manoman!!! DRINGEND UM RAT!!!!

smeli

Erfahrener Benutzer
21. Aug. 2010
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folgendes:

2 frauen di ich kenne teilen sich einen hund (pittbull, 16wochen alt). dass heisst, einmal ist er bei der eine, ein anderes mal bei der zweite. und wenn beide keine zeit haben...2-3 tage durch di woche und meistens auch am wochenende, dann ist dieser kleiner armer hund sonst bei jemandem. und wenn sie niemand finden der auf ihn aufpassen kann dann muss dieser im auto warten! und beide haben auch den SKN nicht gemacht!
das stört mich EXTREEEEEEEEEEEEEMund der kleine hund tut mir echt leid da er sogesagt keine klare "ansprechperson" hat und eigentlich auch kein richtiges zuhause da er immer hin und her geschoben wird!
was kann ich machen? das BVET anrufen???

 
hallo

der arme kleine kerl. nun ja, den SKN muss ja nur die person machen, auf die der hund eingetragen ist, und die auch die hundesteuer bezahlen muss etc.

das heisst das vet amt könnte DIESE eine person büssen oder zum SKN zwingen. was es sonst noch für auflagen gibt wenn es sich um einen SoKa handelt kommt auf den kanton an. (ob ev nur eine person ihn führen darf ohne wesenstest??)

du kannst also nicht viel mehr machen, als deinen freundinnen ins gewissen zu reden. :(

 
Original von wunderkind

hallo

der arme kleine kerl. nun ja, den SKN muss ja nur die person machen, auf die der hund eingetragen ist, und die auch die hundesteuer bezahlen muss etc.

das heisst das vet amt könnte DIESE eine person büssen oder zum SKN zwingen. was es sonst noch für auflagen gibt wenn es sich um einen SoKa handelt kommt auf den kanton an. (ob ev nur eine person ihn führen darf ohne wesenstest??)

du kannst also nicht viel mehr machen, als deinen freundinnen ins gewissen zu reden. :(
Sorry kleines OT, aber der SKN muss diejenige Person machen die die Bezugsperson ist für den Hund. Also die, die sich um ihn kümmert und mehr mit ihm zusammen ist. Da spielt es keine Rolle auf wen er angemeldet ist. =)

Nun zum Topic, ich würde den Hund (besser gesagt die Halter) auf jeden Fall mal beim B.VET melden, oder zumindest die Situation mal schildern und dann wirst du gleich sehen wie sie reagieren (oder auch nicht).

Wegsehen bringt nichts.

 
ja aber das vet amt sollte doch auch schauen dass die tiere richtig gehalten werden...und so wie es jetzt ist, ist es nicht gut

 
Original von spookie07

Sorry kleines OT, aber der SKN muss diejenige Person machen die die Bezugsperson ist für den Hund. Also die, die sich um ihn kümmert und mehr mit ihm zusammen ist. Da spielt es keine Rolle auf wen er angemeldet ist. =)

Nun zum Topic, ich würde den Hund (besser gesagt die Halter) auf jeden Fall mal beim B.VET melden, oder zumindest die Situation mal schildern und dann wirst du gleich sehen wie sie reagieren (oder auch nicht).

Wegsehen bringt nichts.
das wäre sicher ratsam.. aber laut BVET muss die person, die den hund BESITZT (also auf chip eingetragen ist usw) die SKN bescheinigung vorweisen können. da bin ich mir 100% sicher.

(oder hat diese vorschrift im letzten jahr gwechselt??)

 
Original von smeli

ja aber das vet amt sollte doch auch schauen dass die tiere richtig gehalten werden...und so wie es jetzt ist, ist es nicht gut
Das kann das Amt aber auch erst was tun, wenn eine Meldung eingegangen ist. Hellsehen können die ja leider auch nicht, genauso wenig gehen sie bei jedem einzelnen HH vorbei und schauen nach dem Rechten (was eigentlich nicht verkehrt wäre, aber vomAufwand her nicht zu bewältigen)

 
Original von smeli

ja aber das vet amt sollte doch auch schauen dass die tiere richtig gehalten werden...und so wie es jetzt ist, ist es nicht gut
"nicht gut", aber meines Wissens nicht "nicht erlaubt" :(

wie bereits geschrieben wurde, kannst du es mit einer meldung versuchen.. aber wenn der hund "versorgt" ist. (genährt, gepflegt usw) gibt es warscheinlich nichts zu beanstanden..

