Gegenstandsanzeige beim Fährten

:D so in etwa...

idealerweise.. wenn schon neben dem hund, dann auf der rechten seite, damit du nicht über den hund langen musst..



 
Ich zitiere aus der PO (BH):

" Beim Verweisen hat der Hund beim gefundenen Gegenstand, ohne Beeinflussung des HF und ohne ihn zu berühren, zu stehen, zu sitzen oder zu liegen (auch im Wechsel gestattet), bis der HF herangekommen ist, den Gegenstand aufgenommen hat und ihm den Befehl zur Weiterarbeit erteilt."

Was wie üblich viele Interpretationen zu lässt und dementsprechend von jedem Richter etwas anders gewertet wird.

Ich schätze, wenn du mit Clicker aufgebaut hast, stupsen deine Hunde weniger am Gegenstand herum als wenn du mit Futterdosen aufgebaut hättest. Daher wirst du es sicher problemlos hinbekommen, dass sie den Gegenstand manierlich vorne zwischen den Pfoten verweisen ;)

@ andi und rudel

Brave Gümmeliverweiser :D tolles Bild.

 
Danke Rebecca, hab ich eben auch schon gelesen... ;)

Das find ich halt sooo obermühsam: dieser Interpretationsrahmen.... :rolleyes: Dabei wärs sooo einfach, dass genau zu definieren.... =)

Noch ne "blöde" Frage, wenn der Hund neben dem Gegenstand verweist, liegt er ja gar nicht mehr gerade auf der Fährte....(zitat Andy: auf Schulterhöhe) ?( ? Der Gegenstand liegt ja immer auf der Fährte und nicht daneben?

 
Da der Hund ja sitzend, stehend oder liegend Verweisen darf, nehm ich mal stark an, dass er einfach mit wenigstens einem Körperteil auf der Fährte bleiben soll, also liegend wäre das der Hintern :D

Am Besten gehst du mal eine Prüfung live anschauen und evtl kannst du sogar einen Richter fragen, wie er es am liebsten hätte. Ich kenne einige, die dir sehr gerne Auskunft geben, grad wenn sie als "Fachmann" gefragt werden ;) So hab ich`s immer gemacht.

 
der hund liegt nicht immer kerzengerade unter spannung auf der fährte...
also kann der gegenstand durchaus gar links oder rechts am körperteil eines hunde liegen. manche hunde legen sich auch "daneben".. etwas schief einfach.
wenn dann "wenigstens" der poppo noch auf der fährte ist, ist der hund noch -drauf-... somit zieht dir keiner was ab (punkte)...

 
Bei meiner letzten Prüfung mit Quirine: Sie fährtete über den letzten Gegenstand hinweg, merkte es und verwies den Gegenstand rückwärts. Die Richterin hat geschmunzelt und uns nur mit wenigen Punkten Abzug bestraft. :D

 
Es gelten immer die aktuellen Weisungen..... :D

Bin letzthin, als ich für die BH2 was suchen musste, im www über ein Richtertagungs-Protokoll gestolpert. Leider habe ich den Link nicht gespeichert!

Also, wenn ich das richtig im Kopf habe - und von div. Prüfungen in Erfahrung:

1. Perfekt ist es, wenn der GG zwischen den Vorderpfoten des in der Sphinx-Stellung liegenden Hundes liegt.

2. Der Hund darf den GG nicht mit der Nase/Schnauze berühren

3. Es ist nicht mehr fehlerhaft, wenn der GG von einer Pfote leicht berührt wird (stand so in dem Protokoll).

4. Das Verweisen muss in Fährtenrichtung sein. Max. 45° Schräge wird gestattet, allerdings sollte es die Sphinx-Stellung sein. (Kann Abzug geben, wenn der Hund kippt).

5. Über 45° Abweichung von der Fährtenlinie gibt Abzug

6. Über 90° bzw. "Rückwärtsverweisen" gilt als "GG überlaufen" und wird normalerweise mit 0 Punkten für den GG und 0 Punkte für das Verweisen geahndet!

- Kommt aber immer auch auf den Richter, die Prüfung (ne BH1 wird sicher weniger streng gerichtet als ne BH3 oder ne IPO2) und die Prüflinge an!

Biggy