Schreckgespenst ‚Meldung‘

Frau_D.

Erfahrener Benutzer
13. Feb. 2011
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(Wer sich für die Vorgeschichte, die Einleitung und den Spannungsbogen nicht interessiert, der fange bitte im 2. Beitrag „Was passiert nach einer Meldung eigentlich?“ an zu lesen. :D )

„… und dann hat mich die Frau angeblafft, dass sie Meldung machen wird! Ich habe Angst…“ So oder so ähnlich habe ich es schon selbst erlebt und hier auch schon oft gelesen. In meinem Fall war es so, dass Banouk, als er etwa halbjährig war, nach einem Einkauf eigentlich im Kofferraum des Autos warten sollte, sich aber am Gitter vorbei über die Rückbank zu mehr Freiraum verhalf, weil ausnahmsweise für ca. 15 Sekunden die hintere Autotür geöffnet war, damit wir Einkäufe ins Haus tragen konnten. Wir sahen ihn damals gerade noch, als er dem Auto elegant entschlüpfte, riefen ihn sofort, aber er ging stiften (der kleine Rotzbengel). Richtung Feld sah er eine Nachbarin mit Hund und meinte nun unbedingt schauen zu müssen, ob er mit diesem Hund nicht spielen könne. Mehr war nicht passiert – er ist letztendlich nicht mal zu diesem Hund gegangen, denn im letzten Moment entschied er wohl doch, dass der anstehende Ärger es nicht wert sei. Wir entschuldigten uns bei der Frau, aber die… war in Rage. Sie schrie und spuckte derweil und immer und immer wieder zischte sie hasserfüllt: „Euch verzeig ich!“

Zurück im Haus hatte ich damals Panik, obwohl nichts passiert war. Was ist, wenn das schon ein Fall von unterlassener Aufsichtspflicht ist? Was ist, wenn es schon reicht, dass Banouk einfach nicht gehört hat? Muss er jetzt immer an der Leine sein? Nehmen sie ihn uns weg?! Ich habe sofort ein Gedächtnisprotokoll der ganzen Situation gemacht und in den kommenden Wochen und Monaten Blut und Wasser geschwitzt, weil ich solche Angst hatte, den Brief zu bekommen, in dem steht, dass unser Doofjunghund Banouk als gefährlich eingestuft wird, uns weggenommen wird – okay… ich konnte mir nicht vorstellen, dass ihn irgendwer einschläfern wollen würde. Immerhin.

Das ist jetzt drei Jahre her… Inzwischen muss man im Kanton Zürich mit jedem neuen Hund den SKN machen, mit grösseren und / oder schwereren Hunden noch ein paar Kleinigkeiten mehr. Und je stärker die Reglementierung der Hundehaltung zu werden scheint, desto grösser werden meiner Beobachtung nach die Ängste der Hundehalter, etwas falsch zu machen. Schlimmer noch – meinem Empfinden nach fühlen sich Hundehalter manchmal recht- und machtlos, sobald sie in einen Konflikt geraten. „Ich mach Meldung!“ wird zu einem Satz, der dem Betroffenen den Boden unter den Füssen wegzieht und ihn ohnmächtig gehorchen lässt – Hauptsache, dem eigenen Hund passiert nichts. Hauptsache, er wird nicht auffällig. Hauptsache, sie nehmen ihn nicht weg oder schläfern ihn gar ein! Hauptsache, man kann am Problem arbeiten und wird nicht gleich zu lebenslanger Leinen- und Maulkorbpflicht verdonnert. Die Ängste sind diffus und weil man auf keinen Fall auffallen will, zahlt man auch eine absurd hohe Tierarztrechnung, deren Beginn eigentlich in einem kleinen Kratzer am Bein des anderen Hundes lag… auch wenn auf der Rechnung plötzlich ein Body für überraschend viele Franken aufgeführt wird – Hauptsache, es wird nicht Meldung beim Veterinäramt gemacht.

