heute kamen die ergebnisse der pathologischen untersuchung. djinn starb an einem urämischen schock, ausgelöst durch ca. 2 dl urin im bauchraum. dieser wiederum kam zustande weil die blase an einer stelle nekrotisch war und es ein loch gab. vermutlich durch das zweimalige überfüllen der blase.
hätte die tierärztin an jenem abend als ich anrief mich nicht einfach abgewiesen, sondern ihren notfalldienst nachgewiesen und hätte sie dann später nach der OP die katze nicht schon am nächsten tag entlassen, BEVOR sie pinkeln konnte... hätte man es wahrscheinlilch verhindern können. allerdings hatte djinn auch eine verkalkte schleimhaut, was bei einer 5 jährige katze eigentlich nicht sein sollte. er hätte vermutlich irgendwann also sowieso probleme bekommen. trotzdem übernimmt der tierarzt als chef der frau dr. sowieso die verantwortung. ich muss die rechnung für OP und stationäre behandlung, sowie den pathologischen untersuch, alles in allem 2000 fr. nicht bezahlen, darf ihn im gegenzug aber nicht verklagen. seiner angestellten tierärztin hat er gekündigt.