Neue Regelung in Deutschland (EU allgemein)

Es ist so, dass jeder es anderst handhaben kann.

Deutschland will zum Beispiel auch keine Sonderregelungen bewilligen, was das Alter angeht. Sie halten an den 15 Wochen fest.

Habe Freitag, das Vet. Österreich, Deutschland und Schweiz angefragt. Hoffe bald auf eine Antwort.

Ansonsten muss ich einen ca. 3 Stündigen längeren Weg in Kauf nehmen :-(

 
Frankreich hatte diese Regelung letztes Jahr schon. Meine Welpenkäufer aus England durften Ivar erst mit 15 Wochen nach England einführen und da hab ich nachgeguckt. Sie waren mit dem WoMo gekommen und planten eine gemütliche Rückfahrt durch Frankreich, damit das Alter bei der Einreise nach England erreicht war. Als sie durch Frankreich reisten, waren die 21 Tage noch nicht vorbei.

 
Es verwirrt mich etwas, dass sich scheinbar alle nur wegen dem Alter von 15 Wochen Sorgen machen.

Hättet ihr keine Bedenken, einen 12wöchigen Welpen gegen Tollwut zu impfen?

Ich mag mich noch erinnern, dass uns die TA riet, erst später zu impfen.

 
Eine TA die ich schon für einen Notfall bei Sky hatte, impft erst mit 6 Monaten, vorher nicht.

Klar hab ich bedenken, aber in D ist dass schon lang so, leider.

Der Hund wird es Wert sein, aber ich prüfe, ob es mit dem Flugzeug nicht besser ist, als so ne lange Autofahrt.

Ich find es halt auch schade, dass genau die Sozialisierungsphase drauf geht

 
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Natürlich hätte ich es lieber, wenn meine Welpen erst später geimpft werden müssten... Gemäss meinem TA ist 12 Wochen das unterste Limit.

 
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Die Tollwutimpfung so früh mit 12 W. finde ich auch heftig! Auch die kombinierte Impfung steht in dieser Zeit ja auch noch an...Alles zusammen ist schon sehr viel für einen Welpen. Ideal wäre wie bisher wenn der Welpe erst später im Junghundalter gegen Tollwut geimpf werden könnte.

Ich habe Larson auch erst etwa mit 8 Monaten gegen Tollwut Impfen lassen, auch weil mir damals von der TA abgeraten wurde zu früh das machen zu lassen.

 
Heute hab ich vom schweizerischen und deutschem Veterinäramt antwort bekommen. Die von Österreich ist noch ausstehend:

Schweiz:

Ja auch bei uns hat es Änderungen gegeben, angepasst an die EU.

Neu ist, dass die Erklärung, wonach die Tiere seit der Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist, neu von der Halterin bzw. des Halters verfasst und unterschrieben wird. Mit einer solchen Erklärung dürfen auch Jungtiere im Alter zwischen 12 und 16 Wochen eingeführt werden, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft worden sind, die Wartefrist von 21 Tagen aber noch nicht abgelaufen ist.

Auch neu ist, dass Welpen nicht vor der 12 Woche gegen Tollwut geimpft werden dürfen sonst ist die Impfung ungültig.

Ein Muster dieser Erklärung finden Sie auf unserer Homepage unter „Bestimmungen im Detail“ (EU Erklärung für Welpen bis zum Alter von 16 Wochen).

Diese Erklärung ist jedoch nur gültig für Tiere aus der EU oder risikoarme Länder bezüglich Tollwut.

Die Homepage wurde angepasst und die Informationen sind aktuell http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05326/05327/index.html?lang=de

Deutschland:

Deutschland macht von der in Art. 7 der seit 29.12.2014 geltenden VO (EU) Nr. 576/2013

genannten möglichen Ausnahme von der Erfordernis der Tollwutimpfung für junge Heimtiere

keinen Gebrauch. Das bedeutet, dass sowohl das innergemeinschaftliche Verbringen aus

Mitgliedstaaten als auch die Einfuhr aus Drittländern von nicht gegen Tollwut geimpften jungen

Heimtieren nicht mehr möglich ist. Folglich ist auch der Transit A->D->CH mit einem ungeimpften

Hundewelpen nicht mehr möglich. Eine Ausnahmemöglichkeit besteht nicht.

 
Danke BlackySky, das wird für Polizei, Zoll, Blindenhundeschulen usw. auch keine Ausnahmeregelung geben! Ich bin gespannt ob sie da noch etwas ändern werden!

 
Wenn das Ganze wirklich unter dem Aspekt geändert wurde, den Billigwelpenhandel zu stoppen (wobei die ja ihre Lieferwagen voller Welpen selten an der Grenze freiwillig öffnen :ugly:  ) dann hätte man das Ganze ja ganz einfach machen können und Welpen mit FCI-Papieren von dieser Regelung befreien. Oder versteh ich die ganze Geschichte nicht richtig?

 
@Disthen, ja das denke ich auch dass damit am Ziel vorbei geschossen wurde. Die Grenzen in der EU sind weiterhin "offen" , da wird ja nichts geändert :-(

 
So wie ich die CH-Bestimmung verstehe, ist die Einfuhr von Welpen im Alter zwischen 56 Tagen (also 8 Wochen) und 12 Wochen in die CH noch immer (und natürlich ohne Tollwutimpfung) möglich. Vorausgesetzt man kann glaubhaft beweisen, dass sie nicht mit anderen Tieren, die Tollwut verbreiten könnten, in Kontakt gekommen sind.

Aber D macht von diesen Ausnahmeregelung nicht Gebrauch.

 
Als ich Nilah holte musdte ich ein schreiben vom TA haben, dass Sie keinen Kontakt hatte.

Die Erneuerung (man halte sich fest, sowas idiotisches) der Hundhalter selber muss jetzt diese bestätigung bringen. Wie wenn ich die ersten Wochen jeden Tag da gewesen wäre

 
aber der illegale Welpenhandel war doch schon vorher illegal.... Man machts damit auch nicht besser, wenn man die Regeln verschärft. 

Wer sich nicht an Regeln hält, wirds auch bei denen nicht machen... 

 
aber der illegale Welpenhandel war doch schon vorher illegal.... Man machts damit auch nicht besser, wenn man die Regeln verschärft. 

Wer sich nicht an Regeln hält, wirds auch bei denen nicht machen... 
hallo Kaethu

man machts in sofern jetzt besser, indem man die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat, diese Händler bei Nichteinhaltung der Gesetze zu bestrafen. (vorher war es ja nur ein Kavaliersdelikt)

Kriminelle und kriminelle Machenschaften wird es leider immer geben -

Beispiel: Drogen sind auch verboten und werden trotzdem geschmuggelt, gehandelt und gekauft.

hallo Disthen

"dann hätte man das Ganze ja ganz einfach machen können und Welpen mit FCI-Papieren von dieser Regelung befreien"

Du scherzt oder?

es gibt reichlich Welpen mit FCI - Papieren, die aus Russland, Ukraine, Ungarn und Belgien von Hundehändlern oder ihren Kurieren (die z.B. auch noch Geflügel/seltene Vögel  gleich mitliefern)  in viele Länder gefahren werden.

Die 4 genannten Länder sind mir bekannt für Golden-, Landseer-, Neufundländer-  und Mopslieferungen - es gibt sicherlich noch mehr davon. Wie gesagt: mit FCI Papieren!

"Die Dame kann mit dieser neuen Regelung sicher gestoppt werden"

gestoppt wurde sie ja nun. Aber nun wird sie nicht mehr mit 'nem kleinen Bußgeld davon kommen.

Es wäre schön, würden die Menschen auf exotische Rassen und Billigimporte aus aller Herren Länder verzichten, und sich lieber auf die Erzeugnisse ihrer Heimat/Region besinnen. Damit wäre schon viel geholfen. Bei den Lebensmitteln achtet man ja auch darauf, das z.B. das Fleisch vom Bauern der Region kommt!

edit.

hallo Flittermouse

ich wäre auch sofort dafür, das diese Käufer bzw. Besteller dieser "Ware Hund" mit bestraft würden. Aber wie soll das durchgeführt werden? feste Kaufverträge wie die von seriösen Züchtern gibt es da ja nicht, und die Käufer würden doch alles abstreiten.....

 
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Es wäre schön, würden die Menschen auf exotische Rassen und Billigimporte aus aller Herren Länder verzichten, und sich lieber auf die Erzeugnisse ihrer Heimat/Region besinnen. Damit wäre schon viel geholfen. Bei den Lebensmitteln achtet man ja auch darauf, das z.B. das Fleisch vom Bauern der Region kommt!
Aber leider schauen viele Menschen sowohl bei den Lebensmitteln wie eben auch beim Welpenkauf lieber auf den Preis. Hauptsache billig!