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Sehr geehrte Damen und Herren
Sie erhalten zu Ihrer Information eine Medienmitteilung des Komitees "Faires Hundegesetz."
Besten Dank dafür, dass Sie diese Medien-Mitteilung in Ihrem Vereinslokal am Informationsbrett aufhängen sowie Ihren Vereinsmitgliedern und „Hündeler“-Kollegen zur Kenntnis weiterleiten.
Diese E-Mail geht an die Mitglieder des SKG-Zentralvorstandes, an die Präsidentinnen und Präsidenten der Rasseclubs und Lokalsektionen, an die Präsidentinnen und Präsidenten der verschiedenen SKG-Arbeitsausschüsse sowie an weitere SKG-Mitglieder.
Internet: http://faires-hundegesetz.ch
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Medienmitteilung vom 15. November 2011
Der Kanton Aargau stimmt am 27. November über ein neues Hundegesetz ab
„Des Menschen bester Freund verdient ein besseres Gesetz“
Am 27. November entscheiden die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das neue Hundegesetz. Das Komitee „Faires Hundegesetz“ plädiert für ein „Nein“: „Die Gesetzesvorlage schiesst am Ziel vorbei, führt zu Bürokratie und zur Vergiftung des zwischenmenschlichen Klimas“, so Mit-Initiant Roman Brändli.
Der grosse Rat des Kantons Aargau hat Mitte März dieses Jahres die Gesamtrevision des Hundegesetzes mit 67 zu 50 Stimmen angenommen. Da das absolute Mehr jedoch nicht erreicht wurde, kommt es am 27. November zur Volksabstimmung.
Das von verschiedenen Politikern, Organisationen und Kynologen unterstützte Komitee „Faires Hundegesetz“ stelle sich nicht grundsätzlich gegen eine Revision. „Doch: Ein Hundegesetz muss verhältnismässig sein und einen echten Beitrag leisten zur Verbesserung der Haltebedingungen von Hunden sowie zur Vermeidung von Beissunfällen“, sagt Mit-Initiant Roman Brändli. Das neue Gesetz erfülle diese Kriterien jedoch in keinerlei Weise.
Rasseliste als Haupt-Kritikpunkt
Insbesondere stört sich das Komitee an der geplanten Rasseliste, die durch den Regierungsrat, respektive das Veterinäramt erlassen und im Rahmen der noch fehlenden Verordnung zum neuen Hundegesetz beliebig ausgebaut werden kann. Die Rassentypenliste ist bis zum Abstimmungs- datum noch nicht bekannt. „Es wird also über einen „Hund im Sack“ abgestimmt“, so Brändli.
Wer sich einen „Listen-Hund“ anschaffen möchte, benötigt dazu gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Bewilligung des Veterinäramtes, ist zum Besuch eines speziellen Ausbildungskurses (mit abschliessender Prüfung) verpflichtet und muss den Hund in der Öffentlichkeit an der kurzen Leine führen. Weiter ist er verpflichtet, seine rechtliche und finanzielle Situation einer Behördenstelle (Veterinäramt) offen zu legen, „was eine grundlose und massive Einmischung in die Privatsphäre bedeutet.“
„Sieht man sich die bestehenden Rasselisten in anderen Kantonen an, so erkennt man, dass solche Listen keinen wissenschaftlichen Kriterien folgen, sondern der Stimmungslage in den Medien“, sagt Roman Brändli. Zudem würde mit dem Gesetz heimlich eine Steuererhöhung eingeführt, da der Regierungsrat die Hundesteuer auf maximal 150 Franken festlegen könne. „Zudem lässt es das neue Gesetz zu, dass beschlagnahmte Hunde, welche gesund und unauffällig sind, eingeschläfert werden können, wenn keine Kaution bis zu 2000 Franken hinterlegt werden kann.“
:thanks: und :thumbs: