manoman!!! DRINGEND UM RAT!!!!

@Biggy

Sorry das wusste ich nicht. :tongue:

Dann wird das wohl wirklich kantonal geregelt sein; oder halt je nach Wünschen und Ansichten des KantonsTA... Bei uns jedenfalls geht jeder Tierschutzfall übers Pult von Herrn Barras; unserem KTA.

 
das problem ist eben, dass es genau diese dinge sind (hund ist zu lange alleine im auto usw) die kaum bewiesen werden können.

wie biggi schreibt dürfen hunde eigentlich nur zur "transportunterbrüchen" im auto zurückgelassen werden.
Wenn man den hund also mit zum einkaufen oder ähnliches nimmt gilt das schon noch als transportunterbruch (ausser es ist heiss)..
Den ganzen tag und das als gewohnheit, weil der hund zb mit zur arbeit muss ist definitiv strafbar. Auch wenn man in der mittagspause spazieren geht.

nur eben.. wen kümmerts? und auch da finden sich sicher menschen die finden.. "zu hause würde der ja auch bloss im körbchen liegen" :rolleyes:

 
Pitbull ? Also ein Listenhund, da würd ich mich mal erkundigen, in einigen Kantonen dürfen nur Personen solche Hunde führen, die dazu fähig sind. Was allerdings auch ein dehnbarer Begriff ist....

 
egal welche rasse,es ist einfach scheisse ein tier hin und her zu schieben!

ich hoffe du annst was bewiren und wünsche dir viel glück!

 
Original von smeli

und wenn sie niemand finden der auf ihn aufpassen kann dann muss dieser im auto warten!

???
Das ist ganz klar verboten. Dies geht unter Hundehaltung im Auto. Sobald ein Hund länger im Auto warten muss, der Halter sich nicht in unmittelbarer Nähe befindet (Einkauf, etc.), geht dies unter Hundehaltung im Auto. Polizei anrufen, basta.

Original von smeli

was kann ich machen? das BVET anrufen???
Ja.