Hundekaufvertrag auflösen, nicht immer sehr einfach

Katzenbaby

Neuer Benutzer
02. Jan. 2014
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Hallo liebe Forumfreunde

Hatte vor ein paar Wochen einen Welpen gekauft, den ich aber wegen einer Allergie (die ich vorher noch nie hatte) wieder zur Neuvermittlung freigeben muss. Da im Kaufvertrag die Klausel drinn stand, dass ich ihn nicht selber verkaufen darf, sondern der Züchter ihn zurücknimmt und weitervermittelt, ist nun das Theater entstanden. Der Züchter wie auch ich müssen zusammen das Einverständnis geben um ihn weiter zu verkaufen, jeder für sich darf das nicht.
Weil dies anscheinend ein Problem darstellt für den Züchter, wollen die eine Verzichtserklärung, was ja ein Witz ist. Meines Wissens nach, löst man doch da den Kaufvertrag durch einen Rückgabevertrag auf und man bekommt noch einen Teil seines Kaufpreises zurück, wenn nicht sogar den ganzen.

Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen. =)

 
Guten Morgen,

wenn ich überraschenderweise eine Allergie habe, muss der Hund ja möglichst schnell weg. Und immer wenns schnell gehen muss, sollte man sehr genau hinschauen wo das Tier hinkommt und man es nicht dem erstbesten in die Hände drückt.

Dass der Züchter den Hund zurücknimmt, finde ich sehr verantwortungsbewusst von ihm. das ist leider nicht überall der Fall. Und man kann sich sicher sein, dass der Züchter ein gutes neues Zuhause für den Hund findet, indem er ihn ein zweites Mal verkauft.

Du hast allerdings mMn keinen Anspruch auf das Geld. Klar tut das weh, zwischen 1500-2500.- verloren zu haben; aber vlt könnt du und der Züchter euch einigen, dass er einen Teil des Kaufpreises spendet oder so. Aber auch wenn der Züchter das Geld behält, finde ich dies absolut nicht verwerflich.

 
Wie alt ist der Welpe jetzt?

Also den ganzen Kaufpreis zurück zu bekommen, kannst du wohl vergessen.
Denn der Welpe ist ja nicht mehr "im gleichen Zustand" wie er abgegeben wurde -> Ist nicht negativ gemeint!!
Aber einen Welpen mit 9-10 Wochen direkt vom Züchter hat "mehr Wert" als ein Hund mit +/- 4-5 Monaten, der bereits aus zweiter Hand ist.
Also rein technisch gesehen ist der jetzt "gebraucht" und nicht mehr "neuwertig" (jesses, dass man so über ein Tier reden kann :ugly: )

Rechtlich gesehen bin ich nicht sicher, ob sie dir verpflichtet ist, einen gewissen Kaufbetrag zurück zu erstatten.
So wie ich es kenne, steht im Vertag ja eher ein "Vorkaufsrecht" vom Züchter, was ja das Wort "Kauf" und somit einen gewissen Betrag beinhaltet.
Aber da müsste man die genaue Klausel des Vertrages kennen, um eine bessere Einschätzung machen zu können.


Rein gefühlsmässig gesehen, wäre ich froh, wenn der Welpe zur Zucht zurück kann und von dort gut vermittelt ist.
Denn da du den Hund von dort geholt hast, gehe ich davon aus, dass du was von der Züchterin hälst und findest, sie macht die Sache gut (sonst holt man sich ja keinen Hund von der Zucht ;) ).
Ergo der Welpe wird gut versorgt und es wird geschaut, dass er möglichst Perfekt vermittelt wird.
Das sollte mehr Wert sein als ein Geldbetrag.

 
Guten Morgen

Vielen Dank für deinen Beitrag.
Hat mich natürlich intressiert was die Meinung verschiedener Nutzer ist. Jedoch wurde dies bereits auch ein wenig auf anderem Wege abgeklärt und da sieht der Sachverhalt wohl doch anders aus, als gerade beantwortet.
Danke dir trotzdem für deine Antwort darauf, hat mich sehr gefreut.

Auch dir Kaethu danke ich für die Rückmeldung. Das ist schon so, mir geht es rein theoretisch auch nicht ums Geld, sondern ums Prinzip das abgesprochen wurde dass ich was zurück erhalte, nun aber auf eine Verzichtserklärung beharrt wird. Das macht mich stuzig an der Sache. Ebenso kenne ich die Züchterin gut.

