Heute hab ich vom schweizerischen und deutschem Veterinäramt antwort bekommen. Die von Österreich ist noch ausstehend:
Schweiz:
Ja auch bei uns hat es Änderungen gegeben, angepasst an die EU.
Neu ist, dass die Erklärung, wonach die Tiere seit der Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist, neu von der Halterin bzw. des Halters verfasst und unterschrieben wird. Mit einer solchen Erklärung dürfen auch Jungtiere im Alter zwischen 12 und 16 Wochen eingeführt werden, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft worden sind, die Wartefrist von 21 Tagen aber noch nicht abgelaufen ist.
Auch neu ist, dass Welpen nicht vor der 12 Woche gegen Tollwut geimpft werden dürfen sonst ist die Impfung ungültig.
Ein Muster dieser Erklärung finden Sie auf unserer Homepage unter „Bestimmungen im Detail“ (EU Erklärung für Welpen bis zum Alter von 16 Wochen).
Diese Erklärung ist jedoch nur gültig für Tiere aus der EU oder risikoarme Länder bezüglich Tollwut.
Die Homepage wurde angepasst und die Informationen sind aktuell
http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/05327/index.html?lang=de
Deutschland:
Deutschland macht von der in Art. 7 der seit 29.12.2014 geltenden VO (EU) Nr. 576/2013
genannten möglichen Ausnahme von der Erfordernis der Tollwutimpfung für junge Heimtiere
keinen Gebrauch. Das bedeutet, dass sowohl das innergemeinschaftliche Verbringen aus
Mitgliedstaaten als auch die Einfuhr aus Drittländern von nicht gegen Tollwut geimpften jungen
Heimtieren nicht mehr möglich ist. Folglich ist auch der Transit A->D->CH mit einem ungeimpften
Hundewelpen nicht mehr möglich. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht nicht.