Vorladung Schlichtungsbehörde

Meily

Kenntnisreicher Gremlinologe
22. Juli 2014
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Guten Morgen zusammen

Wir haben gestern Post von der Schlichtungsbehörde bekommen. Eine Terminliche Vorladung zum Gespräch mit allen Parteien.

Zur Info: Meine Mom hat eine Wohnung gekauft, mit Eigenbedarf für mich gekündigt und der jetzige Mieter will nun eine Mieterstreckung von 2 Jahren :grumpy:

Nun wird mir nichts anderes übrig bleiben, als den Termin alleine wahr zu nehmen. Leider habe ich keine Ahnung von Mietrecht ect. Kennt sich hier wer aus und könnte mir ein paar Tipps geben welche ich bei der Schlichtungsbehörde brauchen kann? Was kommt da auf mich zu? Wie kann ich mich darauf vorbereiten?

 
Guten Morgen, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Denn das wäre ein typischer Fall für sowas! Du hast ja wahrscheinlich noch etwas Zeit bis zum Termin, oder? Dann würde ich die Beobachter-Buchreihe mal anschauen, die haben auch etwas zum Mietrecht, wenn ich mich nicht schwer täusche. Ich hab ein solches Buch über Arbeitsrecht gelesen und SEHR viel gelernt dabei, von dem her kann ich sie dir wärmstens empfehlen. Grüessli

 
Evtl. könntest du auch schauen, ob der HEV (Hauseigentümer-Verband) dir jemanden zur Seite stellt, der mit kommt oder du kennst vielleicht einen Immobilientreuhänder der dich begleiten würde.

 
Den Termin habe ich am 9. Februar.
Rechtsschutz habe ich schon, jedoch hilf mir der nicht, da es ja eigentlich um meine Mom geht. Der Mieterverband in welchem ich Mitglied bin hilft mir auch nicht, das es sich nicht direkt um mich handelt.

Hab nun meine Mom im HEV angemeldet. Ich glaube die haben Rechtsschutz für sowas. Aber ist dies wirklich notwendig? Ich möchte ja schon in die Wohnung, aber gleich so ein Geschütz auffahren? Oder ist das der "normale" Weg?

Ich hab mir im Internet schon einige Infos gezogen. Jedoch finde ich nichts über den Vorgang einer solchen Sache bei der Schlichtungsbehörde...
Ich muss Heute mal den HEV anrufen...

 
Es ist einfach so, dass du schon ganz anders wirkst und entschlossener rüber kommst, wenn du einen fachlichen Beistand gleich mitbringst. Dann sieht auch der Schlichtungstyp, dass es dir ernst ist und du dich nicht mit irgendeiner Lösung zufrieden gibst. So wie der Mieter vorgeht, macht der nämlich keine faulen Kompromisse und lässt sich auch nicht einfach so abspeisen. Deshalb würde ich dich klar dazu raten. Solche Angelegenheiten muss man knallhart verhandeln, sonst geht man unter!

 
Ok. Das erscheint mir logisch.

Hab jetzt mit dem Rechtsanwalt der HEV telefoniert. Er ist der Meinung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Anwalt braucht. Wenn ich mit dem Resultat der Schlichtungsbehörde nicht einverstanden bin, kann ich eine 10tägige Frist verlangen und dann noch zu einem Anwalt. Aber die Kosten müssten wir selber tragen. Die werden nicht übernommen von der HEV.

Ich informiere mich noch ein wenig. Und entscheide dann ob ich alleine gehe oder mit Anwalt... Vielleicht nehme ich einfach meinen Chef mit, der kann einen super Eindruck hinterlassen :ugly:

 
So wie ich es Mitbekommen habe, wurde das Objekt als Wohnung Vermietet und nicht als Büro/Geschäft.
Der will sich nur die Kosten dazu Sparen. Wenn er von Zuhause aus Arbeitet und auch Täglich mehrere Kunden zu ihm kommen ist das doch nicht Euer problem. Im Gegenteil, es gibt Übermässige Abnutzung. Ist doch ein Älteres Haus.Oder?

 
Mit dem Rechtsschutz bis du einfach auf der sichereren Seite und weisst, was auf dich zukommt bzw. was machbar ist.

Da wird sich eine Anwältin vom Rechtsschutz mit dir in Verbindung setzen, nachdem du da angerufen und den Sachverhalt geschildert hast. Sie geht dann mit dir alles möglich durch und wird dich gut beraten.