 
Ich finds schon etwas speziell, dass da was davon steht, dass beide Mitentscheiderecht haben bei einer Vermittlung.
Kann mir vorstellen, dass es nicht ganz einfach ist, beide Seiten glücklich zu stellen dabei und jemanden zu finden, den ihr beide toll findet.
Aber eigentlich ist die Züchterin da "selber schuld", denn so eine Passage würde ich nicht in den Kaufvertrag rein nehmen :eng
Und wenn sie es drin hat, müsste sie sich schon daran halten (soweit halt solche "Kaufverträge" rechtlich tragbar sind)

 
Der Züchter wie auch ich müssen zusammen das Einverständnis geben um ihn weiter zu verkaufen, jeder für sich darf das nicht.
??? Wenn ich einen Welpen zurücknehmen müsste (was bisher zum Glück noch nie der Fall war, für mich aber selbstverständlich wäre) ist die Neuplatzierung allein meine Sache und geht den Erstbesitzer nichts mehr an. Ich würde evtl. (je nach Situation und Kommunikation) einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten, aber sicher nicht den vollen. Und dies erst, wenn der Hund platziert ist. Schliesslich hat der Züchter die Umtriebe und muss einen neuen geeigneten Besitzer suchen, den Welpen evtl. beim TA nachimpfen lassen, hat Futterkosten etc.

wollen die eine Verzichtserklärung, was ja ein Witz ist.
Was bitte soll daran ein Witz sein? Da krieg ich echt grad einen dicken Hals bei so einer Aussage!
Denk einfach dran, es geht um ein Lebewesen, für das ein optimaler Lebensplatz gefunden werden muss. Da ist ein Hickhack echt nicht angesagt! Gib den Welpen an den Züchter zurück. Und wenn der Züchter eine Verzichtserklärung will, dann unterschreib die. Es geht um den Hund, NUR um den Hund. Punkt!

 
@Bonsai:
ich kann dich gut verstehen!

Aber: Die Züchterin hat anscheinend dieses Mitspracherecht im Vertag drin.
Also hat sie sich - hoffentlich - vorher deswegen Gedanken gemacht.
Wenn sie also sowas in den Vertrag reinnimmt (Also Mitspracherecht anstatt ala "Vorkaufsrecht" wo der Vorbesitzer alle Rechte verliert), dann ist sie auf eine Weise "selber schuld"


Klar sollte man da immer noch im Sinne des Tieres handeln.
Und da bin ich auch der Meinung, dass du (Katzenbaby) diese Verzichtserklärung unterschreiben solltest.

 
Hier sollte niemand einen dicken Hals bekommen, wegen etwaigen Aussagen. Diese Aussage wurde hier nur formuliert übernommen.
Mir geht es natürlich auch nur um den Hund, genau deswegen finde ich ja die ganze Sache sehr mühsam.
Irgendwas an der Situation ist nicht ganz in Ordnung. Vom Züchter het wurde die Klausel eben nicht genau überlegt und es war denen nicht klar was sie genau beduetet. Nun da sie aber wissen, dass sie den Hund nicht ohne mein Einverständnis einfach abgeben dürfen haben sie sich urplötzlich entschieden den hund Bekannten zu verschenken und das er dann auch bei denen bleibt. Jedoch kam dan beim Gespräch für eine Verzichtserklärung so ein Nebensatz von wegen, dass sie ihn dann wieder vermitteln, also verkaufen könnte.
Genau diese schräge Situation macht mich so extrem verwirrt, als ob das kleine Baby dann doch einfach irgendwo hinkommt, dass es nur darum geht mich aus dem Spiel zu haben.

Mir geht es wirklich nicht ums Geld, sondern darum dass mein Baby einen guten Platz erhält. Ich hätte ja selbst einen sehr guten Platz bei mir im näheren Umfeld gehabt, aber leider wurde mir ja die Abgabe verboten und dort hätte ich auch nicht auf einen Kaufpreis beharrt.
Natürlich würde ich auch einen Rückgabevertrag machen ohne dass ich noch was vom Kaufreis zurückerhalten würde, aber dass diese auf eine Verzichtserklärung beharren, obwohl sie mit dem Rückgabevertrag auch wieder freie Hand hätten und mir dann irgendwelche nicht aufeinanderpassende Angaben sagen, finde ich recht fragwürdig.

