Schau das ist vom K-Tipp:
Krankengeschichte: Das sind Ihre Rechte
- Die Krankengeschichte ist Eigentum des Patienten. Auf Verlangen muss der Arzt sie aushändigen.
- Der Arzt darf Kopien der Krankengeschichte behalten.
- Als Patient können Sie auch kostenlose Kopien verlangen.
- Nur bei besonders grossem Aufwand fürs Kopieren darf der Arzt eine Gebühr verlangen.
- Der Arzt muss das Patientendossier während mindestens zehn Jahren aufbewahren.
- Lassen Sie sich Dossier oder Kopien nach Hause senden und schicken Sie sie dem neuen Arzt. So wissen Sie genau, wo sich die Unterlagen befinden.
- Mehr Infos: Saldo-Ratgeber «Die Rechte der Patienten», Bestellkarte auf Seite 13.
Hatten Sie jemals Probleme mit Ihrem Arzt, als Sie Einblick in Ihre Krankengeschichte verlangten? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen:
Redaktion Gesundheitstipp, Postfach 277, 8024 Zürich oder
redaktion@gesundheitstipp.ch
04. Juli 2007 | Christian Egg