Busse, wenn Hund im Auto bleibt?

Cap

Erfahrener Benutzer
04. Aug. 2011
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Ich war diese Woche das letzte Mal im Junghundekurs.......
Da erzählte eine Teilnehmerin, dass man eine Busse von der Polizei erhält, wenn man den Hund alleine im Auto lässt..........egal ob im Sommer, ob im Winter, ob in der Tiefgarage........
dies habe ihr ein Polizist erzählt......

Habt Ihr auch so etwas gehört/erlebt?

Danke für Eure Antworten............

 
Das hat mir nuliche eine Bekannte erzählt, die eine Busse bekommen hat, als sie den Hund fürs Einkaufen 10min im Auto gelassen hat. Das war in St. Gallen. Ob das überall so ist, weiss ich nicht

 
Uiiii das wäre doof... ich lasse meine immer wieder mal im Auto (einkaufen oder so), zwar nicht lange, aber doch immer mal wieder...

lg disi

 
:shock: Würds ja noch verstehen, wenn sie 2-3mal am Auto vorbeikommen und der Hund drinnen leidet aber sorry, wo soll man ihn sonst lassen?
Einnehmen ist verboten, draussen anbinden Heutzutage zu gefährlich....

Wenns nicht grad Extrem-Wetterverhältnisse sind sollte das doch nicht verboten sein?

Wieviel hat sie denn bekommen? Und aufgrund welchem Artikel des StGB?
 
Habe es nur soweit gehört, wenn es sommer ist und heiss. Also wenn Gefahr für den Hund besteht.

Aber im Winter oder sonst wann. Was machen dann all die Sporthündeler an Anlässen? Das kann doch fast nicht stimmen. Meine sind auch mal 1-2 Std. im Auto weil ich mit der einen trainiere. Finde das nun sehr seltsam. ?(

 
überlegt mal - dann könnte man ja an einer prüfung oder einem wettkampf sämtliche teilnehmer büssen...

ich weiss einfach, dass es verboten ist, einen hund in einer einstellhalle im auto zu lassen. irgendwas wegen feuer ist glaubs der grund. draussen ist es ok, mann muss aber dem hund genug frische luft lassen. also fenster offen oder so.

wahrscheinlich war was anderes der genaue grund für die busse und nicht nur das hund-im-auto-lassen...

 
@twin

Das denke ich auch.

Vielleicht hat sich der Hund irgendwie verheddert und es bestand Gefahr für ihn, oder das Fenster war zu. Aber kann mir echt nicht vorstellen nur weil er im Auto ist. Sonst könnte die Polizei ja bei Anlässen von Hunden schön abkassieren gehen. ;)

 
Wo soll man den sonst den/die Hund/e lassen?????
Beim Training sind bei mir auch 1-3 Hunde im Auto. Wenn es Heiss ist kann ich die Heckklappe offen lassen und wenn es wie jetzt Kühl/Kalt ist, lasse ich sicher nicht die Hunde Erfrieren.
Im Auto lassen darf man sie nicht.
Draussen Anbinden nicht.(Aufsichtspflicht Verletzung) Gibt leider zuviele Dumme Zweibeiner die Glauben, jeder Hund müsse Angefasst werden.

Wo sie Früher zu Lasch waren, Übertreiben die es Heutzutage. Ein Gesundes Mittelmass kennen die nicht.

 
Ich frage mich auch, wo ich die Hunde ansonsten lassen könnte. Wir haben jetzt extra das Auto umgebaut, damit wir die Heckklappe offen lassen können. Wo soll man denn sonst hin mit den Hunden? Auch im Winter, wenn ein Anlass im Winter stattfindet, muss man die Hunde auch im Auto lassen. Also, was soll denn das?

Ich kann mir auch nur vorstellen, dass es irgendwas mit der Hitze zu tun gehabt hat. Der Link von Desi sagt es eigentlich ja deutlich. Ich glaube da würde ich echt auf die Barikaden steigen, wenn ich einen Einzahlungsschein wegen eines solchen Grundes bekäme

 
haha dann könnten sie bei mir regelmässig abkassieren - pffff :escape:

 
das habe ich wirklich noch nie gehört ?(

@Jenny, heute hättest du eine hohe Buse bekommen ;)

 
...nun ja und bei sich selber wäre auch ganz schön was zu holen....die Diensthunde werden nämlich auch nicht vor der Bank angebunden, wenn Herrchen drinnen gerade im Einsatz ist ohne Hund...

