Tierische Nebenerzeugnisse
Sind Schlachtabfälle und andere Abfälle tierischen Ursprungs.
Allerdings dürfen auch im Tierfutter laut EU-Verordnung (EG) Nr.
1774/2002 nur Schlachtabfälle der Kategorie 3 verwendet werden. Das sind
nicht für den menschlichen Verzehr geeignete Teile oder Tierprodukte
(wie minderwertiges Fleisch und Fisch, kaputte Eier, Molkereiprodukte
und Innereien, aber auch Haut, Knochen, Blut) von gesunden, im
Schlachthof geschlachteten Tieren. Diese Produkte dürfen nicht von
kranken, verendeten oder eingeschläferten Tieren stammen, und auch
Klärschlamm oder Urin sind keine Nebenerzeugnisse die ins Futter dürfen.