1068 Tage... in Etwa ;)

Ähm also ich wollte ne Hündin bei Magsie, weil ich da noch Zuhause wohnte und der Hund meiner Mutter ein Rüde ist, mit Hündinnen hat er nie Probleme gehabt, mit Rüden manchmal. Und für mich hat es sich gleich richtig angefühlt, deshalb bevorzugte ich wieder ne Hündin. Allerdings waren mir bei der Zucht wichtig, dass es ein Kind von Berthas Mama ist, die finde ich super...
An deiner Stelle würde ich einfach gucken ob es ein Geschlecht gibt, dass du bevorzugst, wenn nicht, auch gut:)


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Hi,Es ist irgendwie komisch, ich habe bisher mein Herz nur an Rüden verschenkt… Ich kann nicht mal sagen, wieso!?

Beides hat ja seine Vor- und Nachteile. Ich zumindest habe deutlich mehr Rüdenerfahrung. Blacky, Tierheimhundi, Nachbarshund... Pubertierende Machos, Schürzenjäger.. alles schon gehabt. Aber mit einer Läufigkeit wär ich wohl spontan auch erst etwas überfragt.

In einem der Bücher (war sogar hier aus dem Forum^^) ging es um diese Frage.

Die Diskussion über die Kastrierung ist beinahe noch öfter Thema. Da ist ein "Occasion-Hund" ja doch ein Vorteil, dieser Entscheidungspunkt wird dir dann wohl abgenommen.



Habe hier übrigens noch ein nettes PDF gefunden mit einigen positive wie auch negativen "Erfahrungsberichten" von Listenhundhaltern.

Meines Erachtens noch ein netter Beitrag, besonders die "Verhaltensregeln" im letzten Teil finde ich ist auch für alle Hundehalter geltend.

http://www.hundemagazin.ch/pdf/10-17_listenhund.pdf

Ich zumindest versuche mit Tierheimhundi immer eine gute Gattung zu machen, da wird auch mal Sitz gemacht um einen Jogger vorbei zu lassen… Es sind dann jedoch nicht die Soka's die aus dem Nicht's auf uns zu stürmen...

Wenn wir grad bei der Erziehung sind… mich schaudert's jetzt schon vor der Suche nach der passenden Hundeschule...

 
Komm doch hierher in den Kt. SZ. Listenhundefreundliche Hundeschule, keine Rasselisten ;)

 
Es geht mir nicht einmal zwingend um den Alfälligen Listenhund. Auch mit Mops oder Bulldogge kann man in der falschen HuSchu landen..

Grüessli, Lintu

 
@pat: dafür leinenzwang... hier im TG seh ich auch keine listenhundefeindlichkeit. wir brauchen ja eine bewilligung (sogar für einen dobermann...oder einen bullterrier exklisiv minibulli) und offenbar ist man hier der meinung, wenn jemand eine bewilligung hat, ist das wohl ein lieber hund... :rofl:
neulich begegnete mir im kanton ZH allerdings eine mit zwei amstaffs an der leine, die taten derart extrem und die frau konnte die zwei rüden nicht halten (und ich hab wohlverstanden nur weiber und die pöbeln an der leine null und gar nicht). im ZH sind amstaffs verboten, gibt auch keine bewilligung und die waren noch jung. ich konnte mich nicht beherrschen und fauchte die an (ich hatte echt schiss, die würd die loslassen und sah mein whippi schon gerissen am boden liegen...), "wie schade für alle andern, die es besser machen und das wären die meisten...". also echt und dann geht die auch noch da laufen wo hinz und kunz seinen hund gassi füht und die meisten nicht anleinen. ich hab eine solche aggression an der leine noch gar nie gesehen, echt nicht. die wären fast gegenseitig aufeinander los.
da hab ich mich dann spontan gefragt in welcher huschu die wohl den SKN gemacht hat?? vermutlich in keiner...
die suche nach einer guten huschu wird, so finde ich, trotz immer grösserem angebot nicht einfacher, sondern immer schwieriger. man finde mal die wirklich passende gute, unter all den nur scheinbar guten... :grumpy:

 
Habe heute spontan eine Französische Bulldogge adoptiert.