Daher habe ich auch hier nach vielleicht schon ähnlich erlebtem gefragt, ob es auch andere wege gibt. Aus rechtlicher sicht, könnte ich klar mehr machen, dass weiss ich mittlerweile.
Nur möchte ich dass der kleine gut und behütet aufwachsen kann.

 
@Bonsaiwolf

Der Vertrag geht sowieso irgendwie nicht auf. Es sit einerseits festgehalten, dass ich nach Bezahlung des Kaufpreises die Eigentümerin werde, also nicht nur Besitzerin, aber eben ganz unten dass er nicht an Dritte vermittelt werden darf, sondern nur durch an die Züchterin zurückgegeben werden darf.
Da man laut Abklärungen einem Eigentümer die weiteren Entscheidungen nicht vorschreiben darf, ist die letstere Klausel scheinbar nicht ganz gültig. Jedoch bin ich das noch genau mit dem Tierrecht am abklären um dem kleinen einen guten platz absichern zu können.

Gerne kann ich aber den Vertrag heute Abend noch einmal genau erklären, wortwörtlich.

 
Also wie ich dich verstanden habe, geht der Welpe zu einer Bekannten wie "auf Pflegestelle" und wird von da weitervermittelt
Dir sagen sie aber, dass bei der Bekannten der Endplatz ist?
Scheint schon gerade eine verworrene Situation zu sein. ABER: es gibt immer zwei Seiten in einem "Streit". Also die Züchterin ist sicher nicht alleine Schuld an der verwirrung ;)


Wenn man es rechtlich wirklich ganz genau nehmen will, sind solche Verträge leider nichtig - wie du selber sagst, dem Eigentümer kann man nichts vorschreiben.
Und wenn es hart auf hart kommt und ihr euch vor dem Gericht seht, könnte sie an sich nicht auf dieser Klausel beharren.
Aber eigentlich müsste sowas auch "normal" zu regeln sein :eng

 
Ich kenne mit mit Verträgen mit Züchtern nicht aus, da ich mich noch nie für einen Welpen interessiert habe. Allerdings kenne ich jemanden von einer 'Hunde aus dem Ausland-Vermittlung'. Wenn man da einen Hund übernimmt ist im Vertrag klar geregelt, dass man den Hund nicht einfach weitergeben darf, sondern immer die Vermittlung zuerst informieren muss. Sie haben dann die Möglichkeit den Hund entweder zurückzunehmen und selber weiterzuvermitteln oder sie schauen sich den vom Käufer vorgeschlagenen Platz an und geben dann ihr Einverständnis zur Weitergabe.

So wie ich dich verstanden habe, könnte es sein dass die Züchterin dies auch so meint - deshalb der Ausdruck 'beidseitiges Einverständnis'.

Vorallem bei Welpen bin ich schon auch der Meinung, dass es am besten ist wenn der Hund von der Züchterin zurückgenommen und selber weitervermittelt wird. Wegen der Rückerstattung des Kaufpreises bin ich schon auch der Meinung dass der volle Betrag nicht übernommen werden kann, da es sich ja nicht mehr um einen 'frischen' Welpen (sry für den Ausdruck, meine dies auf keinen Fall negativ) handelt.

Massgeblich ist jedoch bei jedem Geschäft (mal ganz sachlich gesehen) der genaue Wortlaut des Vertrages. Es ist daher wichtig, dass der Vertrag von einer Fachperson angeschaut und beurteilt wird.

Allerdings sollte man vor lauter Paragraphen auf keinen Fall das Wohl des Hundes vergessen! Dies sollte wichtiger sein als das Geld und die Paragraphen.

