Tessin: Bewilligungspflichtig sind Rottweiler, Amerikanische Bulldog, Deutsche Dogge, Fila Brasileiro, Dogo argentino, Mastiff, Masino napoletano, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Tosa Inu, Ciarplanina, Mastino del Tibet, Anatolischer Schäferhund, Kaukasischer Schäferhund, Schäferhund von Zentralasien, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, die vier belgischen Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor, Kuvasz, Südrussischer Schäferhund, Schäferhund der Tatra, Dobermann, Bull Terrier, American Pitbull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, und ihre Mischlinge mit mehr als 10% Blutanteil. Die Bewilligungspflicht gilt auch für Personen, die sich länger als 30 Tage im Jahr im Kanton aufhalten. Erhält man die Bewilligung nicht müssen die Hunde weggegeben (Privatperson die die Auflagen erfüllt oder TH) oder eingeschläfert werden. Ausserdem herrscht Leinenpflicht.