Schatzi ist ganz schön sauer, er meint dass die dann eh nur hier in der Wohnung rumsteht.

Recht hat er, das macht sie sogar verboten gut:zora:



 
Wenigstens ärgert sie sich nicht grün beim Rumstehen :rofl:

 
War heute mit Tierheimhundi unterwegs und war wieder mit ihm plantschen (Okay, er hat sich gewälzt, ich musste ihn einfach baden^^)
Schade habe ich die Schleppi vergessen, er latscht so gern im Wasser rum!

Ich hab ihn dann zurückgebracht, mit allen Schikanen: Knuddeln, abknutschen,auf die Füsse schmeissen... er stank immer noch bestialisch! :rolleyes:
Auf dem Weg zum Tram habe ich dann auch Janis, die Seniorin getroffen. Mit ihrem zukünfitigen Besitzer! Arw, das wird ein tolles Team, das seh ich schon! :love:
Er hat mir dann auch Mut gemacht zwecks Bewilligung. Er wartet zwar auch noch auf die definitive, aber es sieht gut aus =)

 
Meine Mama war am Wochenende so hartnäckig-neugierig, dass ich ihr Tierheimhundi aufgezeichnet habe...
uploadfromtaptalk1376914413795.jpg
Ich war mir gar nicht bewusst, wie schwierig das auf die Schnelle ist. Nun hat es mich aber gepackt und ich versuch am Freitag mal ein Portrait zu machen. Ohne Vorlage aber etwas schwer...
Grüessli, Lintu

 
Hey Lintu, ich sehe gerade dass Du in Basel bist, hier in Basel ist die Hundesteuer 160.- Fr. plus 20.-Fr Schreibgebühr :grumpy: .
Macht somit 180.-Fr Hundesteuer

Griessli

 
Hab nun aber doch noch mal nachgesehen. Danke für den Tipp, hier gibt es auch eine einmalige Einschreibgebühr ;-)

Grüessli, Lintu

 
Will mal wer ne Runde lachen?

• Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde bedarf es vor der geplanten Anschaffung einer Bewilligung (§ 2a Abs. 1 Hundegesetz/BL). Für die Bewilligung braucht es:

- man muss Handlungsfähig sein

- einen Strafregisterauszug

- einen Nachweis ausreichender kynologischer Fachkenntnisse

- einen Abstammungsnachweis des Hundes, dass dieser aus einer annerkannten Zucht stammt oder seit 18 Monaten beim gleichen Besitzer, ohne dabei Auffällig geworden zu sein, gelebt hat

- man darf nicht wegen Delikten vorbestraft sein, welche das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes als problematisch für das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum Dritter erscheinen lässt.
Ich habe herausgefunden, was dies nun ist^^

§ 32 Kynologische Fachkenntnisse

Als ausreichend kynologische Fachkenntnisse gilt der Sachkundenachweis gemäss Art. 68 der eidgenössischen Tierschutzverodnung.
Und ich schreib seit Monaten Protokoll wann und mit welchen Tierheimhunden ich unterwegs bin... :eek:045

 
Na super! Ich könnte mich kringeln vor lachen, wenn mir danach wäre!


Mit dem iPhone geschrieben

 
Was ist den mit dem Punkt?

- einen Abstammungsnachweis des Hundes, dass dieser aus einer annerkannten Zucht stammt oder seit 18 Monaten beim gleichen Besitzer, ohne dabei Auffällig geworden zu sein, gelebt hat
Wie handhabt man das mit Hunden aus dem Tierschutz?

Wenn man einen Listenhund nun findet und nix über seine Vorgeschichte weiss, dann müsste der theoretisch 18 Monate im TH verbringen um den Nachweis machen zu können?

