Tierarzt verweigert Unterlagen

hallo zusammen

also nach 5 jahre arbeiten im inselspital kann ich nur das sagen:
die patientenakten gehören dem spital, jedoch darf der kunde (patient) einsicht in die unterlagen haben.
ich nehme mal an dass bei den TA's genau das gleiche gilt.

 
weiss nicht ob das der Kantönligeist ist, aber im Kt. Zürich gehören dem Arzt nur seine handschriftlichen Unterlagen. Das andere muss er rausrücken. Habe mehr als 10 Jahre mit den Ärzten gearbeitet... :rolleyes:

 
hmm...kann sein dass es hier in bern anders ist...keine ahnung.

voll beschissen immer diese differenzen zwischen den kantonen :red:

 
Schau das ist vom K-Tipp:

Krankengeschichte: Das sind Ihre Rechte

- Die Krankengeschichte ist Eigentum des Patienten. Auf Verlangen muss der Arzt sie aushändigen.

- Der Arzt darf Kopien der Krankengeschichte behalten.

- Als Patient können Sie auch kostenlose Kopien verlangen.

- Nur bei besonders grossem Aufwand fürs Kopieren darf der Arzt eine Gebühr verlangen.

- Der Arzt muss das Patientendossier während mindestens zehn Jahren aufbewahren.

- Lassen Sie sich Dossier oder Kopien nach Hause senden und schicken Sie sie dem neuen Arzt. So wissen Sie genau, wo sich die Unterlagen befinden.

- Mehr Infos: Saldo-Ratgeber «Die Rechte der Patienten», Bestellkarte auf Seite 13.

Hatten Sie jemals Probleme mit Ihrem Arzt, als Sie Einblick in Ihre Krankengeschichte verlangten? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen:

Redaktion Gesundheitstipp, Postfach 277, 8024 Zürich oder redaktion@gesundheitstipp.ch

04. Juli 2007 | Christian Egg

 
Warum sollte es dort anders sein. Dort ist einfach der Halter der Zahler anstelle vom Tier, aber das Ganze bleibt das selbe...

 
Also das wurde mir gesagt, vielleicht Beantwortet das die Frage besser:)

Wenn ein Tier von einem Tierarzt behandelt wird, entsteht zwischen dem Tierhalter und dem Tierarzt ein sogenanntes Auftragverhältnis. Der Auftrag wird gesetzlich in den Art. 394ff. des Schweizer Obligationenrechts geregelt. Aus diesem Auftragsverhältnis entsteht ein Einsichts- und Herausgaberecht bezüglich der Patientenunterlagen. Gemäss Gesetz muss der Tierartz alles aushändigen, was mit dem Auftrag zusammenhängt, sofern die Tierartzrechnung vom Tierhalter bezahlt wurde. Der Tierarzt darf aber nicht darüberhinaus einen Betrag für die Aushändigung der Unterlagen verlangen. Es ist jedoch zulässig, dass der Tierartz eine Kopie von den Unterlagen zur Archivierung anfertigen darf.

Sofern Sie alle Tierarztrechnungen bezahlt haben, hat der Tierarzt kein Recht, Unterlagen zurückzubehalten oder eine zusätzliche Zahlung zu verlangen.

Ich finde die Aussage ist doch eindeutig was meint ihr?

 
Hi Foxy

Ich denke die Aussage ist sehr eindeutig, ich sehe keinen Grund wieso dein Tierarzt das Herausgeben von Unterlagen verweigern könnte. Wenn sie nicht mit sich reden lassen, könntest du die Ombudsstelle direkt in den Kontakt einschalten?

 
hey leute das gleiche problem hatte ich im Kanton graubünden in ner tierklinika auch. ich liess meine hündin letzten dezember generaluntersuchen (verdacht auf krebs stand im raum) hab dafür über 800fr bezahlt. nach drei tagen endlich die ergebnisse (telefonisch und nur nach mehrmaligem anrufen) gekriegt. danach ging es meiner hündin immer schlechter worauf ich notfalls zum tierarzt musste. daraufhin ging ich in den ag zum tierarzt um nochmals die gleiche überprüfung zu machen. es kam aus, dass bei meiner hündin in der tierklinik in GR geschlampt wurde!!! Daraufhin telefonierte ich mit jener Klinik und verlangte alle unterlagen, die wollten allen ernstes noch 200fr haben für die unterlagen (die genau gleiche behandlung kostete mich im aargau etwas mehr als 300fr!!! also weniger als die hälfte!!! ich verweigerte die 200fr zusätzlich zu zahlen, worauf die klinik im aargau kontakt mit der klinik in GR aufnahm. daraufhin bekam die klinik im ag alle daten von GR. GRATIS!!! Solche Abzocker zum Teil aber echt!
Es stellte sich danach raus, dass in GR mit schmutzigem "Besteck" die Blasenpunktierung durchgeführt wurde. Simba hatte Bakterien in der Blase drinn, die nur durch fremdeinwirkung (unsauberes "Besteck" in die Blase gelangen konnten!!!! und dafür bezahlte ich über das doppelte und meine hüündin fast mit ihrem leben!!!!

 
Original von diseier2

hey leute das gleiche problem hatte ich im Kanton graubünden in ner tierklinika auch. ich liess meine hündin letzten dezember generaluntersuchen (verdacht auf krebs stand im raum) hab dafür über 800fr bezahlt. nach drei tagen endlich die ergebnisse (telefonisch und nur nach mehrmaligem anrufen) gekriegt. danach ging es meiner hündin immer schlechter worauf ich notfalls zum tierarzt musste. daraufhin ging ich in den ag zum tierarzt um nochmals die gleiche überprüfung zu machen. es kam aus, dass bei meiner hündin in der tierklinik in GR geschlampt wurde!!! Daraufhin telefonierte ich mit jener Klinik und verlangte alle unterlagen, die wollten allen ernstes noch 200fr haben für die unterlagen (die genau gleiche behandlung kostete mich im aargau etwas mehr als 300fr!!! also weniger als die hälfte!!! ich verweigerte die 200fr zusätzlich zu zahlen, worauf die klinik im aargau kontakt mit der klinik in GR aufnahm. daraufhin bekam die klinik im ag alle daten von GR. GRATIS!!! Solche Abzocker zum Teil aber echt!

Es stellte sich danach raus, dass in GR mit schmutzigem "Besteck" die Blasenpunktierung durchgeführt wurde. Simba hatte Bakterien in der Blase drinn, die nur durch fremdeinwirkung (unsauberes "Besteck" in die Blase gelangen konnten!!!! und dafür bezahlte ich über das doppelte und meine hüündin fast mit ihrem leben!!!!
Wenn Du das beweisen kannst, würd ich sofort klagen !

 
was bringts? ich bin froh dass meine heute 10,5jahre alte hündin es überhaupt (durch schnelles eingreifen des tierarztes in davos laret und der tierklinik im aargau) überlebt hat. ich für meinen teil waren meine frunde, wenn sie mich fragen wie die tierklinik ... ist und werde selbst nie mehr einen anderen doc zu rate ziehen als den in laret und die klinik im aargau