Abstimmung Aargauer Hundegesetz

Andrea und Yasu

Benutzer
28. Juli 2010
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Wie ihr vieleicht schon wist werden wir im Kanton Aargau am 27.11.2011 über unser Hundegesetz abstimmen.

Bitte imformiert euch zu diesem Thema auf der Internetseite www.faire-hundegesetz.ch den es ist sehr wichtig das dieser Gestzes entwurf abgelehnt wird.

Uns wird erklährt, dass wenn wir mit Nein Abstimmen es noch viel schlimmer werden kann, aber es ist nicht so. In diesem Fall bleibt nähmlich alles so wie es jetzt ist.

Bitte lest diese Seite genau durch und macht für die Seite Werbung, diese Abstimmung geht uns Hundehalter alle an!

www.faires-hundegesetz.ch

 
Hallo Andrea

Ich habe schon viel gehört von dieser Abstimmung. Ich hoffe auch schwer, dass es nicht angenommen wird.
Selber kann ich nicht abstimmen, da ich nicht im Kanton Aargau wohne. Aber wer weiss... am Schluss ziehen andere Kantone auch noch nach.

Gruss, Dani

 
Hallo Dani

Ich möchte einfach so viele Leute wie möglich aufwecken und ihen klar machen wie wichtig das dieses Thema ist und das alle Hundebesitzer davon betroffen sein werden! :detektiv Ganz wichtig!

 
Hallo zämä

Hier ergänzend noch der ganze Gesetzestext (da auf Faires-Hundegesetz.ch - nur Teile davon stehen):

http://www.ag.ch/wabag/shared/dokumente/pdf/erlasstext_hug.pdf

Da ich den Kanton Aargau im Sommer verlassen habe und im Kanton FR nur für ein Bewilligungsgesuch zum "Mitbringen eines Listenhundes als Zügelgut" CHF 500.- abdrücken musste, bin ich natürlich auch dagegen, dass die Gesetze immer strenger werden für gewisse Rassen und vor allem von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind!

Ich werde sofort alle meine Freunde im AG drauf aufmerksam machen, dass sie bei der Abstimmung an mich und meinen Hund denken und NEIN stimmen. :)

@Andrea und Yasu: Vielen Dank fürs Eröffnen dieses wichtigen Themas!

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es einfach wichtig, das die Menschen merken, das es alle etwas angeht und "nicht nur" die Liestenhunde- Besitzer.
Ich würde sicher zu den betroffenen zählen, aber welche Rassen und wiviele Mischlinge es dann auch noch trifft, weis man erst nach der Abstimmung. Und dies halte ich für sehr gefährlich.

Bei mir fängt damm das Problem vor allem beim artgerechten beschäftigen unserer Hunde an, wie mache ich das mit 2Hunden? Ich habe meinen zweiten Stafi, beide sind und waren sie ausgebildete Therapiehunde im Rudel, unser Jacki (gehört ja auch noch dazu) seit nun 11Jahren ohne Zwischenfall geführt und auf einmal bin ich dazu nicht mehr in der Lage? Wer bestimmt nach dem Tod der Hündin ob ich weiterhin fähig bin einen solchen Hund zu führen? Wenn man die Hunde nicht mehr will ist das ja dann wohl nur eine alibi-Uebung und ich erhalte die Bewilligung sowiso nicht.

Da ich bei der Firma Fressnapf im Kanton Zürich arbeite sehe ich auch was da seit dem neuen Gesetz geschehen ist, die zwielichten Hundehalter kaufen sich einfach einen Hund dessen Rasse nicht auf der Lieste steht oder sie kümmern sich sowiso nicht um das Gesetz und halten sich ihren Pitbull trotsdem.
Ich halte es für viel sinvoller die Hunde welche auffällig werden viel früher mit Auflagen zu versehen und so die Bevöllkerung zu schützen, dies währe nähmlich dann auch wirkungsvoll.

 
Hallo Brigitte

Super, Danke. Wenn du noch PdF zum Mailen brauchste, eifach deine Mail-adresse mir schicken und ich gebe dir einige Texte und den Flyer weiter.

Ich habe heute bei uns im Dorf allen Hundehaltern einen Flyer in den Briefkasten gelegt und auch alle Bekannten mit Mails belagert :p

 
Hoi zäme

habe soeben diese Nachricht erhalten.

Ich finde sie fass es ganz gut zusammen

Ein paar Gedanken zum neuen Hundegesetz, welches am 27.11.2011 im Aargau zur Abstimmung kommt….

Wo stehen wir?

Das bestehende Hundegesetz ist aus dem Jahre 1871, kann daher nicht mehr aktuell sein und bedarf sicher einer Überarbeitung.

Die öffentliche Sicht und Meinung gegenüber Hunden –und ganz speziell gegenüber Hunden welche einem bestimmten Typus angehören- ist seit dem schrecklichen Vorfall in Oberglatt, insgesamt negativer geworden.

Der Hundehalter hat noch rücksichtsvoller und eigentlich schon umweltneutral mit seinem Hund in der Öffentlichkeit aufzutreten.

Der Bund hat mit Wirkung zum 01.10.2008 eine Ausbildungspflicht für Erst-/Hundehalter in theoretischer sowie praktischer Form eingeführt. (Sachkundenachweise)

Das „neue Hundegesetz!“

Gegen eine Neufassung des Hundegesetzes ist grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern es modern, objektiv und fair ist, wie z.B. im Kanton Luzern.

Die meisten Bestimmungen des neuen Hundegesetzes sind unserer Meinung nach zu unterstützen (Kontrolle SKN-Nachweis durch die Gemeinden) oder werden bereits in dieser Form durchgeführt (Hundetaxe, Kotaufnahmepflicht, Überprüfung verhaltensauffälliger Hunde)

Was uns zu dem neuen Gesetz NEIN sagen lässt ist, dass dies ausschliesslich darauf abzielt uninformierten Bürgen vorzugaukeln, dass Sie vorm bösen Hund sicher wären. Sicher dadurch, dass man Halter bestimmter Hunderassen mit überzogenen Auflagen reglementiert.

Das Gesetz suggeriert vor gefährlichen Hunden zu schützen. Der Fall „Oberglatt“ wäre auch mit diesem neuen Hundegesetz passiert. Die Rasseliste kann jederzeit erweitert werden kann. Im Tessin befinden sich 30 Rassen auf der Liste, in Zürich sind es sogar 250 !

Wieder einmal werden alle Studien anerkannter Wissenschaftler (z.B. Dorit Feddersen) in den Wind geschlagen und man geht den populistischen Weg. Zu was diese Rasselisten geführt haben, kann man sowohl europaweit, als auch in den Kantonen welche solchen Listen eingeführt haben sehen: Menschen die Ihre Hunde so halten möchten dass andere gefährdet werden wechseln einfach die Rassen oder Rassemixe. Es gibt immerhin fast 400 in der FCI anerkannte Rassen und ein Irish Terrier oder ein Weimaraner lässt sich ebenso missbrauchen wie ein Malinois oder ein Siberian Husky.

Ein wichtiger Punkt der für ein „Nein“ spricht ist, dass der Entscheid, ob in einem Mischling ein Listenhund vorhanden ist, vom Kantonstierarzt (oder der entsprechenden Fachstelle) gefällt wird – alleine aufgrund optischer Merkmale. So kann es schnell passieren, dass wegen eines gestromten Felles oder eines etwas breiteren Schädels ein Hund als Mix eines Listenhundes eingestuft werden.