In den letzten Tagen habe ich mir viele Gedanken über diese Ängste und ihr Damoklesschwert ‚Meldung‘ gemacht, das über jedem Hundehalter zu baumeln scheint. Und habe mich dazu entschlossen, an der Quelle nachzufragen und nachzulesen. Meine Frage an das Veterinäramt Zürich lässt sich so zusammenfassen:

 
Was passiert nach einer Meldung eigentlich?

Ziel war es, für euch einen Informations- und Aufklärungstext verfassen zu können, der weniger von Befürchtungen und anderen mit der Hysterie verwandten Emotionen geschwängert ist, sondern eher auf Fakten beruht – einfach weil ich mir sicher war, dass das einen Unterschied macht. Nach drei Stunden hatte ich meine Antwort! Nach der sehr offenen, verständnisvollen und ausführlichen Auskunft habe ich mich dann auch getraut, ein paar eher emotional behaftete Themen anzusprechen. Die sofort und ausführlich beantwortet wurden. Also kommen wir zu des Pudels Kern – was passiert denn nun eigentlich, nachdem eine Meldung beim Veterinäramt eingegangen ist?

Wenn eine Meldung gemacht wird, wird als erstes nachgefragt. Bei sehr schwammigen Meldungen wird zuerst versucht, den konkreten Sachverhalt auf Seiten des Melders zu ermitteln – ich gehe einfach davon aus, dass solche Meldungen dann eher von privater Seite geschehen, während eine ‚offizielle‘ Meldung von Arzt, Tierarzt oder von den auch meldepflichtigen Hundeausbildern vermutlich von vorne herein klarer ist. In den meisten Fällen geht es aber natürlich um das, was in den Jahresberichten des Veterinäramtes Zürich unter der Überschrift „Meldungen zu Vorfällen und übermässigem Aggressionsverhalten von Hunden“ läuft. Egal, ob es sich um eine Hund-Mensch- oder Hund-Hund-Meldung handelt, wird als erstes bei beiden Parteien nachgefragt. Beide Parteien bekommen die Möglichkeit, sich schriftlich zu dem Vorfall zu äussern – es macht also Sinn, sich direkt nach einem Vorfall ein Gedächtnisprotokoll anzulegen. Das muss nicht schön sein – es sollte nur alle Beobachtungen und Details umfassen, die einem in Erinnerung geblieben sind. So etwas hilft später ungemein, glaubt mir!

Darauf folgend wird das Veterinäramt anhand von fachlichen Kriterien das Risiko einschätzen, ob es zu einem weiteren Vorfall kommen kann. Wie schwer und welcher Art waren die zugefügten Verletzungen? Wurde ein anderer Hund oder ein Mensch angegriffen? Ist so etwas schon einmal passiert? Die Mitarbeiter des Veterinäramtes sind sich sehr wohl darüber im Klaren, dass eine Rüde-Rüde-Keilerei schon mal passieren kann und dass ein Mensch verletzt werden kann, wenn er beherzt in eine Keilerei zwischen zwei Hunden greift. Sie differenzieren und jeder Fall wird individuell bearbeitet.

Erst jetzt entscheidet das Veterinäramt, ob es überhaupt handelt und wenn ja, wie es handelt. Wenn es handelt, gibt es verschiedene Abstufungen bei den verhängten Massnahmen – ich habe sie auch nach ihrer angeordneten Häufigkeit sortiert (s. Tabellen weiter unten):

1. Keine Massnahme findet statt: Der Halter bekommt ein Schreiben, dass die Meldung registriert und der Fall abgeschlossen ist.

2. Hinweisschreiben / Verwarnung: In den meisten Fällen wird der gemeldete Hundehalter über seine Aufsichtspflichtverletzung informiert.

