Mensch Disi, kannste doch nicht machen, Deinen Bub zu verlieren wenn wir morgen so ein Programm haben:escape:.
Schön ist es gut ausgegangen!
Bis morn!
Katrin
Schön ist es gut ausgegangen!
Bis morn!
Katrin
Muss da kurz reinklugscheissen Es gibt Gemeinden das ist es tatsächlich nur bis 30.6 geregelt*klugscheissmodusan*
die Leinenpflicht im Wald im Kanton Aargau dauert nicht nur bis Ende Juni sondern bis zum 31.07.
Hier den Link zum Gesetzesauszug https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/888 ich war nämlich auch immer der Meinung es sei nur bis Ende Juni und habe sogar mal eine Wette verloren weil ich so bombensicher war.
Unter Par. 21 steht:
Leinenpflicht für Hunde
(§ 19 AJSG)
Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
*klugscheissmodusaus*