Das ist ja ein Drama um eine Wohnung! Je nach Mietvertrag hat er dann sowiso kaum Chancen. (Denke ich)

Die Daumen sind auf jeden Fall gedrückt!

 
soviel ich weiss, sollte eine mietwohnung für eigengebrauch innerhalb der vereinbarten kündigungsfrist kündbar sein. wahrscheinlich nützt es dir auch schon was, wenn du die entsprechenden gesetze im OR nachliest. und natürlich den mietvertrag... wenn die natürlich eine mindestmietdauer von 2 jahren vereinbart haben (grad kürzlich) dann wird's schwer. das glaube ich allerdings weniger.

 
hab grad kurz nachgeschaut. eine erstreckung darf der mieter nur verlangen, wenn die kündigung für ihn eine "härte" zur folge hätte... hier ist wieder mal gar nicht so klar, was das gesetz meint. auf jeden fall liegt auch hier wieder einiges im ermessen des schlichters oder später richters.

http://www.mietrecht.ch/fileadmin/files/Gesetze/OR_mietrecht_A4.pdf seite 12 Art. 272 (OR).

ich würd das aber auch so auslegen, dass wenn für dich die zwei jahre frist auch eine "härte" bedeuten, dass du vorrang hättest. das heisst, mach den leuten klar, dass du die wohnung unbedingt brauchst (finanziell, etc.) ;-)

 
Ich bin ja etwas Schlichtungs-erfahren - und muss sagen, dass die Schlichtungen je nachdem eher pro Mieter sind, leider :roll:

Mieterstreckung kann der Mieter fordern und als "Härtefall" kann auch ein "ach so tragischer" Schulwechsel für die Kinder bedeuten, dass jemand Erstreckung kriegt.

Ob er 2 Jahre erhält, ist jedoch fraglich, dies ist das äusserste Mass und kann auch verkleinert werden vom Gericht - meistens kriegen die Kläger 1/2 Jahr oder 1 Jahr, um das herum.

Ich hatte sogar mal Messies, welche ein Haus fast zugrunde gerichtet haben, aber dann Erstreckung verlangten: "man könne doch die Kinder nicht aus ihrem Umfeld reissen"..... :roll: die kriegten 1 Jahr Erstreckung!!!

Auf jeden Fall würde ich anfechten, wenn das Urteil zu euren Ungunsten ausgefallen ist.

 
Danke für eure Infos... Ich habe mich nun gut Vorbereitet. Gründe warum ich dringend in diese Wohnung muss hab ich mir notiert und die neusten Wohnungsanzeigen nehme ich auch gleich mit an die Verhandlung.

Wir haben keinen Befristeten Vertrag mit dem jetzigen Mieter, auch haben wir ordentlich gekündigt und er wohnt alleine in dieser Wohnung. Keine Kinder, keine Frau. Könnte man also nicht wirklich als Härtefall bezeichnen... Jedenfalls wären wir sogar bereit ihm entgegen zu kommen. Jedoch nicht 2 Jahre. Auf keinen Fall!

Heute Nachmittag ist der Termin. Drückt mir bitte die Daumen ;-)

@Giblaut
Dankeschön :D

 
Guten Morgen

Das war ja mal wieder ein Termin... Die Schlichtungsbehörde wäre mehr auf meiner Seite gewesen. Der Mieter hätte keine besondere Härte zur folge, wenn er ausziehen muss da es genügend ersatz Objekte auf dem Markt hat. Jedoch haben sie im Vorgeschlagen anstelle von ende April erst auf ende Juni auszuziehen. Ich war einverstanden aber er machte sofort Theater. Er wolle erst im September gehen :grumpy: Damit war ich nicht einverstanden. Dann drohte er mir mit Klage. Er werde vor Gericht gehen. Was bleibt mir da anderes über? Wenn er vor Gericht geht, kann er das ganze um Jahre verzögern, ohne je ein Urteil gesprochen bekommen zu haben. Ja toll... Also habe ich eingewilligt... Musste ja... Glücklich bin ich damit sicherlich nicht.

Ich frage mich halt schon, für was wir einen Mietvertrag haben wo die Kündigung klar geregelt ist und dann aber trotzdem jeder Mieterstreckung verlangen kann. Wo bleibt da unser Rechtssystem? Somit müssten wir doch gar keine Verträge mehr ausstellen, denn sie sind ja sowieso nicht verbindlich :wall:

 
Immerhin kommt er noch dieses Jahr raus :solace: Ist sicher nicht die perfekte Antwort für dich, aber wie du selber sagst lieber im September als vielleicht gar nie oder in Jahren.
Die Mieterstreckung ist für manche Parteien sehr wichtig. Gerade Familien mit Kinder finden heute je nach Kanton sehr schlecht Wohnungen und da sind 3 Monate mehr, teilweise die Rettung. Natürlich sollte diese aber nur zu Kraft kommen, wenn auch wirklich ein Notfall dahinter steckt wo euer Mieter kaum hat.

 
Oh nein. Wasn Arsch, der hat dich voll erpresst (und ich hätte mich in diesem Fall auch erpressen lassen und das geringere Übel gewählt). Allerdings: Hätte er wirklich vor Gericht ziehen können? Auf welcher Grundlage?

 
Der Mieter hätte einfach wieder eine besondere Härte als Grund angegeben. Jedoch weiss er ja, dass er nicht gewinnen wird. Aber er kann somit alles hinaus zögern. Und das Hinauszögern geht bis unendlich... Und somit kommt man auch zum Ziel. Er bekommt mehr Zeit... :wall:

Jedoch muss ich mich nun mit dem abfinden. Ich lenke mich mit den geplanten Umbauten ab. Schaue mir noch Küchen an, suche mir schöne Bodenbeläge und setze mir ein Farbkonzept... Etwas muss ich ja tun bis September wird :(