[QUOTE='Kiss]Und ich hörte von einem Fall wo der Halter mit dem Hund 2 Stunden spazieren war und ihn dann im Auto zurückliess um etwas kleines essen zu gehen in einem Beizli. Es war gegen Abend also keine Frage von Hitze oder so. 2 sogenannte Tierschützeinnenr holten die Polizei, die aber unverrichteter Dinge wieder abzottelte, dann riefen sie den Tieranwalt aufs Tapez und der Hundehalter wurde gerichtlich zu einer Busse verdonnert und musste auch noch die Verhandlungskosten übernehmen. Das Urteil lautete eben, dass der Hund nur zu Transportzwecken im Auto untergebracht werden darf. Das war übrigens im Kanton Zürich.
So wurde mir die Geschichte aus ziemlich verlässlicher Quelle geschildert.
[/QUOTE]Vermutlich ist das auch richtig. Denn auch mir erzählte eine Bekannte, dass an einer hundeprüfung die Polizei Kontrollen durchführten ob sich wartende Hunde in Autos befanden. Es wurden zwar keine Bussen ausgestellt, aber Verwarnungen.Ich war heute auch an einer Prüfung und musste meinen Hund danach 2 Std im Auto lassen, weil ich als Helfer eingeteilt war. An Hundeprüfungen sind die meisten Hunde über längere Zeit im Auto.
Wobei wenn ich so die einen oder anderen Hundeboxen anschaue, ist das auf jeden Fall Quälerei.
Viele grosse Hunde können sich kaum drehen wenn sie reingesprungen sind, geschweige ausgestreckt liegen.
Ich weiss, ich habe riesige Boxen, aber so habe ich auch weniger in schlechtes Gewissen wenn meine Hundis mal im Auto gelassen werden.
Dennoch ist das neue Tierschutzgesetz nicht in der Praxis anwendbar, deshalb werden ja auch Diensthunde ausgeschlossen