Neue Regelung in Deutschland (EU allgemein)

Heisst wenn jemand in der CH einen Welpen kauft und mit ihm durch die EU reisen muss (z.B. Deutschland) darfst du ihm frühestens mit 15 Wochen abholen.War bisher nicht so oder?

 
Genau. Oder wie bei uns (bin jetzt in Abklärung) will einen aus Österreich und das einfachste wäre durch Deutschland zu fahren und das wird wahrscheinlich unmöglich. 

Man will ja eigentlich damit auch die Einfuhr von Tollwut verhindern beim Welpenhandel. Die hat das vorher nicht intressiert, wird es jetzt wohl auch nicht. Dann hast Du einen Hund der genau in der Sozialisierungsphase nicht bei Dir ist und bei uns sollte man ja auch den Welpenkurs bis zur 16. Woche machen mit 4x. Kannste ebenfalls vergessen

 
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Da müsste man dann wohl mal nachfragen ob unser Ausweis noch zum Grenzübertritt berechtigt oder ob man auch einen neuen braucht...

 
Nein die sind noch gültig. Wenn jemand einen neuen braucht, sind nur noch die neuen gültig

 
Dass ist natürlich für Züchter keine tolle Bestimmung und erschwert oder verhindert so ihre Hunde auch ins Ausland verkaufen zu können :-( Mit 15 Wochen möchte ich nicht unbedingt einen Welpen übernehmen welcher vielleicht auch noch mit Geschwistern auf die Ausreise warten musste. Auch bei den besten Bedingungen beim Züchter würde ich das nicht wollen.

So wie ich die letzten Tage darüber gelesen habe war wohl der Auslöser für das neue Gesetz ein Welpe mit Tollwut welcher nach Holland importiert wurde.

 
Langsam tut sich was im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel!!

Berlin (bmel) – Ab sofort dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Das sieht die Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung vor, die Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin unterzeichnet hat.

„Mit den neuen Regelungen geben wir den Kontrollbehörden ein weiteres Werkzeug im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel an die Hand“, sagte Schmidt.

Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwut-Schutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zu Handelszwecken transportiert wurden. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potenziell Tollwut-infizierten Tieren hatte.

Mit der neuen Verordnung gilt seit dem 29. Dezember 2014 für private Transporte von Hundewelpen dieselbe Regelung wie für gewerbliche.

Hintergrund sind Berichte der Kontrollbehörden, nach denen in der Vergangenheit wiederholt Handelstiere als Heimtiere deklariert und unter den erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs transportiert wurden.

weitere Infos hier: http://www.animal-health-online.de/klein/2015/01/01/tollwut-impfpflicht-fur-import-welpen/9654/

 
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ja soweit mir bekannt will man dem illegalen welpenhandel mit viel zu jungen welpen hier entgegen wirken. es betrifft hier meines wissens jedoch nur die EINREISE nach -d- über ein zweitland-drittland und nicht wenn ein welpenkäufer z.b. einen 12 wochen alten welpen in die schweiz einführen will, welcher aus -d- stammt.

 
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Genau Andi+rudel, wenn Man einen in D kauft und in die Schweiz holt hat man kein Problem.

Kauft man aber zum Beispiel in Holland und muss durch Deutschland wird das zum grossen Problem.

Denn eine Durchfahrt z.B. durch Deutschland ist nicht mehr möglich.

Aber desswegen wirkt man auch jetzt dem Welpenhandel nicht entgegen. Die werden auch dieses umgehen. Es ist einach wiedermal nicht richtig durchdacht.

 
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Das schlimmste an dieser Regelung finde ich nicht einmal, dass so ein Welpe erst mit 15 Wochen nach D einreisen kann. Noch schlimmer finde ich, dass dies bedeutet, den 12wöchigen Welpen gegen Tollwut impfen zu müssen. Die 15 Wochen kommen nämlich daher, dass ein Welpe frühestens mit 12 Wochen geimpft werden darf, und danach 21 Tage mit der Einreise gewartet werden muss.

So wird es für ausländische Züchter (also auch CH-Züchter) wohl schwierig, Welpen nach D zu verkaufen.

 
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Ich liebäugle mit einer Zucht in Holland...das hat sich ja nun so gut wie erledigt wenn ich nicht bereit bin 15 Wochen zu warten :-(

Dass sich der Welpenhandel somit erledigt oder verringert glaube ich kaum!

 
hm...die rückreise über belgien und frankreich (mit dem auto) wäre auch möglich...

 
Die Regelung betrifft ja aber nicht nur D sondern den ganzen EU-Raum. Somit bleibt wirklich nur noch das Flugzeug oder die Hoffnung, dass die Regelung noch verbessert wird.

Moni

 
@Andi: Im ersten Text steht aber ausdrücklich EU und nicht nur Deutschland. 

Es wird wohl weiterhin so sein, dass jedes Land noch einmal eigene Bestimmungen dazu machen darf. Aber ich denke nicht, dass diese die EU-Regelung ausser Kraft setzen dürfen. 

Die erste von dir gelistete Seite ist meines Erachtens nicht mehr aktuell (steht leider keine Jahreszahl dabei), aber im Link zu Frankreich wird noch auf die Regelung von 2012 hingewiesen, dass man einen Alkoholschnelltester mitführen müsse, was ja inzwischen überholt ist.

Edit: Und auch der 2. Link verweist auf eine Verordnung aus dem Jahre 2013 

Moni

 
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