 
…Das habe ich noch nicht rausgefunden. Allgemein scheint zu gelten:



§ 3a5 Bewilligungsvoraussetzungen

1 Die Bewilligung für das Halten potenziell gefährlicher Hunde wird erteilt, wenn

a.6 die Hundehalterin bzw. der Hundehalter handlungsfähig ist, einen Auszug aus dem schweizerischen Strafregister beibringt, den Nachweis über ausreichende kynologische Fachkenntnisse erbringt und nicht wegen Delikten vorbestraft ist, welche das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes als problematisch für das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum Dritter erscheinen lässt;

b. die Tiere aus einer Zucht stammen, die den kynologischen Ansprüchen genügt und die Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung erfüllt;

c. mit den Welpen bzw. Hunden vom Kanton anerkannte und durch erfahrene Kynologinnen und Kynologen geleitete Welpenspiel- und Hundeerziehungs- kurse besucht werden;

Was Punkt b. betrifft können reinrassige Hunde mit FCI-Papieren hoffen:

§ 1a3 Herkunftsnachweis

1 Als Herkunftsnachweis gemäss § 3a Absatz 1 Buchstabe b Hundegesetz4 gilt:

  • die Adresse der Zuchtstätte oder
  • die Adresse der letzten Halterin oder des letzten Halters, wenn der Hund seit mindestens 18 Monaten in deren oder dessen Besitz ist.
2 Eine Zuchtstätte entspricht den kynologischen Ansprüchen und den Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, wenn für Hunde, die


  • in der Schweiz geboren wurden, ein anerkannter Abstammungsnachweis oder eine amtstierärztliche Bestätigung beigebracht wird;
  • im Ausland geboren wurden, ein von der Fédération Cynologique Interna- tionale anerkannter Abstammungsnachweis oder eine amtstierärztliche Bestätigung beigebracht wird.
3 Auf den Nachweis der Zuchtstätte kann verzichtet werden, wenn vom Zeitpunkt des Bewilligungsantrages zurückgerechnet der Hund nachgewiesenermassen während mindestens 18 Monaten am gleichen Ort gehalten worden ist und eine Überprüfung des Hundes ergeben hat, dass von diesem Tier keine Gefährdung ausgeht.
Mühsamer wird es mit Punkt c.

Welpenspielkurse haben wohl die wenigsten Hunde vorzuweisen, Tierheimhundi stammt z.b. aus einer Beschlagnahmung und somit fehlt ihm dies.

Dann greift der nächste Punkt:

4 Welpenspiel- und Hundeerziehungskurse

1 Welpenspiel- und Hundeerziehungskurse werden von der Kantonstierärztin bzw. dem Kantonstierarzt anerkannt, wenn:

  • sie von erfahrenen Kynologen geleitet werden und den Grundsätzen der Kynologie genügen;
  • die Kursleitung sich verpflichtet, jeweils bei Kursende ein Attest auszustellen;
  • Hunde mit einem abnormen Aggressionspotenzial gemeldet werden.
2 Kann ein Welpenspielkurs aufgrund des Alters des Hundes oder aufgrund seiner Herkunft nicht nachgewiesen werden, so kann die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt auf diesen Nachweis verzichten wenn:a. die Hundehalterin oder der Hundehalter glaubhaft machen kann, dass der Hund ausreichend sozialisiert worden ist,

  • b. der Herkunftsnachweis nach § 1a erbracht worden ist und
c. eine Überprüfung des Hundes ergeben hat, dass von diesem Tier keine Gefährdung ausgeht.
Wie die ausreichende Sozialisierung jedoch glaubhaft gemacht wird...

ps.: die Ganze Verordnungs-Ergänzung findet sich hier:

http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/recht/sgs_3/342.12.pdf

 
Böse…ganz böse…

Gestern Abend in der Unterrrichtspause einem mittelgrossen Terrier auf dem Schulkorridor begegnet.

Gwunderig habe ich dann den Besitzer angesprochen.

Joa, Hunde seien hier in der Hochschule kein Problem, sofern sie den Unterricht nicht stören.

Es sei in seiner Klasse auch eine kleine Mops-Lady regelmässig dabei, er habe auch schon öfter einen grösseren Schäfermix gesehen, dieser sei jedoch nur Mittwochabend da und gehöre wohl zu den Autolackierern.

Somit habe ich nun ein neues Mantra

*Nein Lintu, du hast trotzdem keine Zeit* *Nein Lintu, du hast trotzdem keine Zeit* *Nein Lintu, du hast trotzdem keine Zeit*

 
Och wie gemein.... :solace:

 
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