 
Ja das ist so, ich möchte dies auch normal regeln und habe auch keinen Aufstand deswegen gemacht, ebenso habe ich auch gesagt dass wir alles in Ruhe anschauen sondern einfach gesagt dass ich mir das noch anschauen möchte. Und weil sie urplötzlich ganz energisch am Telefon mit den komischen Aussagen gekommen sind,obwohl ich paar Stunden vorher noch da war, habe ich mich halt informieren lassen, da es mir halt suspekt reinkam.
und ja die Grundlagen sonst von Züchtern sind mir auch bewusst und da habe ich auch nie Bedenken gehabt, aber weil es in dieser Situation um eine Privatperson handelt, die sonst nichts mit Zuchten zu tub hat, bin ich halt etwas vorsichtiger, denn wie alle wissen geht es um ein Lebewesen.

 
aber eben ganz unten dass er nicht an Dritte vermittelt werden darf, sondern nur durch an die Züchterin zurückgegeben werden darf.
Auf diese Art versucht ein Züchter zu verhindern, dass der Hund zum "Wanderpokal" wird. Ein seriöser Züchter steckt viel Herzblut in die Zucht und das Wohlergehen der Welpen liegt ihm am Herzen. Auch nach dem Verkauf.

In meinen Kaufverträgen habe ich die Klausel eingefügt, dass ich bei Umplatzierung des Hundes vorgängig informiert werden muss. Ebenso steht drin, dass ich den Hund jederzeit zurücknehme, wenn der Käufer den Hund nicht mehr halten kann oder will. Das gilt für das ganze Hundeleben.

Es ist zwar richtig, dass diese Klauseln rechtlich nicht haltbar sind. Aber da zähle ich darauf, dass das Wohlergehen des Hundes an allererster Stelle steht.

Ich frag mich nach dem Lesen deiner Zeilen einfach, wo sich der Welpe zur Zeit befindet. Mit Allergie kannst du dich zwangsläufig nicht so um den Welpen kümmern, wie du das allergielos tun könntest/würdest. Da sollte die Rückgabe an den Züchter doch eigentlich die perfekte Lösung sein?

Ich werde hier sicher weiter mitlesen, mich aber dazu nicht mehr äussern. Meiner Meinung nach geht es hier nämlich absolut nicht um das Tierwohl.

 
Ich kenne mit mit Verträgen mit Züchtern nicht aus, da ich mich noch nie für einen Welpen interessiert habe. Allerdings kenne ich jemanden von einer 'Hunde aus dem Ausland-Vermittlung'. Wenn man da einen Hund übernimmt ist im Vertrag klar geregelt, dass man den Hund nicht einfach weitergeben darf, sondern immer die Vermittlung zuerst informieren muss. Sie haben dann die Möglichkeit den Hund entweder zurückzunehmen und selber weiterzuvermitteln oder sie schauen sich den vom Käufer vorgeschlagenen Platz an und geben dann ihr Einverständnis zur Weitergabe.
Diese sogenannten Schutzverträge sind eher proforma als rechtskräftig. Das ist ja das Problem. Eigentum ist Eigentum. Ich kann auch nicht einen Kleiderschrank kaufen und muss dann den Verkäufer erst fragen, wenn ich den dann nach 3 Jahren weiterverkaufen will....

Ich behaupte, dass wenn einer seinen Hund vermittelt / weiter verkauft, kann die Orga rechtlich nichts dagegen machen, zumal viele noch den Sitz im Ausland haben und es dann noch schwieriger wird.

 
Zuletzt bearbeitet:
@Bonsaiwolf
der welpe befindet sich bereits bei der bekannten, die hier als züchterin gilt. futterkosten etc. sind noch immer durch mich gedeckt, auch gassi gegangen wird bei ihr nicht (wäre bei züchtern mit mehreren hunden verständlicher, auch wenn noch berufstätig, was hier beides nicht der fall ist). da ich die person aber kenne, also wirklich kenne, mache ich mir diese ganze mühe und versuche herauszufinden in wie weit ich dem welpen weiterhelfen kann. glaube mir diser welpen liegt mir mehr am herzen als alles andere, ansosnten hätte ich bereits alles verlangte unterschrieben.

 
Diese sogenannten Schutzverträge sind eher proforma als rechtskräftig. Das ist ja das Problem. Eigentum ist Eigentum. Ich kann auch nicht einen Kleiderschrank kaufen und muss dann den Verkäufer erst fragen, wenn ich den dann nach 3 Jahren weiterverkaufen will....

Ich behaupte, dass wenn einer seinen Hund vermittelt / weiter verkauft, kann die Orga rechtlich nichts dagegen machen, zumal viele noch den Sitz im Ausland haben und es dann noch schwieriger wird.
Dies stimmt natürlich. Habe mich natürlich rechtlich darüber nie wirklich informiert (da ich noch nie in einer solchen Situation war) kenne aber so 'pro forma-Regeln' vom Mietrecht her ;-) .

