Yup! War aber nicht als Umzugsgut deklariert, und schlussendlich wurde er in der Schweiz weitervermitteltDas ist aber ein anderer Fall. Verstehe ich das richtig, der Hund war bereits vor seiner Einreise in die CH im Besitz des jetzigen Hundehalters?
Nein, ErosOT: @CV: der weimaraner heisst nicht zufällig "milo" (sprich meilo) oder?
Hab ich mir schon gedacht. Meistens sind diese Fälle sehr kompliziert und keiner gleicht dem anderen.Yup! War aber nicht als Umzugsgut deklariert, und schlussendlich wurde er in der Schweiz weitervermittelt
Ohren oder Schwanz- egal! X(Original von sighthound
bei den amis schon... ich spreche vom schwanz, nicht von den ohren...
V Importverbot für coupierte Hunde
Die Einfuhr von coupierten Hunden ist verboten.
Ausnahmen:
- Coupierte Hunde, deren Halter Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Ferien- oder anderenvKurzaufenthalten (z. B. Ausstellungen, Zuchteinsatz) eingeführt werden.
- Ferner dürfen coupierte Hunde als Umzugsgut (schriftliche Deklaration am Zoll) importiert werden.
Hunde, die zum Coupieren aus der Schweiz ausgeführt worden sind, dürfen nicht wieder importiert werden.
VI Verbot des Anpreisens oder Verkaufens coupierter Hunde
In der Schweiz geborene Hunde, die nach Inkrafttreten eines schweizerischen Coupierverbotes (Ohren:v01.07.81; Rute 01.07.97) coupiert worden sind, dürfen weder angepriesen noch verkauft werden.
Das Anpreisen und Verkaufen importierter, coupierter Hunde ist verboten.
Danke für den Text
Bei den Amis verwundert mich bald gar nichts mehr. Gehts noch bescheuerter ?! ?(Original von may
Werft mal nen Blick in die Coop Zeitung von dieser Woche, Seite 37, Kolumne von TA Chantal Ritter. Sie hatte Besuch eines Beruftskollegen aus den USA. Dieser fragte sie doch allen Ernstes, warum denn hier den Katzen die Krallen nicht amputiert würden..... Nun ja, sie verwies ihn dann auf das hier geltende Tierschutzgesetz.....
lg