3. Eine Massnahme wird angeordnet. Diese können wie folgt aussehen:

a. Erziehungs- oder Verhaltenstherapie des Hundes

b. Maulkorb- und Leinenpflicht. In einem Drittel der Fälle wird diese Massnahme angeordnet und sie kann, wenn der Hund nicht schon sehr alt ist, wieder aufgehoben werden. Dafür arbeitet der Hundehalter mit seinem Hund zusammen mit einer Fachperson an dem kritischen Verhalten und der Erfolg der Arbeit wird überprüft (z.B. durch einen Wesenstest).

c. Wegnahme des Hundes, wenn deutlich wird, dass der aktuelle Hundehalter nicht in der Lage ist, einen schwierigen Hund korrekt zu führen und keine der bisher genannten Massnahmen in dieser Konstellation zum Erfolg führt.

d. Euthanasie / Einschläfern. In nur ganz wenigen Fällen im Jahr gibt es Fälle von Hunden, die im Test ‚inadäquat aggressives Verhalten‘ zeigen und ein ‚wirklich hohes Wiederholungsrisiko mit Verletzungspotential für den Menschen vorhanden ist‘.

Übrigens scheint es, dass es viel häufiger vorkommt, dass Hundehalter ihre Hunde selber einschläfern lassen, wenn ihr Hund ein Verhalten zeigt, das den Kriterien aus 3d entspricht, als dass das Veterinäramt das anordnet. Was es bedeutet, wenn Hundehalter selbst so eine Entscheidung treffen, muss man erst mal selbst versuchen nachzuvollziehen! Überlegt euch mal, wie euer Hund drauf sein müsste, damit ihr so einen Schritt (mehr oder weniger) freiwillig in Betracht zieht…

Wird überhaupt eine Massnahme vom Veterinäramt angeordnet, dann bekommt der gemeldete Hundehalter immer noch die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist zu der Massnahme zu äussern oder Einspruch zu erheben. Als Halter hat man so die Möglichkeit, die Art der Massnahme zu beeinflussen. Hauptziel des Veterinäramtes ist es, eine Massnahme zu finden, die verhältnismässig ist UND möglichst effektiv das erhöhte Risiko durch den Hund behandelt. Damit kein Hundehalter befürchten muss, einfach nur einer Hexenjagd zum Opfer zu fallen, wird das Veterinäramt im Zweifelsfall übrigens immer einen Wesenstest und / oder einen Besuch beim Tierarzt anordnen, der überprüft, ob der Hund nicht aufgrund von Schmerzzuständen aggressiv reagiert.

Schauen wir uns die konkreten Zahlen an – die kann man nämlich in den Jahresberichten des Veterinäramtes Zürich nachlesen.

meldung_tab1.jpg


Im Jahr 2010 wurden im gesamten Kanton Zürich insgesamt 945 Meldungen gemacht. Im Schnitt wurde in fast 60% aller Fälle keine weitere Massnahme eingeleitet. Bei einem Fünftel (~20%) aller Massnahmen, die das Veterinäramt einleitete, handelte es sich um eine Verwarnung bzw. den Hinweis auf die unterlassene Aufsichtspflicht. Nur in 4,4% (24 an der Zahl) der Fälle von Hund-Mensch-Meldungen und 3,7% (15) der Fälle von Hund-Hund-Meldungen wurde eine Massnahme verordnet, die hauptsächlich ein Training mit Fachperson, Maulkorb- oder Leinenpflicht vorsahen. Von den im Schnitt gut 4% (19,5) der Fälle im kompletten Kanton waren nur sehr wenige Fälle eine angeordnete Euthanasie. Allein in der Stadt Zürich leben (laut stadt-zuerich.ch) 6‘300 registrierte Hunde! In der gesamten Schweiz sind es 445‘000 zuzüglich ein bis zwei Hofhunden, die vermutlich nicht gemeldet wurden. Nur um das mal in Relation setzen zu wollen…

Und hier noch die Zahlen aus 2009 und 2008:

meldung_tab2.jpg


Quelle für alle hier gezeigten Daten sind die Jahresberichte des Veterinäramtes Zürich: http://www.veta.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/veta/de/ueber_uns/veroeffentlichungen.html

