Das leidige Kreuz mit den Impfungen: EU-Tollwut, NAchweis für Tierheime etc.

Leider ist es bei uns hier Gesetz, jährlich zu impfen, auch wenn der Impfstoff für 3 Jahre gut ist
In der Schweiz oder in Spanien?(was ich gelesen habe, würde er sogar 7 Jahre halten (und mehr...), aber egal, leider haben immer die Paragraphenreiter das Sagen)

 
In der Schweiz oder in Spanien?

(was ich gelesen habe, würde er sogar 7 Jahre halten (und mehr...), aber egal, leider haben immer die Paragraphenreiter das Sagen)
mit "bei uns" meine ich Spanien.

Interessant, Deine Aussage, daß der Impfstoff sogar 7 Jahre oder länger wirksam ist.

 
bei einem Weißen Schäferhund Züchter gefunden. Muss mal nachdenken wo. Scheint aber bei vielen Impfstoffen so zu sein, dass die Immunisierung weit länger hält. Kann aber je nach Tier unterschiedlich sein. Weiteres Problem ist, dass selbst bei einem geringen Titer Immunität bestehen kann, da das Immunsystem Erinnerungszellen bildet, aus denen bei Erregerkontakt rasch wieder Antikörper gebildet werden. Wäre dem nicht so, würden wir zB mehrmals im Leben an den diversen Kinderkrankheiten erkranken (maW; die Menschen und Tiere wären schon längst ausgestorben). Läßt sich leider nicht nachweisen.

Jedenfalls kann man mit einer Titerbestimmung oft längere Intervalle festlegen (was aber leider nicht geht, wenn Tierheime etc. die Impfungen vorschreiben).

Hier noch ein interessantes Video zu Impfschäden:

Inhalt: Veröffentlicht am 29.03.2013

Dr. med Hartmann war zehn Jahre lang Mitarbeiter des Paul-Ehrlich-Instituts. Heute ist er Gutachter für Impfschäden. In seinem Vortrag geht er ausführlich auf die Defekte ein, die durch gängige Zusatzstoffe von Impfungen hervorgerufen werden. Sein Fazit: Impfungen sind eine Maßnahme von vorgestern, die aktuellen Zusatzstoffe sind unsicher und veraltet, mit ihren Folgen aber werden wir auch noch übermorgen zu tun haben.

 
Ebony wurde 2007 das erstemal mit der 3-jährigen Tollwutimpfung geimpft. 2014 wäre wieder fällig, wir lassen es aber sein, da sie dan 15 Jahre alt ist und wir keine Reise ins Ausland planen ;-)

Das die Impfungen länger anhalten als angegeben habe ich auch schon gelesen, dass es aber auch ein wichtige Einnahme-Quelle der TA's sein soll???
Ist wohl in der Humanmedizin das selbe, auch hier gibt es die Befürworter und die Gegner ;-) Wir haben letztes Jahr beschlossen, bei Ebony gar keine Imfpungen mehr durchführen zu lassen. Ich denke es belastet einen alten Hund zu sehr......

 
ich stelle meine Frage mal hier, fals es am falschen Ort sein sollte, bitte verschieben....

weil ich Ende Monat mit Luna sowieso wieder zur Blutentnahme muss, bin ich mir gerade am überlegen, ob ich sie impfen lassen soll, damit wir sie mitnehmen können, fals wir diesen Sommer wieder einen Ausflug nach Oesterreich machen, letztes Jahr musste sie halt zu Hause bleiben....

Jetzt meine Frage, welche Impfungen muss man für Oesterreich machen ?

Und muss man da jedes Jahr wieder impfen ?

Ich habe schon im Internet div. gelesen und da stiess ich auch noch auf den Maulkorb, braucht man in Oesterreich wirklich einen Maulkorb ?

Hat ja hier einige, die schon in Oesterreich waren, vielleicht könnt ihr mich schon ein wenig ''vorwarnen'' was es alles braucht....Danke

 
Was Impfungen angeht, braucht Luna nur die Tollwutimpfung. Und natürlich den Heimtierausweis mit eingetragener Chipnummer. Die übrigen Impfungen sind für den Grenzübertritt nicht relevant.