Die Busse hatte bestimmt noch einen anderen Grund...

 
Rein theoretisch ist eine Busse in diesen Fällen durchaus denkbar. Denn das Tierschutzgesetz schreibt vor:

Werden Heimtiere nicht hauptsächlich zwecks eines Transports in einem Fahrzeug gehalten, sind die Vorschriften über die Tierhaltung anwendbar, womit die auch die Bestimmungen über die Mindestgrössen von Hundeboxen aus Anhang 1 TSchV zur Anwendung gelangen (dies gemäss der verbreiteten Praxis der Statthalterämter des Kantons Zürich). Verboten ist das Zurücklassen von Hunden über die ganze oder Teile der Nacht im Auto. Qualifizierend und erschwerend fällt die Hundehaltung in Kofferräumen ins Gewicht. Wird das Auto als Transportmittel benutzt, muss genügende Frischluftzufuhr sowie Schutz vor schädlicher Witterung und den Abgasen des Transportmittels gesichert sein (Art. 54 Abs. 1 lit. f TSchV).
Und im Anhang zum TSchV sind die Masse für die Hundebox wie folgt festgehalten:
Höhe: 2 m

Grundfläche für 1-2 Hunde (im Prinzip dürfte aber nie ein Hund alleine in der Box gehalten werden)

bis 20 kg 4m2

20-45 kg: 8m2

über 45 kg: 10m2

Grundfläche für jeden weiteren Hund

bis 20 kg 2m2

20-45 kg: 4m2

über 45 kg: 5m2

Für Diensthunde gelten hierbei andere Bestimmungen.

Inzwischen soll es erlaubt sein, den Hund für kurze Einkäufe im Auto zu lassen (wurde mir zumindest von einer Polizistin im Kanton ZH so gesagt). Aber offiziell habe ich dies bis jetzt nirgends gelesen.

Moni

Moni

 
Theoretisch kann ich mir das schon vorstellen.... aber da wäre dann wieder der gesunde Menschenverstand angebracht.

Ich war auch mal einkaufen und dann hat eine militante Tierschützerin die Polizei gerufen, weil meine Hundis (wohlbemerkt mit Wasser und Kaustängel) im Auto waren. Die Polizei hat geschaut und ist wieder abgezogen, weil es keine Missstände gab. Auto in der Tiefgarage im Einkaufscenter, keine Sonne, keine Kälte, Wasser und Futter, grosse Box für 2 kleine Hunde.

Ja, wo soll ich die Hunde denn sonst lassen, wenn ich vom Spazieren her einkaufen gehe? Anbinden draussen ganz bestimmt nicht....

 
Ich habe gehört, dass was mit der Boxengrösse in Diskussion ist, dabei geht es aber vor allem um die Boxenhöhe, der Hund sollte sitzen können, ohne dass die Ohren oben ankommen........ ich mach dann meine zu Schlappohrhunde :headbang:

 
Und ich hörte von einem Fall wo der Halter mit dem Hund 2 Stunden spazieren war und ihn dann im Auto zurückliess um etwas kleines essen zu gehen in einem Beizli. Es war gegen Abend also keine Frage von Hitze oder so. 2 sogenannte Tierschützeinnenr holten die Polizei, die aber unverrichteter Dinge wieder abzottelte, dann riefen sie den Tieranwalt aufs Tapez und der Hundehalter wurde gerichtlich zu einer Busse verdonnert und musste auch noch die Verhandlungskosten übernehmen. Das Urteil lautete eben, dass der Hund nur zu Transportzwecken im Auto untergebracht werden darf. Das war übrigens im Kanton Zürich.

So wurde mir die Geschichte aus ziemlich verlässlicher Quelle geschildert.

 
[QUOTE='Kiss]ich mach dann meine zu Schlappohrhunde :headbang:
[/QUOTE]hoffentlich versucht Harley nie seine Ohren aufzustellen :shock: ; sonst muss ich ein Loch ins Dach schneiden :laughingmyassoff: