Helfer für Standaktionen gesucht

[QUOTE='Yoru]Wir haben einige Plüsch Bernhardiner und einen Plüschlabbie. Wie gross müssen die sein?

Die Berner sitzen aber, vielleicht kennt ihr die, die gibts in allen Grössen.

Wenn die reichen, leih ich die zum Marsch auch gerne aus!
[/QUOTE]ach ja so einen sitzenden berhardiner haben wir auch. der muss "herhalten"...

 
ich hab irgentwo auch noch ein grossen stoff berner sennenhund, past!

 
Ich zitiere:

Hallo an alle. Auf Grund der geringen Anmeldezahl müssen wir den Infomarsch vom 19.11.2011 absagen. Dieser Marsch hätte nur die gewünschte Wirkung erziehlt wenn wir ein wirklich grosse Menschenmenge, ähnlich einer Demo gewesen wären, alles andere ist leider kontraproduktiv. Schade, aber wir konzentrieren uns nun auf die Srtandaktionen und geben nochmals Vollgas! Danke für die Kenntnisnahme.
 
FDP. Die Liberalen Aargau setzt sich gegen das Hundegesetz ein

Die FDP Aargau lehnt das Hundegesetz ab. Bereits im Grossen Rat hat die FDP-Fraktion dieses unliberale Bürokratiemonster bekämpft. Die FDP wehrt sich gegen eine Entmündigung des Bürgers und kritisiert Regelungsdichte, Mentalität und nicht Vollziehbarkeit der neuen Vorschriften. Weitere personelle Aufwände kommen auf die Gemeinden zu, denen der Kanton freundlicherweise die Kontrollen zur Ein-haltung des Gesetzes überträgt. Hunde werden trotz neuen Vorschriften auch in Zukunft beissen. Das Hundegesetz täuscht – gerade weil es nicht umsetzbar ist – dem Bürger eine falsche Sicherheit vor. Die heutigen rechtlichen Mittel reichen völlig aus, um die Menschen im Aargau genügend vor Hunden zu schützen. Besonders abstrus und symptomatisch sind zwei Paragrafen des neuen Gesetzes: So soll einerseits die Halterberechtigung beim Tod des Hundehalters erlöschen (sic!) und anderseits muss der Inhaber eines Hundes beim Erwerb des Tieres über seine finanziellen Voraussetzungen Red und Antwort stehen. Hundehaltung nur noch für Reiche? So nicht, sagt die FDP

Nach einigen tragischen Unfällen im Zusammenhang mit Hundebissen sieht sich der Gesetzgeber verpflichtet das bestehende Hundegesetz zu verschärfen. Gut gemeint, heisst nicht immer gut gelungen. Für die FDP.Die Liberalen geht das neue aargauische Hundegesetz viel zu weit. Sie ist klar der Meinung, dass die bestehenden Vorschriften genügen und heute schon von den Gemeinden sinnvoll und effizient umgesetzt werden. Die neue Gesetzgebung überfordert die Gemeinden in der Umsetzung, führt zu einem gewaltigen Mehraufwand und kann nur mit einem überdimensionierten und teuren Polizeistaat wirksam kontrolliert werden.

Unsinniger Paragraphenreiterei: Eine Halterberechtigung kann nicht vererbt werden

Bei einigen Paragraphen ist der Gesetzgeber viel zu weit gegangen. Im Paragraphen 10 des neuen Hundege-setzes möchte der Staat auch nach dem Tod des Herrchens über seine Zukunft im Jenseits mitbestimmen. So steht explizit: „Die Berechtigung zum Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial erlischt mit dem Tod der Inhaberin oder des Inhabers.“ Manche mögen über solche Passagen lachen, für die FDP ist dies der Beweis für eine unqualifizierte und unkontrollierbare Regulierungsbürokratie. Erstens ist es eine allgemein anerkannte Rechtsnorm, dass persönlich erworbene Rechte nicht vererbbar sind. Normen sind zweitens nur sinnvoll, solange sie sich kontrollieren lassen. Das ist weder hier noch im folgenden Paragraphen zur Leinenpflicht realistisch möglich. So soll in Zukunft ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial im öffentlichen Raum nur noch ab der Leine dürfen, wenn sich der Leinenführer auch als Inhaber des Hundes ausweisen kann. Eine Ausweispflicht für Hundehalter also. Dieser Umstand führt unvermeidlich zur Frage nach der Umsetzbarkeit und Kontrollierbarkeit des neuen Gesetzes. Für die FDP ist klar, dieser teure Papiertiger gehört in den Robidog.

Hunde beissen – mit oder ohne Gesetz

Bei so viel Papier und Paragraphen geht der eigentliche Sinn der Sache verloren. Man vergisst, dass der treue Begleiter des Menschen nun schon seit 12’000 Jahre domestiziert ist und bei unsachgemässer Behandlung immer noch beisst. Mit dem neuen Gesetz beissen die Aargauer Hunde nicht weniger und sanfter, sondern gleich viel wie eh und je. Hunde können bis heute keine Gesetze lesen. Es liegt also am Halter und an seiner Umgebung, ob ein Hund beisst oder nicht. Konsequente Erziehung kann die Anzahl Bisse vermindern, verhindern lassen sich Hundebisse jedoch nicht. Die FDP Aargau möchte die Verantwortung beim Hundehalter und glaubt an die Mündigkeit und Eigenverantwortung des Bürgers.

