Autokauf - was beachten in der Schweiz?

Die MFK ist zwei Jahre gültig, du musst ihn also alle zwei Jahre prüfen. Frisch ab MFK heisst, dass das Auto in der Regel vor max. einem Monat geprüft wurde oder vor Übergabe noch geprüft ist. Ab MFK heisst, dass die zwei Jahre noch nicht vorüber sind, aber es schon einige Zeit her sein kann.

Theoretisch sollte einlösbar bedeuten, dass die MFK kein Jahr zurück liegt. Denn irgendeine Regelung gibt es, dass man das Auto nur einlösen kann, wenn die MFK noch kein Jahr zurück liegt - oder aber diese wurde aufgehoben und mann kann das Auto die ganzen zwei jahre über einlösen, da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher. Ist die MFK bereits über zwei Jahre vorbei, musst du ihn prüfen lassen, bevor du ihn einlösen kannst.

Aber frag den Verkäufer doch nach dem Prüfdatum, ist am einfachsten. Kannst es ja dann hier schreiben. Auf der Homepage des zuständigen Amtes (kantonal) findest du alle Infos. Ansonsten anrufen, die helfen gut.

 
@Jessy das mit der MFK ist leider nicht korrekt.Es kommt ganz auf das Alter der Autos an.Da müsste man von Fall zu Fall schauen und kann keine pauschale Beruteilung geben.MFK gilt wie folgt:

  • 1. Kontrolle: 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
  • 2. Kontrolle: 3 Jahre später
  • Anschliessend: alle 2 Jahre
 
Ja, das ist mir bewusst, Lilith.

Ich ging fälschlicherweise von einem älteren Wagen aus. Für mich ist eine typische Occasion noch immer ein Auto, das bereits einige Jahre und Kilometer runter hat. Dementsprechend meine Antwort mit den zwei Jahren Intervall. Und ja, richtig alte Autos haben nochmals andere Auflagen - aber denke nicht, dass sie sich so einen holen will.

 
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Allora, das Auto hatte die letzte MFK 2011, also kann es nach der oberen Tabelle und der 2-jährigen nötig Überprüfung ja wohl nicht mehr einlösbar sein.  Hab jetzt mal nachgefragt, ob sie das noch machen würden.

 
Babs wann war den die 1.Inverkehrsetzung?Also welchen Jahrgang hat das Auto?

Edit: Ohne MFK ist halt immer so ne Sache.Kann sein dass man da noch einiges reinstecken muss und den überhaupt wieder zu bekommen. Würd ich die Finger von lassen.Klar wenn der Besi bereit ist den deinem Mech zuerst zu zeigen und der kann ihn genau anschauen wärs sicher möglich aber mir wär das zu kompliziert.

 
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2002 war die Inverkehrsetzung. Daher hab ich ihm geschrieben, dass es nur mit MFK für mich in Frage kommt. Er schaut mal was seine Mechaniker dazu sagen und was es kosten würde.

 
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Ich mal wieder. Zahlreiche Autohändler bieten ja für einen relativ geringen BEtrag eine Garantie an. Ist sowas sinnvoll?

 
Guck dir die AGBs durch.

Manchmal steht da dann klein, dass die teuren, wichtigen Teile wie zB Motor/Kupplung ausgeschlossen sind. Nicht immer, aber es gibts, vorallem bei Kiesplatzhändlern noch eher.

Ich denke, dass eine Garage hier weniger kniffelt, aber schlussendlich muss man jeweils einfach diese prüfen, welche interessiert. Googlen hilft auch, egal ob Garantie, Autogarage oder sonstiges, oft findet man Erfahrungswerte und all das. Mach ich sogar bei Putzmittel :ugly:

 
Habe nun bei dem Auto das es werden könnte nochmal nachgefragt. Garantie ist für Motor und Getriebe, sollte also passen. Ja gegoogelt wird sowieso, wobei man da leider meistens wenig findet.