Was einige HH betreffen wird, sind Artikel 3 und 4 bezüglich Transportbehälter.
Dort drin steht, dass die Box gross genug sein muss, damit der Hund stehen, liegen und sich drehen kann. Vielfach reicht der Platz für das Stehen nicht aus.
Und wenn man die Box als kurzfristige Unterkunft (z.B. beim Warten im Auto) benutzen will, muss so viel Platz vorhanden sein, dass der Hund in Seitenlage die Beine strecken kann. Das ist wohl in vielen Fällen nicht gegeben.
Dort drin steht, dass die Box gross genug sein muss, damit der Hund stehen, liegen und sich drehen kann. Vielfach reicht der Platz für das Stehen nicht aus.
Und wenn man die Box als kurzfristige Unterkunft (z.B. beim Warten im Auto) benutzen will, muss so viel Platz vorhanden sein, dass der Hund in Seitenlage die Beine strecken kann. Das ist wohl in vielen Fällen nicht gegeben.