Wer also tatsächlich eine Massnahme verordnet bekommt, der kann sich recht sicher sein, dass er vor allem an seinem Führverhalten und zusätzlich am Verhalten seines Hundes etwas ändern muss und sollte diese ‚Gelegenheit‘ einfach möglichst produktiv nutzen. Wenn das Veterinäramt erkennt, dass die betroffene Seite einsichtig ist und mitarbeiten möchte, sind seine Mitarbeiter sicher die allerletzten, die durch irrationales Machtgebaren Hundehalter schikanieren und so aktiv und wissentlich die Dunkelziffer nach oben treiben wollen. Wichtig ist einfach, dass man im Falle des Falles mit einem Hundetrainer abklärt, wie man nun vorgehen sollte. Natürlich wird das eine finanzielle Belastung – aber dann gibt es halt mal ein Jahr keine Seminare, keine neuen trendy Halsbänder und selbstgebasteltes Spielzeug. Oder man raucht ein paar Kippen weniger oder kauft sich nur noch jedes zweite Paar Schuhe, das man unbedingt haben möchte. Strafe für das Laissez-faire in der Hundeerziehung muss schliesslich auch sein. ;)

Meine Botschaft an euch (und an mich selbst): Nur weil ihr einen Hund haltet, habt ihr dennoch Rechte – niemand sollte euch durch das Androhen einer Meldung erpressen können. Ob einer Meldung eine Massnahme folgt, ist so gut wie möglich reglementiert und wird nicht aufgrund von Hörensagen oder Hetzern passieren, die einfach grundsätzlich etwas gegen euch, euren Hund, die Menschheit im Allgemeinen oder alle Hunde dieses Planeten haben. Ob ihr euch wehrt, bleibt letztendlich euch und der Situation überlassen – und wenn ihr selbst erkennt, dass eine Meldung gerechtfertigt gewesen wäre, auch wenn sie nicht passiert ist, dann nutzt dieses sicher unerfreuliche Ereignis, um an euch und eurem Hund zu arbeiten, bevor euch ein Veterinäramt dazu zwingen muss. Insgesamt solltet ihr euch aber ganz realistisch überlegen, ob eine Meldung tatsächlich einen realistischen Hintergrund hat – und wenn nicht, dann gibt es keinen Grund, in Angst zu verstummen und euch alles gefallen zu lassen.

Ich habe hier jetzt ganz explizit das Vorgehen des Veterinäramtes des Kantons Zürich beschrieben, weil es als besonders streng gilt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es auch in den anderen Veterinärämtern der Schweiz nicht gravierend anders gehandhabt wird. Ich hoffe, dieser Text kann ein wenig dazu beitragen, aus dem Schreckgespenst ‚Meldung‘ ein sinnvolles Prozedere zu machen, das nicht dazu gedacht ist, euch oder eurem Hund zu schaden, sondern euch viel mehr vor jenen Haltern und Hunden zu schützen, von denen tatsächlich eine reale Gefahr ausgeht.

Mir ist bewusst, dass dieses Thema noch einige Aspekte mehr hat… Ich bin – wie immer – über jede produktive Ergänzung dankbar. :)

 
[QUOTE='jester]wo ist der 2beitrag
[/QUOTE]Es hat mich einfach sieben Minuten gekostet, ihn hier halbwegs nett formatiert einzustellen, jester. :grumpy:
 
Danke, Frau D, für diesen ausführlichen und informativen Bericht! Mir wurde noch nie Meldung angedroht, ich kann mir aber vorstellen, dass einem das erstmal Angst macht, und ich denke, wie überall im Leben ist richtige, detaillierte Information das A und O, um die Situation richtig einzuschätzen und richtig zu reagieren.

Super, merci!

:thumbsup:

 
:thumbsup: Vielen lieben Dank, ein toller Thread. Und ich atme nun auch etwas auf. Danke
 
Vielen dank für diesen super geschriebenen Beitrag! So wird vielen etwas klarer was "meldung" heisst :thumbsup:

 
Ein super Thread. Danke vielmals.
Ich liebe es, wenn Fred vor Fakten strotzt. :thumbsup:

 
@Frau D: danke für Deinen Versuch der Entparanoidisierung :p .

