist strafbar ...
... mit solchermassen erkrankten Tieren sind Grenzübergänge nicht zulässig! ...
... Da Sie Ihrerseits die Behandlung/Therapie Ihres Hundes abgebrochen haben ...
Ehrlich gesagt, war ich ja eh schon der Meinung meine Hündin ist todkrank und ich kann sie gleich einschläfern und als dann noch diese Warnungen kamen, da hatte ich wirklich Angst, dass der Amtstierarzt mir meine Hündin nimmt - ich kenn mich ja nicht aus.
Aufgrund meiner Sorge hab ich meine TÄ angerufen, sie hat gemeint, dass sie die Befunde gerne hätte, dann könne sie mit mir Klartext reden. Also haben wir nach den Befunden gefragt. Wir haben diese auch erhalten, mit folgendem Begleitbrief:
... handelt es sich bei Ihrer Hündin um die Erkrankung einer Leptospirose ... ich habe die Labor-Unterlagen incl. Ihrere Adresse an den Kantonstierarzt weitergegeben, der normalerweise die weitere Vorgehensweise und die damit verbundenen Vorgänge mit Ihrem Tier veranlassen und genau vorschreiben wird. ...
Eine Nichtbeachtung der Erkrankung und eine nicht Einhaltung entsprechend amtstierärztlich angeordneter Vorgehensweise - die von einem Begleittierarzt überwacht werden muss, um Schaden von Mensch und Tier fernzuhalten - ist strafbar ...
... mit solchermassen erkrankten Tieren sind Grenzübergänge nicht zulässig! ...
... Da Sie Ihrerseits die Behandlung/Therapie Ihres Hundes abgebrochen haben ...
Ehrlich gesagt, war ich ja eh schon der Meinung meine Hündin ist todkrank und ich kann sie gleich einschläfern und als dann noch diese Warnungen kamen, da hatte ich wirklich Angst, dass der Amtstierarzt mir meine Hündin nimmt - ich kenn mich ja nicht aus.