 
Puuuh ich denke das könnte schwer werden da etwas dagegen zu machen... Dann kann immer noch eine der beiden Hühner behaupten es sei ihr Hund und sie gebe ihn zur anderen zum Aufpassen, (so à la dogsitting)

Ausserdem muss der SKN noch nicht grad in der ersten 4 Monaten gemacht worden sein.

Sehr traurige Geschichte und ich würde es dem BVET melden; aber ob da was bei rauskommt?! Man müsste effektiv eine Situation beobachten, in der der Pitti tierschutzwidrig behandelt wird, z.B. den ganzen Tag eingesperrt o.ä.

 
naja, wenn niemand auf ihn aufpassen kann dann muss er eben im auto warten!
ich hab jetzt mal bei der Vet-Amt eine meldung gemacht! und zeugen gibt es genügend dass dieser hund hin und her geschoben wird!

 
Original von wunderkind

das wäre sicher ratsam.. aber laut BVET muss die person, die den hund BESITZT (also auf chip eingetragen ist usw) die SKN bescheinigung vorweisen können. da bin ich mir 100% sicher.

(oder hat diese vorschrift im letzten jahr gwechselt??)
stimmt du hast recht.. ich habs nochmals nachgelesen.

es ist etwas schwammig: "es wird bisher davon ausgegangen, dass die betreuungsperson auch die eingetragene person ist..." :rolleyes:

das wurde uns noch anderst beigebracht.. aber ich war auch in einem der ersten SKN leiterkurse und da war alles noch reichlich unklar..

 
... nur ist genau das leider nicht verboten! Aber gut dass du es gemeldet hast. Denn wenn das Vetamt nun ein Auge drauf hat, wird sich evtl. mal eine Situation ergeben die auch gesetzeswidrig und nicht "nur" nicht nett ist.

(Versteh mich bitte nicht falsch; am liebsten würde ich den 2 Hühnern den Hund eigenhändig wegnehmen gehen; aber so krank ist unsere Gesetzgebung leider :( )

 
Original von wunderkind

stimmt du hast recht.. ich habs nochmals nachgelesen.

es ist etwas schwammig: "es wird bisher davon ausgegangen, dass die betreuungsperson auch die eingetragene person ist..." :rolleyes:

das wurde uns noch anderst beigebracht.. aber ich war auch in einem der ersten SKN leiterkurse und da war alles noch reichlich unklar..
Siehste :D

Ich war eben im zweiten Leiterkurs, da war wahrscheinlich die neue Regelung bereits draussen =)

 
Original von Romaine und Harley

... nur ist genau das leider nicht verboten! Aber gut dass du es gemeldet hast. Denn wenn das Vetamt nun ein Auge drauf hat, wird sich evtl. mal eine Situation ergeben die auch gesetzeswidrig und nicht "nur" nicht nett ist.

(Versteh mich bitte nicht falsch; am liebsten würde ich den 2 Hühnern den Hund eigenhändig wegnehmen gehen; aber so krank ist unsere Gesetzgebung leider :( )
Sorry ich drängel mich mal dazwischen, aber WAS genau meinst Du mit: Es ist nicht verboten? Den Hund im Auto zu lassen? Oder verstehe ich Dich falsch?

 
Ich meinet damit, dass es nicht verboten ist ihn rumzuschieben.

Bezgl wie lange man einen Hund im Auto lassen darf weiss ich von keiner Regelung, solange der Hund nicht in der prallen Sonne steht; sich versäubern konnte und Wasser zur Verfügung hat (habe die Paragraphen aber nicht im Kopf...) Ich kenne leider viele Leute (v.a. TÄ!!) die den Hund den ganzen lieben Tag im Auto haben und nur mittags schnell rauslassen :( . Und sind natürlich gegen jegliche Ansprache immun *schnief

PS: mir kam "wunderkinds" Post dazwischen, so wurde es etwas unklar :)

 
Original von smeli

folgendes:

2 frauen di ich kenne teilen sich einen hund (pittbull, 16wochen alt). dass heisst, einmal ist er bei der eine, ein anderes mal bei der zweite. und wenn beide keine zeit haben...2-3 tage durch di woche und meistens auch am wochenende, dann ist dieser kleiner armer hund sonst bei jemandem. und wenn sie niemand finden der auf ihn aufpassen kann dann muss dieser im auto warten! und beide haben auch den SKN nicht gemacht!

das stört mich EXTREEEEEEEEEEEEEMund der kleine hund tut mir echt leid da er sogesagt keine klare "ansprechperson" hat und eigentlich auch kein richtiges zuhause da er immer hin und her geschoben wird!

was kann ich machen? das BVET anrufen???
Hast du vielleicht auch einfach mal versucht mit Ihnen zu Reden? Ihnen zu erklären warum dieser Hund leidet?! Ich bin nämlich sicher, die beiden Hühner haben null Ahnung von Hunden und ihrem Wesen und wissen effektiv nicht, was sie ihrem Hund antun!!!

