wenn ich z.B. eine angefahrene (nicht gechipte) Katze oder ein verletztes Wildtier zum Tierarzt bringe. Kennt sich da jemand aus?
LG Reto
LG Reto
Daraus geht hervor, dass in erster Linie der Überbringer des Tieres gegenüber dem Tierarzt haftet und erst, wenn dieser nicht in der Lage ist, können andere Stellen hinzugezogen werden.Behandlung von Findeltieren Bei der Behandlung von Findeltieren durch den Tierarzt sind nicht selten unerfreuliche Auseinandersetzungen entbrannt. Wer ein verletztes Findeltier, etwa eine angefahrene Katze, dessen Halter unbekannt ist, dem Tierarzt überbringt, meint oft, damit seinen tierschützerischen Pflichten genügend nachgekommen zu sein. Der Tierarzt wiederum ist wohl gerne bereit, erste Hilfe zu leisten. Doch hat auch er einen Anspruch auf ein angemessenes Einkommen. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST 1994 Richtlinien zur Honorierung von Behandlungen von Findeltieren, namentlich Hunden und Katzen, erlassen. Danach ist jeder Tierarzt bzw. jede Tierärztin aus berufsethischen Gründen verpflichtet, ganz unabhängig davon, ob eine Aussicht auf eine Honorierung besteht, einem ihm vorgestellten verunfallten oder erkrankten Findeltier erste Hilfe zu leisten oder es nötigenfalls einzuschläfern.
Aufwendige Behandlungen sollen vermieden werden, ausser sie werden von der überbringenden Person ausdrücklich gewünscht und die Zahlung zugesichert. Als Auftraggeber tritt grundsätzlich die überbringende Person auf. Mit ihr sollten die Kosten und die weiteren Behandlungen des Findeltieres vereinbart werden. Damit hat die überbringende Person auch ein Interesse daran, den eigentlichen Tierhalter in Erfahrung zu bringen und ihre Auslagen nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag in Rechnung stellen zu können. Sollte die überbringende Person finanziell zur Honorierung des Tierarztes nicht in der Lage sein und wird auch der Tierhalter nicht in Erfahrung gebracht, sollte die lokale Tierschutzorganisation wegen einer ganzen oder teilweisen Kostenübernahme angefragt werden. Wenn auch dies zu keinem Erfolg führt, kann der Tierarzt seine detaillierte Rechnung samt Schilderung seiner Bemühungen der Geschäftsstelle der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST zustellen. Diese verfügt über gewisse finanzielle Mittel zur Deckung solcher Rechnungen.
Das ist leider so. Ich denke aber auch dass es viele gibt die gerne helfen würden es aber nicht können. Angefahrene Tiere sehen in der Regel nicht mehr sehr hübsch aus und den Anblick verträgt nicht jeder.Das Problem ist, das sich keiner wirklich verantwortlich fühlt.
Mehrere Test haben gezeigt, das wir Menschen meistens noch mit mal unseren Artgenossen nach einem Unfall erste Hilfe leisten... was soll man da schon bei einem Tier erwarten?
Ich würde auch keine mehrere Tausend Franken für die OP eines fremden Tieres bezahlen- da bin ich ganz ehrlich.
Wildtiere zu behandeln sehe ich sehr kritisch - es ist ein höllischer Stress für das Tier, eine zusätzliche Quälerei. In den meisten Fällen ist dem Tier mit dem Jäger vermutlich besser gedient als mit dem TA.....wie sieht es aus mit verletzten (evtl. angefahrenen) wildtieren? ich denke da gibt es keinen halter und das übernimmt der behandelnde arzt, oder?
in der schweiz weiss ich das nicht...aber in deutschland geht es auf selbstkosten vom t.a.
das kann ich bei uns in der gegend auch bestätigen. oder es gibt ein stiftung die die kosten übernimmt. bei den igelstationen werden die überbrachten patienten untersucht und falls möglich behandelt,entfloht und entwurmt und aufgepäppelt. nach der genesung werden sie am fundort wieder frei gelassen.In den meisten Fâllen werden Wildtiere die Verletzt sind von der Wildtierwarte aufgepâppelt, oft werden sie aber vom Jäger erlegt!
Bei den Findeltieren welche anschliessend ins kantonale TH kommen werden die Kosten vom TS übernommen. Wird der Besitzer gefunden muss dieser alles retour zahlen ansonsten wirds vom TS übernommen- so meine beruflichen Erfahrungen.
so war es bei mir auch. der t.a. hat ihn behalten und ich machte auch angaben wo ich ihn gefunden hatte. er wurde behandelt und an eine igelstation weiter gegeben. diese liessen ihn auch frei.anderst bei dem angefahrenen bussard den ich fand...das kann ich bei uns in der gegend auch bestätigen. oder es gibt ein stiftung die die kosten übernimmt. bei den igelstationen werden die überbrachten patienten untersucht und falls möglich behandelt,entfloht und entwurmt und aufgepäppelt. nach der genesung werden sie am fundort wieder frei gelassen.