Nein, kann ich nicht sagen, wie es vor 37 Jahren gehandhabt wurde.
Das ArG empfinde ich sicher nicht als Zumutung, nein. Es vertritt das allgemeine Interesse der gesamten Bevölkerung an der guten Gesundheit und der Arbeitnehmer- öffentliches Interesse. Es richtet sich somit als öffentlich-rechtlicher Erlass vorwiegend an die Arbeitgeber und verpflichtet diese direkt dem Staat gegenüber. Es beinhaltet allgemeine Geltungsbereiche, Gesundheitsschutzbestimmungen, Arbeitszeitvorschriften, Ruhezeitvorschriften usw. Gastarbeiter sind diesem genauso unterstellt, wenn sie in der Schweiz arbeiten. Im Gegenteil, das Arg ist ja genau zum Schutz und Einhaltung der Mindestvorschriften gemacht. Ich glaube, du verwechselst eine sehr ungünstige Konstellation in der sich deine Mutter offensichtlich nicht zu helfen wusste mit dem Schweizer Gesetz, das, entschuldige, mit Sicherheit keine Zumutung ist;-)
Gesendet von iPad mit HaustierForum
Jetzt unterstellst du meiner Mutter, dass sie unfähig sei, sich dem schweizer Recht 'zu bedienen'?
Ich weiss nicht, jedoch merke ich bei dir, dass du niemals in einer derart grossen existenziellen Krise warst. Gastarbeiter, welche zu dem Zeitpunkt sowieso kaum Deutsch können, bzw. dies noch lernen und Opfer von mieser Erpressung sind, denken in erster Linie daran, wie sie sich retten können.
Dabei ist die Angst, sich zu beschweren viel zu gross, da die Arbeitgeber absichtlich die Rechtssituation des Herkunftslandes ausnutzen. Erzähle mir bitte keine Geschichten, da es äusserst respektlos ist, meine Mutter als unfähig zu betiteln. Wenn du in einem neuen Land bist, wirst du sicherlich nicht an ein ZGB oder OR denken, wenn dir dein Arbeitgeber mit der Ausschaffung droht. In dem Moment hast du nämlich ganz andere Sorgen. Als Person, welche wahrscheinlich noch nie ihre Komfortzone-Schweiz verlassen hat, kann man dies nicht beurteilen.
Zusätzlich war zu dieser Zeit der Staat bekannt dafür, wie sehr er sich für das Recht der Gastarbeiter einsetzte, weshalb meine Mutter, nachdem sie sich wegen ausstehenden Zahlungen beschwerte, ein Zimmer-Upgrade in den Keller erhalten hatte, welches sie freundlicherweise mit Ratten/Mäusen teilen durfte.
Ach wie schön dieser Duft der Gerechtigkeit doch ist! Wie schön man anhand dieses Beispiels die Vorteile des ArGs sieht!
Nun zu seriösen, nicht provokativen Antworten:
Vielen Dank für eure Antworten!
Was die Rasse betrifft: Wir haben uns den Boxer ausgesucht, da er unserer Mutter am besten gefällt, jedoch kommen natürlich auch Kreuzungen in Frage! Solange die Chemie stimmt und er immernoch so zuckersüss ist, sind wir offen für jede Hunderasse! Jedoch ist der Boxer oder die Bordeaux-Dogge (welche für die Stadt völlig ungeeignet ist) ihr Favorit.
Gruss,
acetiri