Maulkorb muss, soviel ich weiss, in allen öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.

 
@ Landei - wenn man in Österreich ÖV fährt, sollte man ein Maulkorb dabeihaben. Wir wurden aber bisher noch nie danach gefragt. Hab selber, wenn wir ÖV-Fahren einen Alibi-Maulkorb dabei.

Wir sind jedes Jahr im Ösi-Land in den Ferien.

Tollwut-Impung mussten wir letzten August mache für Übertritt nach Frankreich, aber niemand hat es kontrolliert - Eintrag für 3 Jahre, Impfstoff ist aber länger wirksam.

 
@Tabasco, Heimtierausweis, ist das der gelbe Impfausweis ? oder braucht es einen anderen...

öv werden wir nicht brauchen, hoffe ich, wenn dann sind wir mit dem Auto unterwegs...

 
Nein, der gelbe Impfausweis genügt für einen Grenzübertritt nicht. Du musst einen roten Heimtierausweis ausstellen und dort die Tollwutimpfung eintragen lassen.

 
:blush: , wenn ich jetzt schon so am Fragen bin, ist es bei Deutschland gleich....
 
:blush: , wenn ich jetzt schon so am Fragen bin, ist es bei Deutschland gleich....
Ja, das gilt für die meisten EU-Länder. In Skandinavien und GB/Irland gelten noch ein paar zusätzliche Dinge.Und wenn du auf den Balkan gehen möchtest, bräuchtest du einen Tollwuttiternachweis, damit der Hund wieder in die tollwutfreie Zone zurückgebracht werden kann.

Auf der BVET-Seite ist alles genau erklärt.

 
Danke Tabasco, für mich kommt nur Oesterreich und evtl. Deutschland in Frage, da sprechen sie wenigstens Deutsch, ich will mich nicht mit Händen und Füssen verständigen ..... :blush:

und die anderen Länder sind mir zu weit weg von zu Hause.... :D :escape:

 
@ Landei - wenn man in Österreich ÖV fährt, sollte man ein Maulkorb dabeihaben. Wir wurden aber bisher noch nie danach gefragt. Hab selber, wenn wir ÖV-Fahren einen Alibi-Maulkorb dabei.
Da würd ich mich aber nicht drauf verlassen. Wir mussten den Maulkorb schon mehrmals in Voralberg und im Tirol aufsetzen, weil wir sonst nicht mitgenommen worden wären. Und meine Kollegin musste schon mal nach Hause laufen, weil sie keinen Maulkorb dabei hatte.
Bezüglich der Tollwut-Impfung gelten für Österreich die folgenden Regelungen:

Tollwutimpfung

Die Tollwutimpfung ist gültig:

  • wenn das Tier mit einem inaktivierten oder rekombinanten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde;
  • 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung;
  • wenn das Tier regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde;
  • wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der die Anforderungen der Normenempfehlungen (Kapitel 2.1.13 Manual of Diagnostic Tests and Vaccines for Terrestrial Animals) der Weltorganisation für Tiergesundheit erfüllt.
Bundesministerium für Gesundheit
Dazu wird die Frage nach der Gültigkeit der Tollwutimpfung im FAQ noch genauer wie folgt spezifiziert:

Wie lange ist die Tollwutimpfung gültig und wann soll die Impfung aufgefrischt werden?

Die Gültigkeit der Impfung richtet sich nach der Zulassung des Impfstoffes in jenem Staat, in dem die Impfung durchgeführt wird. Bitte fragen Sie die Tierärztin oder den Tierarzt, die/der die Impfung durchgeführt hat, wann die nächste Auffrischungsimpfung durchgeführt werden muss.

Quelle: BMG: BMG - Allgemeine Informationen - Häufige Fragen bei der Einfuhr und Wiedereinfuhr sowie dem innergemeinschaftlichen Verbringen von Heimtieren
Moni