Fakt ist ausserdem:

  • Vertreter unterschiedlicher Hunderassen sind Einzelindividuen und nicht aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit böse oder lieb.
  • Die Beiss-Statistik spricht klar gegen ein solches Gesetz.
  • In einem demokratischen Rechtsstaat darf kein Platz sein für Vorverurteilung und Repressionen.
  • Ein Gesetz für Bestimmungen zur Hundehaltung muss mit kynologischem Fachverstand und massvoll sowie fair für alle Hundehaltenden erstellt werden
  • Es bestehen genug Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen auf Bundes-, Kantonaler- und Gemeindeebene welche adäquate Möglichkeiten bieten gegen verhaltensauffällige Hunde und unverantwortliche Halter vorzugehen
Nicht ohne Grund sprechen sich Fachleute, professionelle Hundetrainer sowie ausnahmslos alle international anerkannten Fachleute in der Kynologie gegen Rasselisten aus. Die Wissenschaft beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Gefahr von Hundebissen. Es besteht ein überwältigender Konsens darüber, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nichts mit dessen Rassezugehörigkeit zu tun hat. Kein seriöser Wissenschaftler hat jemals etwas anderes behauptet. Dieses Faktum ignorieren Politiker und Presse beharrlich.

Fazit:

Dieses Hundegesetz hat derartige Schwächen, dass JEDER Hundehalter bei der Abstimmung am 27.11.11 gar keine andere Wahl hat als dieses mit NEIN abzustimmen.

Links:

www.faires-hundegesetz.ch

http://www.veterinaerdienst.lu.ch/2009_849.pdf

Gefährliche Hunde - Kantonaler Veterinärdienst Luzern

Liebe Grüsse

Nati

 
Hallo Leute

Wir waren heute in Aarau, im Wald mit unseren Hunden unterwegs. Da hingen überall Plakate und Schreiben über die Abstimmung :up .

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Gruss, Dani

 
Hallo Andrea

Meine Frau ging heute auch noch ein paar Plakate aufhängen ;) .

Gruss, Dani

 
:bravo Supi ;)

Ich auch , die Gegend wirt mit Plakaten zugepflaster. Freunde, Familie und Bekannte mit Mails und SMS mit dem hinweis auf die Internettseite Faires-Hundegesetz.ch - zugedröhnt, aber ich bin guter Hoffnung. Das muss doch klappen, wenn wir uns alle so toll mühe geben :bravo

 
Hallo Andrea

Ich bin auch zuversichtlich und hoffe das die Plakate etwas bringen werden :dafuer .

Gruss, Dani

 
Hallo Leute

Leider mussten wir heute auf dem Spaziergang feststellen, dass einige Plakate verschwunden sind :( .

Gruss, Dani

 
Vieleicht haben es ja einige nach Hause genommen und weitergegeben :confused: Ich habe heute noch ein par im Fricktal aufgehängt :twisted: :D

 
Salü zäme

:( :( :( Leider haben die "Anderen" die Abstimmung gewonnen, unsere Aargauer Hunde erhalten ein neues Gesetz!!! :up1 :dog

 
was versprechen sich die befürworter dieses neuen gesetzes wohl?

ich verstehe das einfach nicht, dass man trotz schweizweiter lösung mit den SKN jetzt die kantonalen gesetze ändern muss. ich befürchte je längers je mehr, dass es wirklich nur ums geld geht.
bin also grad ein bisschen froh, bin ich im sommer mit meinem rotti vom AG weg und muss ich mich jetzt nicht darum kümmern, was sich für mich alles ändern würde. aber mir tut es echt leid für alle diejenigen, die jetzt das leben erschwert bekommen, wegen dieser änderungen!

 
S............ sage ich dazu, leider hat die negative Presse wieder einmal gesiegt und die Menschen sind jetzt auch im Kanton Aargau sicher vor den so gefährlichen Hunden :gr

Schauen wir mal was jetzt wirklich kommt und dann lassen wir halt den Hund auch noch vom Kanton Aargau überprüfen und schon von zwei Personen in unserem Haushalt, so das wir weiterhin mit beiden Hunden in frieden Spazieren können :mad: Auch eine wariante um an Geld zu kommen.

Ich verstehen vor allem gewisse, von mir sehr geachtete Hundetrainer und die KAWAK nicht, aber die verdienen sich jetzt auch einen guten Bazen dazu.

Vielen Dank an alle die fleissig für das NEIN gekämpft haben.