Hunde nur noch für Reiche? – So nicht, sagt die FDP

Besonders verwerflich findet die FDP die Mentalität des Gesetzes. So mag der eine oder andere Paragraph noch amüsieren. Bei den persönlichen Voraussetzungen aber die der Staat von seinen Hundebesitzern will, hört der Spass ganz auf. Der Gesetzgeber schreibt: „Die Berechtigung zum Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person aufgrund der finanziellen Verhältnisse Gewähr für eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung bietet.“ Gibt es also mit dem neuen Ge-setz nur noch eine Halterbewilligung mit Lohnausweis und Steuerklärung? Der arme Schlucker und der bedürftige Rentner können ihre Hunde also der Gemeinde zur artgerechten Aufbewahrung (zwei Monate zu Lasten Gemeinde, Paragraph Nr.8) oder zur Entsorgung (Euthanasie, Paragraph 18) geben und auf ihren Begleiter verzichten. So nicht, sagt die FDP. Die Aargauer Bürger sind mündig genug zu entscheiden, ob ein Hund in ihr Budget passt oder nicht.

Thierry Burkart, Präsident FDP. Die Liberalen Aargau:

„Hunde beissen mit oder ohne Gesetz. Die vorgesehene staatliche Bevormundung nützt nichts und gehört daher abgelehnt.“

Daniel Heller, Fraktionspräsident FDP. Die Liberalen Aargau:

„Das Gesetz ist ein bürokratisches Monster, wird Hunde nicht vom Beissen abhalten und gehört darum in den Robidog.“

 
Ich glaube und hoffe, dass dieses Gesetz nicht kommt. Egal mit wem ich darüber gesprochen habe (Hundehalter und nicht Haltende) es waren alle dagegen und fanden es eine Schweinerei resp. völlig am Ziel vorbei geschossen..... ich hoffe, dass sich meine Vermutung am 27.11 bestätigt.

Geht einfach abstimmen, dann kommts schon gut ;-)

 
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Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten zu Ihrer Information eine Medienmitteilung des Komitees "Faires Hundegesetz."

Besten Dank dafür, dass Sie diese Medien-Mitteilung in Ihrem Vereinslokal am Informationsbrett aufhängen sowie Ihren Vereinsmitgliedern und „Hündeler“-Kollegen zur Kenntnis weiterleiten.

Diese E-Mail geht an die Mitglieder des SKG-Zentralvorstandes, an die Präsidentinnen und Präsidenten der Rasseclubs und Lokalsektionen, an die Präsidentinnen und Präsidenten der verschiedenen SKG-Arbeitsausschüsse sowie an weitere SKG-Mitglieder.


Internet: http://faires-hundegesetz.ch





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Medienmitteilung vom 15. November 2011





Der Kanton Aargau stimmt am 27. November über ein neues Hundegesetz ab





„Des Menschen bester Freund verdient ein besseres Gesetz“





Am 27. November entscheiden die Aargauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das neue Hundegesetz. Das Komitee „Faires Hundegesetz“ plädiert für ein „Nein“: „Die Gesetzesvorlage schiesst am Ziel vorbei, führt zu Bürokratie und zur Vergiftung des zwischenmenschlichen Klimas“, so Mit-Initiant Roman Brändli.





Der grosse Rat des Kantons Aargau hat Mitte März dieses Jahres die Gesamtrevision des Hundegesetzes mit 67 zu 50 Stimmen angenommen. Da das absolute Mehr jedoch nicht erreicht wurde, kommt es am 27. November zur Volksabstimmung.





Das von verschiedenen Politikern, Organisationen und Kynologen unterstützte Komitee „Faires Hundegesetz“ stelle sich nicht grundsätzlich gegen eine Revision. „Doch: Ein Hundegesetz muss verhältnismässig sein und einen echten Beitrag leisten zur Verbesserung der Haltebedingungen von Hunden sowie zur Vermeidung von Beissunfällen“, sagt Mit-Initiant Roman Brändli. Das neue Gesetz erfülle diese Kriterien jedoch in keinerlei Weise.





Rasseliste als Haupt-Kritikpunkt





Insbesondere stört sich das Komitee an der geplanten Rasseliste, die durch den Regierungsrat, respektive das Veterinäramt erlassen und im Rahmen der noch fehlenden Verordnung zum neuen Hundegesetz beliebig ausgebaut werden kann. Die Rassentypenliste ist bis zum Abstimmungs- datum noch nicht bekannt. „Es wird also über einen „Hund im Sack“ abgestimmt“, so Brändli.





Wer sich einen „Listen-Hund“ anschaffen möchte, benötigt dazu gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Bewilligung des Veterinäramtes, ist zum Besuch eines speziellen Ausbildungskurses (mit abschliessender Prüfung) verpflichtet und muss den Hund in der Öffentlichkeit an der kurzen Leine führen. Weiter ist er verpflichtet, seine rechtliche und finanzielle Situation einer Behördenstelle (Veterinäramt) offen zu legen, „was eine grundlose und massive Einmischung in die Privatsphäre bedeutet.“





„Sieht man sich die bestehenden Rasselisten in anderen Kantonen an, so erkennt man, dass solche Listen keinen wissenschaftlichen Kriterien folgen, sondern der Stimmungslage in den Medien“, sagt Roman Brändli. Zudem würde mit dem Gesetz heimlich eine Steuererhöhung eingeführt, da der Regierungsrat die Hundesteuer auf maximal 150 Franken festlegen könne. „Zudem lässt es das neue Gesetz zu, dass beschlagnahmte Hunde, welche gesund und unauffällig sind, eingeschläfert werden können, wenn keine Kaution bis zu 2000 Franken hinterlegt werden kann.“








:thanks: und :thumbs: