Rassenverbot in Daenemark 01.Juli 2010
Dänemark: Totalverbot für 13 Kampfhundrassen; Beobachtungsliste für weitere Rassen
Kopenhagen (aho) – In Dänemark gilt ab Donnerstag den 1. Juli 2010 ein striktes Verbot für Kampfhunde. Betroffen sind die Rassen Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa, American Bulldog, Boerboel, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Sarplaninac und Tornjak. Die dänische Regierung reagiert nach eigenem Bekunden auf mehrere schwere Zwischenfälle mit Kampfhunden.
Vom Stichtag 1. Juli an sind Zucht und Verkauf dieser 13 Rassen in Dänemark verboten. Hundebesitzer, die vor dem 1. Juli in den Besitz von Kampfhunden gekommen sind, dürfen diese behalten. Allerdings gelten für sie verschärfte Haltungsvorschriften wie Maulkorb und eine kurze Leine, die maximal zwei Meter lang sein. Welpen, die nach dem Stichtag 17. März geboren sind und bis zum 1. Juli nicht verkauft sind, müssen eingeschläfert oder ins Ausland verkauft werden.
Die Regierung will künftig auch eine „Beobachtungsliste“ führen, auf der weitere Kampfhund-Rassen zu finden sind. Auch diese drohen dann vom Verbot erfasst zu werden, falls sich mit ihnen ebenfalls gravierende Probleme ergeben sollten.
© Copyright Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: manfred.stein@t-online.de
Impressum / AGB
Dänemark: Totalverbot für 13 Kampfhundrassen; Beobachtungsliste für weitere Rassen
Kopenhagen (aho) – In Dänemark gilt ab Donnerstag den 1. Juli 2010 ein striktes Verbot für Kampfhunde. Betroffen sind die Rassen Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa, American Bulldog, Boerboel, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Sarplaninac und Tornjak. Die dänische Regierung reagiert nach eigenem Bekunden auf mehrere schwere Zwischenfälle mit Kampfhunden.
Vom Stichtag 1. Juli an sind Zucht und Verkauf dieser 13 Rassen in Dänemark verboten. Hundebesitzer, die vor dem 1. Juli in den Besitz von Kampfhunden gekommen sind, dürfen diese behalten. Allerdings gelten für sie verschärfte Haltungsvorschriften wie Maulkorb und eine kurze Leine, die maximal zwei Meter lang sein. Welpen, die nach dem Stichtag 17. März geboren sind und bis zum 1. Juli nicht verkauft sind, müssen eingeschläfert oder ins Ausland verkauft werden.
Die Regierung will künftig auch eine „Beobachtungsliste“ führen, auf der weitere Kampfhund-Rassen zu finden sind. Auch diese drohen dann vom Verbot erfasst zu werden, falls sich mit ihnen ebenfalls gravierende Probleme ergeben sollten.
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