Bei einem Lebewesen wird halt oftmals auch an das Herz und die Vernunft appelliert. Ich selber würde mich natürlich daran halten, jedoch gibt es sicher einige die dies leider nicht einhalten.

 
@Bonsaiwolf

der welpe befindet sich bereits bei der bekannten, die hier als züchterin gilt. futterkosten etc. sind noch immer durch mich gedeckt, auch gassi gegangen wird bei ihr nicht (wäre bei züchtern mit mehreren hunden verständlicher, auch wenn noch berufstätig, was hier beides nicht der fall ist). da ich die person aber kenne, also wirklich kenne, mache ich mir diese ganze mühe und versuche herauszufinden in wie weit ich dem welpen weiterhelfen kann. glaube mir diser welpen liegt mir mehr am herzen als alles andere, ansosnten hätte ich bereits alles verlangte unterschrieben.
Also dass sie nicht mit dem hund gassi geht verstehe ich jetzt nicht. Werden die hunde einfach im garten gehalten? Oder wie funktioniert das? Denke, sozialkontakt hat der hund jezt wider mit seinen eltern, oder? Aber bemüht sie sich auch sonst den welpen gut zu erziehen & auf die ausssenwelt vorzubereiten, solange er dort ist?

Ich könnte den hund nicht geben, wenn ich wüsste, dass der hund nicht rauskommt.

Kümmert sie sich aber sonst gut um den hund?

Dass sie den hund einer bekanten geben will als zwischenstation um ihn doch weiterzuvermitteln scheint mir auch sehr suspekt. Ich verstehe deine zweifel.

Ich empfehle dir, kurz rücksprache mit "Das tier im recht" zu nehmen. http://www.tierimrecht.org/

 
@PrinzLionel

Also es ist so. Wie gesagt kenne ich die Person extrem gut. Die Welpen waren, wie es betittelt wird, ein Unfall als sie bei jemandem zu Besuch war. Somit ist der Vater nicht bei ihr.
Sie hält einfach die Mutter. Sie ist noch nie eine Person gewesen, die Gassi geht. Es wird die Türe aufgemacht und dann ab in den Garten für das Geschäft. Erziehungsmässig mische ich mich bei ihr nicht ein, aber ich bin definitiv anderer Meinung wenn es darum geht, so von wegen Essen vom Tisch gibts bei mir halt nicht (bei mir nicht, bei ihr schon) etc.
Ich habe den Hund von Anfang an immer wieder gesehen, seit die Kleinen da waren, sie wurden bis zum Ende auch in der "Wurfbox" gehalten und waren halt einfach ab und zu mal im Garten. Gassi gegangen sind sie so viel ich weiss nur das eine Mal als ich sagte, dass wir doch zusammen mit den kleinen rausgehen könnten.
Die Bekannte der sie das kleine Würmchen nun geben möchte, wird es kaum anderst handhaben, da ich die auch kenne. Aber zur Zeit befindet sie sich noch bei der "Züchterin".

Wie gesagt, bin auch mit Hunden gross geworden, deshalb kann ich nicht einfach bei solchen Sachen alles hinschmeissen. Trotz dass ich ihn nicht länger halten kann, möchte ich sicher gehen, dass er es gut hat und sich austoben kann. Ich will kein Geld der Welt, sondern nur Wissen dass sie gut aufwachsen kann und ein glückliches Zuhause hat. Die Frage nach der rückerstattung hat mich einfach nebenbei auch noch intressiert, da so viel gesagt wurde.

 
Sorry, aber das kann keine seriöse Züchterin sein....
1. Ups Wurf und vor allem 2. wenn sie mit ihren Hunden (demnach auch den Welpis) nie richtig rausgeht, sind diese auch nicht richtig sozialisiert worden!

Und von einem grösseren Geldbetrag kann dann wohl auch nicht die Rede sein. Aber auch egal.

Wenn du die Dame so gut kennst, dann setzt euch einfach zusammen und redet Deutsch und Deutlich darüber. Auch über deine Zweifel. Man sollte meinen 2 Erwachsene Menschen können einen Lösung zum Wohle des Hundes finden!