Mich stört hier extreeeeeeeeeeeeeeeeem, dass dieser Hund ein armes Sch... ist - ich hoffe sie machen den SKN Kurs an einem "guten""seriösen" Ort der Ihnen hoffentlich die Augen öffnet .... und bis dahin, kannst du vielleicht "überbrücken"???

 
Bis auf die Sache mit dem Auto ist es gesetzlich kein Problem. Und das mit dem "hin- und herschieben" ist meistens auch eher für die Menschen als für die Hunde ein Problem.....

Im Auto darf ein Hund nicht über längere Zeit sein (behaftet mich nicht aber ich habe was von 4h im Kopf), weil sonst die Masse für Zwingerhaltung gelten.

Anstatt ans BVET würde ich eine Anzeige bei der Polizei (Gemeinde-/Stadtpolizei) machen. Die sind dafür zuständig und können es auch kontrollieren.

 
ein hund kann sich sicher an mehreren orten heimisch fühlen und jeweils eine bezugsperson haben - z.b. mehrfamilienhaushalt, hüetiplätzli. ist halt nicht üblich, aber möglich sicher... denke nicht, dass der hund davon einen knacks kriegt, wenn alle am gleichen strick ziehen und die fronten geklärt sind.

allerdings scheint es sich in diesem fall ja wirklich nur um ein rumgeschiebe zu handeln. bei einem so jungen hund oder überhaupt verantwortungslos.

meine meinung.

 
@Biggy
Das stimmt so nicht ganz... Mein Freund ist Polizist und er muss bei solchen Fällen Meldung machen ans Vetamt inkl. Fotodossier. Dann schickt das Vetamt den AmtsTA auf Platz und evtl. dann auch noch mal die Polizei...

Die erste Meldung muss ans Vetamt gehen; ob man das nun selber macht oder den Zwischenschritt über die Polizei oder das Ordnungsamt geht ist zweitrangig.

 
Original von Romaine und Harley

@Biggy

Das stimmt so nicht ganz... Mein Freund ist Polizist und er muss bei solchen Fällen Meldung machen ans Vetamt inkl. Fotodossier. Dann schickt das Vetamt den AmtsTA auf Platz und evtl. dann auch noch mal die Polizei...

Die erste Meldung muss ans Vetamt gehen; ob man das nun selber macht oder den Zwischenschritt über die Polizei oder das Ordnungsamt geht ist zweitrangig.
Ich gehöre ja auch zu der Truppe! :D

Kommt wohl auf den Kanton an. Hier macht das VetAmt nur in schweren Fällen selber eine Kontrolle. In so einem Fall, bei dem sicher mehrere Kontrollen nötig sind, bis Beweise vorhanden sind, wird die Meldung vom VetAmt an die zuständige Regionalpolizei geschickt mit dem Auftrag, eine Kontrolle vorzunehmen!

Das ist, wie wenn man dem Gericht eine Anzeige schickt. Die sind schlussendlich ja auch zuständig. Nur für die Ermittlungen geht es dann eben doch zuerst an die Polizei zurück.

Eine Meldung ans VetAmt ist sicher nicht falsch, kostet in diesem Fall aber unnötig Zeit. Und ob das VetAmt für so einen "08/15"-Fall ohne Dringlichkeit gleich Leute freistellt, wage ich jetzt zu bezweifeln! ;) ;)

 
Die Vetämter sind leider meistens viel zu lasch mit solchen fällen:-(

Mir sind auch mehrere Fehlerhafte Hundehaltungen bekannt, nur wird von seitens der Vetämter sozusagen nix unternommen...
Der letzte aktuelle bekannte Fall wurde einfach mal eingeschläfert, wegen Platzmangel, faulheit und bequemlichkeit in Volleges VS, der Hund (Border Collie) wurde jahr ein jahr aus nur an der Kette gehalten.