Ich denke es wird ein Unterschied gemacht, ob Hund-Hund oder Hund-Mensch Vorfall. Zweiteres wird in der Regel, zumindest meines Wissens nach, immer überprüft.

Ich persönlich sehe in der Meldepflicht keinen Sinn ausser dass sie Hundehalter paranoid macht.
Und als Tipp am Rande: es schadet nicht eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, denn sonst kann das im Fall des Falles (Meldung, Rekurs etc. ) schnell recht teuer werden.

 
Kann mich meinen Vorrednern (bzw. -schreibern) nur anschliessen, danke für den interessanten Beitrag :thumbsup: :thanks:

 
Vielen herzlichen Dank für den sehr interessanten und informativen Beitrag. :thanks:

 
[QUOTE='hasch-key]Ich denke es wird ein Unterschied gemacht, ob Hund-Hund oder Hund-Mensch Vorfall. Zweiteres wird in der Regel, zumindest meines Wissens nach, immer überprüft.
[/QUOTE]Deswegen habe ich die Tabellen erstellt. Man sieht recht deutlich, dass insgesamt wesentlich weniger Hund-Hund-Vorfälle gemeldet werden - und dabei bin ich mir sehr sicher, dass solche Vorfälle wesentlich häufiger passieren. Insgesamt ist die Reaktion des Veterinäramtes allerding nur wenig abgestuft... auch wessen Hund ernsthaft angegriffen wird, bekommt Unterstützung und wird ernst genommen. Das fand ich eigentlich eine relativ frohe Botschaft, weil ich von vorne herein davon ausgegangen bin, dass Hund-Mensch-Angriffe sehr ernst genommen werden. Und trotzdem wird in beiden Fällen differenziert (s. Rüde-Rüde- und Mensch-greift-in-Hundekeilerei-Beispiele)...

Ich persönlich sehe in der Meldepflicht keinen Sinn ausser dass sie Hundehalter paranoid macht.
Ich sehe schon einen Sinn darin - wie sollte man sich sonst vor den wirklich gefährlichen Haltern (ich schreibe hier extra nicht 'Hunden') schützen? Direkt über das Strafrecht?

Und als Tipp am Rande: es schadet nicht eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, denn sonst kann das im Fall des Falles (Meldung, Rekurs etc. ) schnell recht teuer werden.
Eine Rechtschutzversicherung schadet eh nie... :evil:
 
Lieben Dank Frau D, dass du dir die Zeit genommen hast, diesen Beitrag zu verfassen. Mich hat es unheimlich beruhigt....
Mit meiner wilden Maline habe ich mir schon sehr oft Gedanken darüber gemacht, was passieren würde, wenn ihre Ohren auf Durchzug sind und sie ev. einem Radfahrer hinter her läuft :S

 
Ich danke Dir sehr für diesen Beitrag, denn Du hast völlig Recht.
Es schwingt bei mir unterschwellig im Grunde ständig die Idee mit, dass sich mein Hund möglichst unauffällig verhalten muss, damit ja niemand auf die Idee kommt uns/ ihn zu "melden", auch wenn das im Grunde völlig irrational ist.

Danke Dir also nochmal für Deine Mühe!

 
danke für den tollen beitrag,hab mir schon paar mal gedanken gemacht was wäre wenn....

hatte letzhin so ein ungemütliches erlebnis .da kam ein mir bekanntes ,aber nicht beliebtes ehepaar entgegen .ich rief die hunde zu mir ,bevor ich duke anleinen konnte war er mir entwischt und wollte an den leuten schnüffeln und leider auch hochstehen,da sie selber hunde haben dachte ich sie wüssten wie reagieren ,aber nein der alte sack nahm seinen spazierstock und wollte duke so vertreiben :wall: ,als ich mich bei ihnen entschuldigte ,hiess es :das hat konsequenzen.....
gut zu wissen ,dass man nicht einfach verurteilt wird,sondern die chance hat sich zu rechtfertigen.